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FInK - Übergangsregelung in Kitas

Im Zuge der neuen gesetzlichen Aufgabenbindung des Landschaftsverbandes Rheinland (LVR) als Eingliederungshilfeträger, wurde die freiwillige Förderung (FInK) durch die Regelungen des BTHG vollständig durch heilpädagogische Leistungen in Kindertageseinrichtungen (Basisleistung I) abgelöst. Die derzeit gültige FInK-Richtlinie wurde entsprechend angepasst.

Seit dem 1. August 2020 können keine FInK- Anträge mehr gestellt werden. Diese wurde nach der Übergangsphase vollständige durch die Basisleistung I ersetzt. Laufende Bewilligung für „Bestandskinder“ bleiben bis zum Schuleintritt gültig.

Träger können die FInK-Förderung jedoch jederzeit für einzelne Kinder kündigen. Hierzu bedarf es einer schriftlichen Mitteilung für jedes Kind an die LVR-Sachbearbeitung. Sofern diese Kinder sodann eine Basisleistung erhalten sollen, können die Eltern einen Antrag stellen.

Daneben können alle Kinder auf Antrag durch die Eltern weitere individuelle Leistungen (Kita-Assistenz) erhalten.

FInK-Hotline

Für weitere Fragen können Sie sich gerne Montag bis Freitag von 9:00 bis 11:30 Uhr und 13:30 bis 15:00 Uhr an unsere FInK-Hotline unter folgender Telefonnummer wenden:

0221 809-2277

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