LVR-Programm Ehemalige Heimkinder
Viele Kinder und Jugendliche haben während der 1950er- bis 1970er-Jahre in Heimen der Jugend- und Behindertenhilfe oder in der Psychiatrie Unrecht erlebt. Zu diesen Erlebnissen gehören sexueller Missbrauch und andere Formen der Misshandlung. Häufige Folgen dieser oft traumatischen Erfahrungen sind unter anderem soziale Unsicherheiten, Ängste, Armut, Einsamkeit und Sucht.
In einigen Städten haben sich betroffene Menschen bereits in Selbsthilfegruppen zusammengeschlossen. Sie tauschen sich über ihre Erfahrungen aus, unterstützen sich in schwierigen Angelegenheiten oder organisieren gemeinsame Unternehmungen.
Der Landschaftsverband Rheinland (LVR) unterstützt seit 2020 diese Selbsthilfegruppen ehemaliger Heimkinder im Rheinland durch eine finanzielle Förderung. In 2025 und 2026 stellt der LVR hierzu jährlich 100.000 Euro zur Verfügung.
Selbsthilfegruppen ehemaliger Heimkinder können Fördermittel beim LVR schriftlich beantragen. Aus dem Antrag muss hervorgehen, dass es sich um eine Initiative von und für Menschen handelt, die in der Vergangenheit in Einrichtungen der Jugend- und/oder Behindertenhilfe, Psychiatrien oder Heilpädagogischen Einrichtungen gelebt haben. Der Antrag muss für die Förderjahre 2025 und 2026 jeweils bis zum 1. März vorliegen.
Weitere Informationen
- Satzung des Landschaftsverbandes Rheinland über die Förderung des Programms „Ehemalige Heimkinder stärken – Förderung von Selbsthilfeprojekten“ vom 23. Juni 2020 ( PDF, 54 kB , barrierefrei)
- Richtlinien des Landschaftsverbandes Rheinland (LVR) zur Förderung im Rahmen des Programms „Ehemalige Heimkinder stärken – Förderung von Selbsthilfeprojekten“ vom 25. Juni 2024 ( PDF, 55 kB , barrierefrei)
Ansprechperson

Constantin von Kleinsorgen
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