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Öffentliche Zustellungen

Hier finden Sie Hinweise auf zustellungsbedürftige Schreiben des Landschaftsverbands Rheinland, deren Adressatinnen und Adressaten auf postalischem Wege nicht erreichbar waren.

An dieser Stelle wird auf die öffentliche Zustellung von Bescheiden und anderen zustellungsbedürftigen Schreiben aller Fachbereiche und Dienststellen des Landschaftsverbands Rheinland hingewiesen.

Der Landschaftsverband Rheinland kommt damit seinen Verpflichtungen gem. § 10 Landeszustellungsgesetz (LZG NRW) i.V.m. § 4 Bekanntmachungsverordnung (BekanntmVO) nach.

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Landschaftsverband Rheinland, 50663 Köln

14.20/Kr-2128/2025 Häussermann, Sven (öffentl. Zustellung)

17. Dez. 2025, Herr Krökert, Tel. 2758

Zustellung einer öffentlichen Bekanntmachung des

Landschaftsverbandes Rheinland, Kennedy-Ufer 2, 50679 Köln,

vertreten durch seine Direktorin

an

Herrn Sven Häussermann, derzeit unbekanntem Aufenthaltes

Es wird bekanntgegeben, dass in der Sozialhilfeangelegenheit Häussermann, Sven, ein Forderungsbescheid mit Datum

vom 8.12.2025 öffentlich zugestellt wird.

Der Bescheid kann im Verwaltungsgebäude des LVR (Horionhaus), Hermann-Pünder-Str. 1, 50679 Köln, Zimmer 5093,

an Werktagen von 09.00 Uhr bis 14.00 Uhr eingesehen werden.

Der Adressat wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das o.g. Dokument durch öffentliche Bekanntmachung zugestellt wird und Fristen in Gang gesetzt werden können,

nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können! Das Dokument gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind!

Vermerk:

Die Voraussetzungen für die öffentliche Zustellung nach § 10 Verwaltungszustellungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeszustellungsgesetz - LZG NRW) i.V.m. § 4

Verordnung über die öffentliche Bekanntmachung von kommunalem Ortsrecht (Bekanntmachungsverordnung - BekanntmVO) liegen vor.

Die Bekanntmachung wird an der Aushangtafel des Horionhauses unter der Rubrik “Öffentliche Zustellung” ausgehängt und nach Ablauf der Aushangsfrist wieder abgehängt.

Die Aushangfrist beträgt zwei Wochen (gesetzliche Mindestaushangfrist). Der Aushang- und Abnahmevermerk ist mit Dienstbezeichnung und vollem Namenszug zu unterschreiben.

Köln, den 17.12.2025 (Krökert)

Bei Fragen helfen wir Ihnen gerne weiter:

Sachbearbeitung

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Christian Krökert

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0221 809-2758
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