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Relevanz | Aktualität

  1. Artikel

    Jugendförderung Letzte Änderung am 19. Dezember 2024.

    Das LVR-Landesjugendamt unterstützt öffentliche und freie Träger der Jugendhilfe bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben im Rahmen der Jugendförderung. Die Abteilung Jugendförderung umfasst im Sinne des Kinder- und Jugendförderungsgesetzes NRW (3. AG-KJHG) die Bereiche Jugendarbeit, Jugendverbandsarbeit, Jugendsozialarbeit, Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz (§§ 11-14 SGB VIII) sowie die Bereiche Kooperation von Jugendförderung und Schule und die Internationale Jugendarbeit an Orten derMehr Informationen

  2. Dokument

    LVR (Landschaftsverband Rheinland) Letzte Änderung am 22. Mai 2025.

    Zum Inhalt springen NavigationMehr Informationen

  3. Abruf von Bundes-/Landesmittel Letzte Änderung: 22. Mai 2025, (JSP LIP), 653 B)

    Zuschüsse für Jugendbildungs- und Tagungsstätten, Jugendherbergen, Jugendferienheime, Jugendwerkeinrichtungen sowie Modellprojekte JugendMehr Informationen

  4. Pressemeldung

    Newsletter "Rechtsfragen der Jugendhilfe" Erscheinungsdatum: 11.01.2023

    Zurück zur Übersicht Newsletter "Rechtsfragen der Jugendhilfe"Mehr Informationen

  5. Pressemeldung

    LVR entlastet rheinische Städte und Kreise erneut Erscheinungsdatum: 15.12.2017

    Zurück zur Übersicht LVR entlastet rheinische Städte und Kreise erneutMehr Informationen

  6. Pressemeldung

    Wie sagt man es wo? Erscheinungsdatum: 16.11.2023

    Zurück zur Übersicht Wie sagt man es wo?Mehr Informationen

  7. Artikel

    Dezernatsmeldungen Letzte Änderung am 9. Juli 2018.

    Zurück zu den Dezernatsmeldungen Jugendhilfe-Report 1/2016 ist erschienenMehr Informationen

  8. Bewerbungsbedingungen - Anlage Ia Letzte Änderung: 9. Januar 2014, (JSP LIP), 706 B)

    Fahrtkosten zu integrativen und heilpädagogischen Kindertagesstätten SchulenMehr Informationen

  9. Artikel

    Landeskoordinierungsstelle NRW zur Aufnahme von Kindern und Jugendlichen aus ukrainischen Waisenhäusern und Kinderheimen Letzte Änderung am 13. November 2023.

    Neben den Landeskoordinierungsstellen und der Bundeskoordinierungsstelle wurde die sogenannte SOS-Meldestelle eingerichtet. Sie wird betrieben vom SOS Kinderdorf e.V. und ist unter der kostenfreien Telefonnummer 0800-1260612 erreichbar. Sie informiert Einrichtungen, Organisationen und Privatpersonen, die die Aufnahme evakuierter Heim- und Waisenkinder aus der Ukraine in Deutschland organisieren, über das Verteilverfahren und die zuständigen Stellen in den Bundesländern und nenntMehr Informationen

  10. Dokument

    formularesnippets_1668.jsp Letzte Änderung am 6. Februar 2023.

    Mehr Informationen

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