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Unser Auftrag

Seit März 2009 ist die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung geltendes Recht in Deutschland. Darauf gründet sich unsere Arbeit.

Das Bild ist ein Piktogramm, auf dem eine Reihe von Menschen mit und ohne Behinderung abgebildet ist. Piktogramm: Reinhild Kassing
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Artikel 24 der Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung sichert ihnen ein individuelles Recht auf Bildung zu. Die BRD hat sich durch die Konvention verpflichtet, Menschen mit Behinderung einen gleichberechtigten Zugang zur Bildung zu ermöglichen. Ziel ist das Gemeinsame Lernen von Kindern mit und ohne Behinderung in einem inklusiven Schulsystem.

Inklusion bedeutet Vielfalt

Die Forderung nach einem inklusiven Schulsystem geht über den Begriff der Integration hinaus. In einem integrativen System muss sich das Kind an das bestehende System anpassen. Das inklusive System passt sich den Bedürfnissen des Kindes an. So kann die Individualität eines jeden Kindes als Bereicherung verstanden und die Vielfalt gefördert werden.

Der Elternwille zählt

Bereits vor Verabschiedung der UN-Konvention war es ein wichtiges Ziel des LVR, den Aufbau eines inklusiven Schulsystems zu unterstützen. Kindeswohl und Elternwille werden dabei gleichermaßen berücksichtigt. Der Besuch einer allgemeinen Schule ist für Kinder und Jugendliche, die mit einer Mehrfachbehinderung leben und eine intensive Pflege benötigen, ein großer Schritt und bedarf Vorbereitung und Unterstützung. Durch Beratung und über die Mittel aus der LVR-Inklusionspauschale steht der LVR Trägern von allgemeinen Schulen sowie Eltern und Lehrkräften unterstützend zur Seite.

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Weitere Informationen

Hier erfahren Sie mehr über unsere Vision, welche Rolle der LVR als großer Förderschulträger in einem künftigen inklusiven Schulsystem spielen sollte.

Hier können Sie sich die Übersetzung der UN-Konvention in leichte Sprache herunterladen. Bitte beachten Sie, dass sie kein offizielles Dokument ist. Diese Version ist eine vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales beauftragte Übersetzung des Büros für leichte Sprache der Lebenshilfe Bremen, das vor allem Menschen mit kognitiver Behinderung helfen soll, das Übereinkommen zu verstehen.