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Bereitstellung von Pflanzgut

Der LVR fördert aufgrund eines Beschlusses des Landschaftsausschusses Maßnahmen zur Erhaltung und Wiederherstellung kulturhistorisch begründeter Landschaftsbilder durch die Bereitstellung von Pflanzgut.

Informations- und Antragsunterlagen

In den kommenden Jahren ist der Antragsschluss der 15.01. (Datum des Eingangs beim Landschaftsverband Rheinland) des jeweiligen Jahres.

Aktuell: Verlängerung der Antragsfrist bis zum 31.03.2024!

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Hintergrund der Förderung

Kirschblüte in Leverkusen.
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Kirschblüte in Leverkusen.

Ein wesentliches Element unserer Kulturlandschaft ist das enge Nebeneinander von landwirtschaftlich geprägter und genutzter, z. T. technisch überformter Kulturlandschaft mit historisch gewachsenen Elementen. Die zahlreichen alten Ortskerne, Dörfer und Weiler sowie Schloss- und Burganlagen innerhalb der agrarisch genutzten Kulturlandschaft bestimmen mit ihren charakteristischen Gehölzbeständen wie Hausbäumen, Baumreihen und -gruppen, Alleen, Obstwiesen oder Hecken das Landschaftsbild am Niederrhein ebenso wie im Bergischen Land und in der Eifel, aber auch in der Börde und im Umfeld unserer großen Städte.

Diesen kulturlandschaftsprägenden Gehölzbeständen widmet der Landschaftsverband besondere Aufmerksamkeit und möchte deren Erhaltung durch eine gezielte Bereitstellung von Pflanzgut sichern und ergänzen.

Förderfähige Gehölzelemente

Folgenden Gehölzelementen kommt eine besondere kulturlandschaftsprägende Bedeutung zu:

  • Hochstamm-Obstwiesen
  • Hecken
  • Alleen und Baumreihen sowie
  • Einzelbäumen an markanten Stellen

Fördermöglichkeiten

Für eine Förderung in Frage kommen sowohl die Neuanlage als auch die Ergänzung bestehender oder die Wiederherstellung historisch begründeter Gehölzstrukturen.

Ausgeschlossen ist die Förderung von Ausgleichsmaßnahmen sowie von Pflanzungen im baulichen Innenbereich (Ortslagen), an klassifizierten Straßen, im Wald oder zur Begrünung von Bauwerken.

Die Abteilung Kulturlandschaftspflege nimmt Anträge auf Pflanzgut entgegen und berät auf Grundlage kulturlandschaftlicher Kriterien die an Pflanzmaßnahmen interessierten Bürgerinnen und Bürger. Antragsberechtigt sind Privatpersonen, aber auch Landwirte, Vereine, Verbände und Kommunen als jeweilige Grundstückseigentümer.

Danach erfolgt durch den Landschaftsverband die Zusammenfassung räumlich nahe gelegener Pflanzmaßnahmen, die gebündelte Ausschreibung und die Auslieferung der Gehölze an einen zentral gelegenen Auslieferungsort zur Abholung. Die Auslieferungen erfolgen im Spätherbst.

Zur Verfügung gestellt wird ausschließlich bodenständiges Pflanzgut, d.h. heimische Bäume und Sträucher sowie in der Region bewährte Obstsorten als Hochstämme aus Qualitätsbaumschulen im Rheinland. Eine Erstattung selbst beschaffter Gehölze ist nicht möglich.

Verantwortung der Antragstellenden

Da die Auslieferung erst nach Prüfung aller Flächen erfolgen kann, ist eine vorzeitige oder individuelle Auslieferung des Pflanzgutes in keinem Fall möglich!

Die Antragstellenden müssen den Transport zur Pflanzfläche selbst organisieren, die Pflanzung selbst durchführen, die Anwuchspflege der Gehölze übernehmen und deren Bestand langfristig garantieren.

Zudem werden alle geförderten Flächen an die jeweils zuständige Untere Naturschutzbehörde gemeldet und sind damit gemäß § 39 Naturschutzgesetz NRW "Gesetzlich geschützter Landschaftsbestandteil".

Die geförderten Flächen werden stichprobenartig durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abteilung Kulturlandschaftspflege überprüft.

Kontaktmöglichkeiten

LVR-Pflanzgutförderung

Kein Portraitbild vorhanden

Martin Pflaum

Telefon

workTelefon:
0221 809-2584

E-Mail