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Relevanz | Aktualität

  1. Individuelle Hilfeplanung nach § 67 AP - Abschlussbericht Letzte Änderung: 15. Juni 2021, (JSP LIP), 628 B)

    Individuelle Hilfeplanung nach § 67 AP - Abschlussbericht SozialesMehr Informationen

  2. Individuelle Hilfeplanung nach § 67 StaWo - Folgeantrag Letzte Änderung: 15. Juni 2021, (JSP LIP), 622 B)

    Individuelle Hilfeplanung nach § 67 StaWo - Folgeantrag SozialesMehr Informationen

  3. Individuelle Hilfeplanung nach § 67 StaWo - Antrag Letzte Änderung: 15. Juni 2021, (JSP LIP), 806 B)

    Vorblatt zur Erstellung von Ersthilfeplänen, Verlängerungshilfeplänen (beides 727106) und Abschlussbericht 727109 einer Maßnahme gemäß §§67-69 SGB XII; fortlaufend durch die Einrichtung zu ergänzenMehr Informationen

  4. Individuelle Hilfeplanung nach § 67 StaWo - Abschlussbericht Letzte Änderung: 15. Juni 2021, (JSP LIP), 637 B)

    Individuelle Hilfeplanung nach § 67 StaWo - Abschlussbericht SozialesMehr Informationen

  5. Individuelle Hilfeplanung nach § 67 AP - Folgeantrag Letzte Änderung: 15. Juni 2021, (JSP LIP), 613 B)

    Individuelle Hilfeplanung nach § 67 AP - Folgeantrag SozialesMehr Informationen

  6. Individuelle Hilfeplanung nach § 67 BeWo - Folgeantrag Letzte Änderung: 15. Juni 2021, (JSP LIP), 614 B)

    Fortschreibung der Ziele aus dem ersten Hilfeplan, Darstellung der Entwicklung SozialesMehr Informationen

  7. Artikel

    Finanzielle Leistungen Letzte Änderung am 10. Juni 2021.

    Sowohl Arbeitgeber als auch Menschen mit Schwerbehinderung oder Gleichstellung selbst können verschiedene Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben erhalten. Dabei besteht eine Aufgabenteilung zwischen dem LVR-Integrationsamt und den Fachstellen für schwerbehinderte Menschen im Arbeitsleben.Mehr Informationen

  8. Artikel

    Für Arbeitnehmer*innen Letzte Änderung am 10. Juni 2021.

    Finanzielle LeistungenMehr Informationen

  9. Artikel

    Für Arbeitgeber Letzte Änderung am 10. Juni 2021.

    Finanzielle LeistungenMehr Informationen

  10. Antrag auf Leistung für Gewaltopfer nach dem Gesetz über die Entschädigung für Opfer von Gewalttaten (OEG) Letzte Änderung: 8. Juni 2021, (JSP LIP), 985 B)

    Antrag auf Leistung für Gewaltopfer, wenn der/die Antragstellende durch eine Gewalttat einen gesundheitlichen Schaden erlitten hat. Dann können Leistungen nach dem Gesetz über die Entschädigung für Opfer von Gewalttaten (OEG) erbracht werden.Mehr Informationen

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