Infos für Interessierte
Denken Sie darüber nach, ein Kind zu adoptieren? Hier finden Sie erste Antworten zu allgemeinen Fragen rund um das Thema Adoption: Wer kann adoptieren? Welche Voraussetzungen sind für die Adoption eines Kindes zu erfüllen? An wen kann ich mich wenden?
Adoption ist immer auch eine Herzensangelegenheit. Adoptionswillige Menschen möchten einem Kind ein liebevolles Zuhause geben. Sie sehnen sich nach Familienglück. Das Verfahren der Adoption empfinden sie dabei oft als bürokratische Hürde.
Auftrag der Adoptionsvermittlungsstellen ist es aber nicht, ungewollt kinderlosen Paaren zu Nachwuchs zu verhelfen, sondern Eltern für bedürftige Kinder zu finden. Im Fokus der Adoptionsvermittlung steht das Wohl des Kindes, das nicht in seiner Ursprungsfamilie aufwachsen kann.
Einige wichtige Voraussetzungen für die Aufnahme eines Kindes
Aus rechtlichen Gründen können Ehepaare nur gemeinsam adoptieren. Für Paare, die in eingetragenen Lebenspartnerschaften leben, gelten besondere Regelungen. Hier kann – ebenso wie in nichtehelichen Lebensgemeinschaften – nur eine Person als Einzelperson adoptieren, die das 25. Lebensjahr vollendet hat.
Bei Paaren muss eine Person mindestens 25, die andere 21 Jahre alt sein. Eine Höchstaltersgrenze sieht der Gesetzgeber nicht vor. Der Altersabstand sollte aber einem natürlichen Eltern-Kind-Verhältnis entsprechen.
Es ist unabdingbar, dass sich Adoptionsbewerber*innen in guter geistiger, körperlicher und seelischer Verfassung befinden, wenn sie ein Kind auf seinem Weg zum Erwachsenwerden begleiten wollen. Ebenso wichtig sind ein gesichertes Einkommen und ausreichender, kindgerechter Wohnraum.
Sind Adoptionsbewerber*innen ungewollt kinderlos, so ist es wichtig, dass beide Personen diese Situation gut verarbeitet und betrauert haben, damit das Adoptivkind keine Ersatzfunktion erfüllt. Adoptionsbewerber*innen sollten vielmehr Abschied genommen haben von möglichen Erwartungen an eine biologische Elternschaft und akzeptieren, dass sie die sozialen Eltern für das Adoptivkind sind.
Je nach Alter und Situation des Kindes sollte ein Elternteil bereit sein, die berufliche Tätigkeit – zumindest vorübergehend – auszusetzen. Oder beide Personen sollten ihre Berufstätigkeit so flexibel organisieren, dass genügend Zeit für das Kind, seine Erziehung und für „Verschnaufpausen“ bleibt. Diese Anforderung mag Ihnen übertrieben oder konservativ erscheinen. Sie sollten jedoch bedenken, dass Sie ein Kind mit besonderer Geschichte aufnehmen, das gerade in der ersten Zeit des Sich-aneinander-Gewöhnens Ihre besondere und uneingeschränkte Zuwendung braucht.
Wer ist zuständig?
Die Adoption und die Adoptionsvermittlung sind im Bürgerlichen Gesetzbuch, im Adoptionsvermittlungsgesetz und im Lebenspartnerschaftsgesetz geregelt. Zuständig für Adoptionsvermittlungen sind die Adoptionsvermittlungsstellen des örtlichen Jugendamtes, die vom Landesjugendamt anerkannten Adoptionsvermittlungsstellen freier Träger und die zentrale Adoptionsstelle des Landesjugendamtes. Vermittlungen durch Privatpersonen oder nicht zur Adoptionsvermittlung zugelassene Vereine sind gesetzlich verboten und werden bestraft (§§ 1741 BGB, 14 AdVermiG, 236 StGB).
Der Ausspruch der Adoption ist nur durch den Beschluss eines Gerichts möglich.
Erste Anlaufstelle: Adoptionsvermittlungsstellen der Jugendämter und freien Träger
Es ist Bewerber*innen grundsätzlich freigestellt, an welche der genannten Adoptionsvermittlungsstellen sie sich wenden. Unabhängig davon, ob Sie sich für eine Inlands- oder Auslandsadoption bewerben wollen, ist zu empfehlen, für erste Informationen die Adoptionsvermittlungsstelle des Jugendamtes oder eines freien Trägers an Ihrem Wohnort anzusprechen. Die Adoptionsvermittlungsstellen bieten Informationsgespräche zu allgemeinen Fragen rund um die Adoption an.
Beratungsgespräche mit der Fachkraft
Die Beratungsgespräche mit der Fachkraft in der Adoptionsvermittlungsstelle haben immer dasselbe Ziel. Ob alleinstehend, in einer Partnerschaft lebend oder verheiratet: Durch die Auseinandersetzung mit den Lebenszielen und der Lebenszufriedenheit, der partnerschaftlichen Stabilität, der Motivation für die Adoption sowie der erziehungsleitenden Vorstellungen sollen die Grundlagen für eine Selbsteinschätzung der Adoptivbewerber*innen geschaffen werden. Die Ergebnisse der Gespräche fließen in die abschließende Beurteilung durch die Fachkraft ein. Nach mehreren Beratungsgesprächen und Hausbesuchen wird die Fachkraft der Adoptionsvermittlungsstelle feststellen, ob Sie als Bewerber*in für die Aufnahme eines Kindes geeignet sind.