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Coronavirus: Die aktuelle Lage in den Schulen

Der LVR-Fachbereich Schulen bündelt auf dieser Seite die wichtigsten Informationen und Dokumente zur aktuellen Lage rund um das Coronavirus für den Bereich Schulen.

Hier finden Sie Informationen zu den OGS-Beiträgen:

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Informationen zum Coronavirus in Leichter Sprache

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SchulMails des Ministeriums für Schule und Bildung NRW und Zusammenfassungen der wichigsten Informationen

Das Ministerium für Schule und Bildung (MSB) des Landes Nordrhein-Westfalen informiert seit dem 27. Februar 2020 im Rahmen von SchulMails laufend über alle wichtigen Änderungen, die den Ablauf in den Schulen sowie die Betreuung der Schülerinnen und Schüler betreffen. Im Folgenden finden Sie alle bisherigen SchulMails.

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Erklärung des Coronavirus für Kinder

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Lernangebote für Schülerinnen und Schüler

Für Schülerinnen und Schüler im Grundschulalter bietet der WDR seit dem 23. März 2020 täglich in der Zeit von 9 Uhr bis 12 Uhr ein Programm im WDR Fernsehen an. Dieses Angebot kombiniert Inhalte aus bekannten Kinderprogrammen (wie der Sendung mit der Maus, Wissen macht Ah! und Planet Schule) mit interaktiven Elementen (wie Rätseln oder aktiven Bewegungspausen).

Außerdem bietet Aktion Mensch kostenlose Materialien für Kinder mit und ohne Förderbedarf. Mit der Kinderbuchreihe Die Bunte Bande lernen Kinder im Alter von sechs bis zehn Jahren die vielseitigen Aspekte rund um die Themen Vielfalt und Inklusion kennen.

Für Schülerinnen und Schüler der weiterführenden Schulen gibt es darüber hinaus auch weiterführende fachbezogene Inhalte und Lernangebote. Diese finden Sie hier:

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Notbetreuung

Seit dem 18. März 2020 findet in den Schulen eine Notbetreuung statt (siehe SchulMail vom 15.03.2020). Zwischenzeitlich wurden sowohl der Personenkreis, der diese Betreuung in Anspruch nehmen kann, als auch die Betreuungszeiten ausgedehnt.

Erziehungsberechtigte, die in kritischen Infrastrukturen beruflich tätig sind, können ihr Kind, unabhängig von der beruflichen Situation des Partners oder anderen Elternteils, in die Notbetreuung geben, sofern eine Betreuung nicht anderweitig gewährleistet werden kann.

Es ist ab sofort unerheblich, ob das Kind im normalen Schulbetrieb einen Platz im Ganztag hätte oder nicht. Eine Betreuung bis in den Nachmittag ist in jedem Fall gewährleistet.

Für den Antrag auf Betreuung eines Kindes müssen folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  • Bescheinigung des Arbeitgebers, dass die Eltern im Bereich kritischer Infrastrukturen arbeiten und dort unabkömmlich sind und
  • Bestätigung der Eltern, dass es für sie keine Alternative zu der Notbetreuung gibt.

Die Schulleitungen müssen keine weitere Prüfung vornehmen, sondern können die Aufnahme eines Kindes auf die Bescheinigung des Arbeitgebers stützen.

Das Formular zur Beantragung einer Notbetreuung finden Sie hier:

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Schülerspezialverkehr

Im Folgenden finden Sie aktuelle Informationen zum Schülerspezialverkehr.

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Weitere Informationen der NRW-Landesregierung

Informationen zur aktuellen Verfügungslage finden Sie auf der zentralen Internetseite des Landes NRW:

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Rasterelektronenmikroskopische Aufnahme eines Corona-Virus

Weitere Informationen des LVR zum Coronavirus

Zentrale Informationen über die Aktivitäten des Landschaftsverbands Rheinland (LVR) zur Corona-Pandemie finden Sie hier:

Weitere Infos des LVR zum Coronavirus