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Eigenständige Jugendpolitik und Partizipation

Das LVR-Landesjugendamt unterstützt die Jugendämter durch Fachberatung und Fortbildung bei Prozessen zur Eigenständigen Jugendpolitik und Partizipation auf kommunaler Ebene.

Symbolbild: Fünf Hände, die übereinander liegen und ineinander greifen
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Foto: Thorsten Martin

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Beratung

"Kinder und Jugendliche sollen an allen ihre Interessen berührenden Planungen, Entscheidungen und Maßnahmen, insbesondere bei der Wohnumfeld- und Verkehrsplanung, der bedarfsgerechten Anlage und Unterhaltung von Spielflächen sowie der baulichen Ausgestaltung öffentlicher Einrichtungen in angemessener Weise beteiligt werden." (§ 6 3. AG-KJHG NRW)

Das Kinder- und Jugendhilfegesetz sowie die entsprechende Ausführungsbestimmung im Landesrecht NRW fordert eine angemessene Beteiligung von Kindern und Jugendlichen. Sowohl die Bereiche der Mitbestimmung und Mitverantwortung von Jugendlichen als auch der Planung und Steurung durch die kommunale Jugendpflege und Jugendhilfeplanung sind hierdurch geregelt. Eigenständige Jugendpolitik und Partizipation werden damit zur Pflichtaufgabe der Jugendförderung.

Das Ziel der Beratung ist die Unterstützung der Jugendämter in der Erfüllung der genannten gesetzlichen Verpflichtung.

Fortbildung

Die LVR-Fachberatung bietet Fortbildungen und Fachtagungen zum Thema an.

Zum Online-Fortbildungskatalog des LVR

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Ansprechperson

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Anne Brülls

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0221 809-4031

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