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Betreuungsvereine

Bis zur Einführung des Betreuungsgesetzes wurden Betreute oftmals nur „verwaltet“ und nicht, wie erforderlich, individuell begleitet. Grund dafür war die Überlastung der Vormünder und Pfleger. Da in dieser Form jedoch kein eigenverantwortliches und selbstbestimmtes Leben der Betroffenen möglich war, wurde mit dem neuen Betreuungsgesetz das Prinzip der „rechtlichen-persönlichen Betreuung“ verfolgt.

Um dieses Ziel zu erreichen, war es erforderlich mehr Bürgerinnen und Bürger zur Übernahme einer ehrenamtlichen Betreuung zu gewinnen.

Die Gewinnung erfordert einen intensiven und persönlichen Kontakt mit potenziellen Ehrenamtlichen. Diese Aufgabe wurde den Betreuungsvereinen übertragen, da diese über die dazu notwendigen Strukturen verfügen.

Neben der Quantität ist auch die Qualität der Aufgabenwahrnehmung durch die Ehrenamtlichen von elementarer Bedeutung.

Damit die erforderlichen Kenntnisse zur Führung von Betreuungen erlangt und ausgebaut werden können, gehört die Einführung, Fortbildung, Beratung und Unterstützung der bereits gewonnenen Ehrenamtlichen gleichermaßen zu den Aufgaben eines Betreuungsvereines.

Um eine flächendeckende Aufgabenwahrnehmung gewährleisten zu können, werden Vereine, die die gesetzlichen Vorrausetzungen erfüllen, als Betreuungsvereine anerkannt und entsprechend gefördert.

Durch die Übertragung der Aufgaben an die Betreuungsvereine wurde ein effektives Werkzeug zur Stärkung des ehrenamtlichen Engagements und zur Verbesserung der rechtlichen Betreuung geschaffen.