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Antrag/Anerkennung Arbeitgeber Zuverdienst für Menschen mit Behinderung Letzte Änderung: 23. Oktober 2020, (JSP LIP), 635 B)
Antrag/Anerkennung Arbeitgeber Zuverdienst für Menschen mit Behinderung SozialesMehr Informationen
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Ansprechperson
Herr Oliver Beldzik - Ansprechpersonen Letzte Änderung am 9. Dezember 2020.
Stichwörter: Übergang aus der Werkstatt, Integrationsamt, IntegrationsfachdiensteMehr Informationen
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Artikel
Eingliederungshilfe und Pflege Letzte Änderung am 1. September 2020.
Während Menschen mit Behinderung, die selbstständig außerhalb von Wohneinrichtungen leben, in der Regel die vollen Leistungen der Pflegeversicherung entsprechend ihres Pflegegrades erhalten, gilt für Leistungen in Wohneinrichtungen ein finanzieller Deckel. Hier werden maximal 266,- Euro von der Pflegekasse übernommen.Mehr Informationen
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Publikation
LVR-Fachinformation Bedarfsermittlung - Stand: Juli 2020
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Pressemeldung
Rheinische Werkstätten haben Betrieb in vollem Umfang erfolgreich wieder aufgenommen Erscheinungsdatum: 29.09.2020
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Publikation
Wörterbuch in Leichter Sprache zur Bedarfsermittlung in NRW - Stand: Juli 2020
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Artikel
Wohnheime für Menschen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten Letzte Änderung am 26. Oktober 2020.
Der Landschaftsverband Rheinland ist zuständig für die Finanzierung der Betreuung von Menschen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten in Wohnheimen, wenn die sozialhilferechtlichen Voraussetzungen vorliegen und mit dem Träger der jeweiligen Einrichtung eine Leistungs-, Qualitäts-, Prüfungs- und Entgeltvereinbarung gemäß § 75 SGB XII abgeschlossen ist. Solche stationäre Maßnahmen kommen in Betracht, wenn der Unterstützungsbedarf aufgrund der besonderen sozialen Schwierigkeiten so groß ist, dassMehr Informationen
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Pressemeldung
Digitaler Workshop vom 2 bis 4. Juli 2020 sucht neue Wege zur Inklusion in die Arbeitswelt Erscheinungsdatum: 05.06.2020
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Artikel
Prävention und BEM Letzte Änderung am 2. November 2020.
Prävention dient dazu, durch geeignete Maßnahmen den Eintritt einer Behinderung oder chronischen Krankheit (§ 3 SGB IX) zu vermeiden, die Gefährdung eines Arbeitsverhältnisses schwerbehinderter Beschäftigter abzuwenden (§ 167 Abs. 1 SGB IX) oder bei längerer Arbeitsunfähigkeit (länger als 6 Wochen) die erneute Arbeitsunfähigkeit vorzubeugen und den Arbeitsplatz zu erhalten (§ 167 Abs. 2 SGB IX - Betriebliches Eingliederungsmanagement). Arbeitgeber sind zur Prävention in ihren Betrieben undMehr Informationen
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Publikation
Leistungen für sehbehinderte, blinde und gehörlose Menschen - Stand: Juli 2020
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