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Technische Hilfsmittel

Technische Arbeitshilfen für Menschen mit Behinderungen sollen die bestehenden Fähigkeiten nutzen, unterstützen und gleichzeitig schützen, aber auch behinderungsbedingte Einschränkungen zumindest teilweise ausgleichen. Je nach Behinderung wird damit die Berufstätigkeit überhaupt erst ermöglicht, die Arbeitsausführung erleichtert bzw. die Arbeitsbelastung verringert und die Arbeitssicherheit gewährleistet.

Für technische Arbeitshilfen, die nicht in das Eigentum der Arbeitgeber übergehen, können die örtlichen Fachstellen für behinderte Menschen im Arbeitsleben Zuschüsse bis zur vollen Höhe der Kosten gewähren. Dies gilt nicht nur für die Erst- oder Ersatzbeschaffung, sondern auch für die Wartung, Instandhaltung und die Ausbildung im Gebrauch der technischen Arbeitshilfen.

Technische Arbeitshilfen sind als individuelle Maßnahmen der behinderungsgerechten Arbeitsplatzgestaltung (z. B. als orthopädischer Bürostuhl) möglich. Sie sind jedoch meist Bestandteil einer umfassenden ergonomischen und behinderungsgerechten Gestaltung des Arbeitsplatzes und des Arbeitsumfeldes.

Zur Anschaffung technischer Arbeitshilfen kann die zuständige Fachstelle im Rahmen der Begleitenden Hilfe im Arbeitsleben finanzielle Leistungen aus der Ausgleichsabgabe gewähren. Je nach Einzelfall kann die finanzielle Leistung an den schwerbehinderten Menschen selbst als auch an ihre*seinen Arbeitgeber gewährt werden.

In beiden Fällen kann auch ein Rehabilitationsträger vorrangiger Leistungsträger sein.

Bei Fragen helfen wir Ihnen gerne weiter.

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