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Infos für Lehrerinnen und Lehrer

Als Lehrerin oder Lehrer sind Sie häufig die erste Person, an die sich die Eltern nach ihrer Entscheidung für eine allgemeine Schule wenden. Hier finden Sie Informationen, die Sie im Beratungsgespräch nutzen können.

Die Aufnahme eines sinnes-, körper- oder sprachbehinderten Kindes an Ihrer Schule steht an. Das AO-SF-Gutachten bescheinigt besondere Bedarfe: das Kind braucht ggf. technische Hilfsmittel, spezielles Schulmobiliar, Integrationshelfer/in oder muss zur Schule gefahren werden.

Seh- und Hörbehinderung - was müssen Sie beachten?

Wenn sinnesgeschädigte Schülerinnen und Schüler die allgemeine Schule besuchen, brauchen sie bestimmte Unterstützungsleistungen, für die verschiedene Institutionen zuständig sind. Was braucht ein Kind mit einer Seh- bzw. Hörbehinderung und wer deckt diese Bedarfe - hier finden Sie weitere Informationen über die notwendigen Unterstützungsleistungen und die entsprechenden Verfahrenswege.

Das müssen Eltern wissen

Genaue Kenntnisse über Verfahren und Institutionen helfen Eltern, die richtigen Ansprechpartner zu finden und eine notwendige Förderung rechtzeitig vor Schulbeginn zu beantragen. Wann die Krankenversicherung, das Sozialamt oder Ihr Schulträger zuständig ist, können Sie hier nachlesen.

Infos für Eltern - Schritt für Schritt: so gehen Sie vor

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Vor Aufnahme Schulträger kontaktieren

Bevor Ihre Schulleitung das Kind offiziell aufnimmt, sollte sie unbedingt das Gespräch mit Ihrem Schulträger suchen, um die Finanzierung der besonderen Bedarfe zu klären. Denn nur im Vorfeld kann Ihr Schulträger eine finanzielle Förderung beim LVR beantragen. Sobald die Aufnahme erfolgt, ist die Förderung aus Mitteln der LVR-Inklusionspauschale ausgeschlossen.

LVR-Förderschulen unterstützen das Gemeinsame Lernen

Die sonderpädagogische Betreuung des Kindes im Unterricht übernehmen Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen aus der zuständigen LVR-Förderschule. Sie beraten Sie, wie Sie im täglichen Unterricht auf die Bedürfnisse Ihrer neuen Schülerin bzw. Ihres neuen Schülers eingehen sollten. Viele LVR-Förderschulen bieten auch Fortbildungen für Lehrerinnen und Lehrer der allgemeinen Schulen am Standort.

Hier finden Sie die Schulzuständigkeitsbereiche der LVR-Förderschulen:

Mehr über die einzelnen LVR-Förderschulen erfahren Sie hier: