Familienberatungsstellen

Das LVR-Landesjugendamt fördert die Personalkosten von Familienberatungsstellen. Die Förderung erfolgt aus Mitteln des Landes Nordrhein-Westfalen.
Grundlage der Förderung sind die "Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Familienberatungsstellen" laut dem Runderlass des Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen vom 17. Februar 2014. Die Richtlinien und deren Anlagen finden Sie im unteren Servicebereich unter Arbeitshilfen.
Link zu den Richtlinien und den Formularen
Gefördert werden die Personalkosten von
- Erziehungsberatungsstellen in freier und kommunaler Trägerschaft,
- Ehe- und Lebensberatungsstellen,
- integrierten Beratungsstellen,
- Beratungsstellen mit besonderem Beratungsschwerpunkt,
- Anlauf- und Beratungsstellen bei Misshandlung, Vernachlässigung und sexuellem Missbrauch von Kindern sowie
- Online-Beratungen durch Erziehungsberatungsstellen.
Ausbau der spezialisierten Beratung bei sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche in NRW
Seit Bekanntwerden der schweren Vorfälle in Lügde, Bergisch-Gladbach und Münster ist die Bekämpfung der sexualisierten Gewalt ein zentraler Landesschwerpunkt. Das Landeskabinett hat im Dezember 2020 ein umfangreiches Handlungs- und Maßnahmenkonzept zur Prävention sexualisierter Gewalt beschlossen, in dem der Ausbau der spezialisierten Beratung verankert ist. Das Land finanziert daher den Ausbau der spezialisierten Beratung und stellt dafür neue Fördermittel zur Verfügung.
Ziel ist es, die spezialisierten Beratungsangebote und -strukturen mit zusätzlichen geeigneten Fachkräften flächendeckend auszubauen und zu stärken.
Für Rückfragen können Sie sich gerne unter Angabe Ihrer Kontaktdaten an folgende E-Mail-Adresse wenden: ausbau-beratung@mkffi.nrw.de
Regeln des fachlichen Könnens
Die Regeln fachlichen Könnens beschreiben die fachlichen Qualitäten und Rahmenbedingungen der Familienberatungsstellen in NRW. Diese Arbeitshilfe gilt ab 2014 in Ergänzung zu den Förderrichtlinien Familienberatung. Die Regeln fachlichen Könnens wurden im Dialog der Spitzenverbände / der Kirchen und dem MFKJKS entwickelt und stellen eine Aktualisierung der früheren Fassung aus dem Jahr 1994 unter Einbeziehung neuer gesetzlicher Grundlagen und Zielvereinbarungen / Auftragslagen dar.
Ansprechperson

Christian Wunderlich
Telefon
- workTelefon:
- 0221 809-6284
- faxTelefax:
- 0221 8284-4772
- E-Mail:
- Christian.Wunderlich@lvr.de
Servicebereich zum Thema
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Rundschreiben
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Nr. 697 vom 8. Juni 2010 (PDF, 50 kB)
Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Familienberatungsstellen; Runderlass des Ministeriums für Generationen, Familie, Frauen und Integration NW vom 26. März 2010 - 522 - 6704.1
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Nr. 454 vom 30. November 2005 (PDF, 56 kB)
Förderung von Beratungsstellen; Besserstellungsverbot bei Inanspruchnahme von Altersteilzeit
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Arbeitshilfen
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Runderlass des Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport vom 17. Februar 2014 (PDF, 877 kB)
Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Familienberatungsstellen
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Formulare
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Antrag auf Förderung von Familienberatungsstellen; Ergänzende Förderung für die Beteiligung a. d. "Virtuellen Beratungsstelle" (Online-Formular, barrierefrei, 29.06.2017)
Antrag auf Familienberatungsstellen; Ergänzende Förderung f. d. Beteiligung an der "Virtuellen Beratungsstelle"
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Honorarstundenabrechnung (RTF, 168 KB, 02.03.2011)
Förderung von Familienberatungsstellen
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Honorarstundennachweis (RTF, 140 KB, 02.03.2011)
Förderung von Familienberatungsstellen
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