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Kooperation von Jugendförderung und Schule

Das Kinder- und Jugendförderungsgesetz NRW formuliert in § 7 den Auftrag, die Zusammenarbeit von Jugendhilfe und Schule strukturell so zu verankern, "dass eine sozialräumliche pädagogische Arbeit gefördert wird".

Kontakt bei weiteren Fragen

Bei weiteren Fragen zum Thema offene Ganztagsangebote sowie pädagogische Übermittagsbetreuung während der Corona-Pandemie steht Ihnen die Ansprechperson aus dem Team "Fachberatung Jugendförderung" des LVR-Landesjugendamt Rheinlands, Dr. Karin Kleinen, zur Verfügung.

Portrait von Dr. Karin Kleinen

Dr. Karin Kleinen

Telefon

workTelefon:
0221 809-6940
faxTelefax:
0221 8284-1207

E-Mail

Themen der Fachberatung

Im Rahmen einer "integrierten Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung", so heißt es im Kinder- und Jugendförderungsgesetz NRW, soll zwischen allen Beteiligten ein "abgestimmtes Konzept über Schwerpunkte und Bereiche des Zusammenwirkens und über Umsetzungsschritte entwickelt" werden.

Um geschaffene Qualitäten zu sichern und sozialräumlich auszubauen, bedarf es des fachlichen Austauschs der beteiligten Ämter und Institutionen. Sie wiederum müssen von den Bedürfnissen und Interessen der jungen Menschen ausgehen und sie und ihre Eltern dazu aktiv einbeziehen und mitentscheiden lassen – in allen sie betreffenden Angelegenheiten. Dabei sind im Grunde alle Schnittstellen von Jugendhilfe und Schule und darüber hinaus die kommunale Infrastruktur in den Blick zu nehmen.

Die Fachberatung steht als Ansprechpartnerin für öffentliche und freie Träger der Kinder- und Jugendareit / Träger der Ganztagsbildung, kommunale Qualitätszirkel zum Ganztag, Schulverwaltungs- und Schulämter, Regionale Bildungsbüros sowie Jugendhilfe- und Schulausschüsse zur Verfügung. Das Angebot umfasst Information und Beratung, Bereitstellung von Arbeitshilfen und Fortbildungsveranstaltungen

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