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Wohnhilfen nach § 67 SGB XII Letzte Änderung am 6. Oktober 2015.
Unterstützungsleistungen im Bereich Wohnen können in ambulanter Form, in einer teilstationären oder in einer stationären Einrichtung erfolgen. Solche Unterstützungsleistungen in ambulanter Form erfolgen in einer eigenen Wohnung.Mehr Informationen