Öffentliche Zustellungen
Hier finden Sie Hinweise auf zustellungsbedürftige Schreiben des Landschaftsverbands Rheinland, deren Adressatinnen und Adressaten auf postalischem Wege nicht erreichbar waren.
An dieser Stelle wird auf die öffentliche Zustellung von Bescheiden und anderen zustellungsbedürftigen Schreiben aller Fachbereiche und Dienststellen des Landschaftsverbands Rheinland hingewiesen.
Der Landschaftsverband Rheinland kommt damit seinen Verpflichtungen gem. § 10 Landeszustellungsgesetz (LZG NRW) i.V.m. § 4 Bekanntmachungsverordnung (BekanntmVO) nach.
Landschaftsverband Rheinland, 50663 Köln
14.20/Kr-1187/2025 Biblica, Stella (öffentl. Zustellung)
07.07.2025, Hr. Krökert / Tel. 2758
Zustellung einer öffentlichen Bekanntmachung
des Landschaftsverbandes Rheinland, Kennedy-Ufer 2, 50679 Köln,
vertreten durch seine Direktorin,
an
Frau
Stella Biblica, seit 2022 unbekannt verzogen
Es wird bekanntgegeben, dass
in der Sozialhilfeangelegenheit 74.41-2100411923
Biblica, Stella (Blindenhilfe),
ein Aufhebungsbescheid des FB 74.41 mit Datum vom 3.7.2025
öffentlich zugestellt wird.
Der Bescheid kann im Verwaltungsgebäude des LVR (Horionhaus), Hermann-Pünder-Str. 1, 50679 Köln, Zimmer 4063,
an Werktagen von 09.00 Uhr bis 14.00 Uhr eingesehen werden.
Der Adressat wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das o.g. Dokument durch öffentliche Bekanntmachung zugestellt wird und Fristen in Gang gesetzt werden können, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können! Das Dokument gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind!
Vermerk:
Die Voraussetzungen für die öffentliche Zustellung nach § 10 Verwaltungszustellungs-gesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeszustellungsgesetz - LZG NRW) i.V.m. § 4 Verordnung über die öffentliche Bekanntmachung von kommunalem Ortsrecht (Bekanntmachungsverordnung - BekanntmVO) liegen vor.
Die Bekanntmachung wird an der Aushangtafel des Horionhauses unter der Rubrik “Öffentliche Zustellung” ausgehängt und nach Ablauf der Aushangsfrist wieder abgehängt.
Die Aushangfrist beträgt zwei Wochen (gesetzliche Mindestaushangfrist). Der Aushang- und Abnahmevermerk ist mit Dienstbezeichnung und vollem Namenszug zu unterschreiben.
Köln, den 07.07.2025
Krökert
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Christian Krökert
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