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Anmeldung, Hinweise und Konditionen

Für die Anmeldung zur Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen des LVR-Landesjugendamtes beachten Sie bitte die Allgemeinen Teilnahmebedingungen.

Online-Anmeldung

Anmeldungen sind nur über den Online-Anmeldedialog möglich. Die entsprechende Weiterleitung dorthin finden Sie am Fuß jeder Veranstaltungsseite.

Anmeldungen sind nur bis zum Anmeldeschluss möglich. Spätere Anmeldungen können nicht akzeptiert und verarbeitet werden.

Zum kompletten Veranstaltungsangebot des LVR-Landesjugendamtes Rheinland gelangen Sie über den Online-Katalog, der nach Themenbereichen gegliedert ist.

Nachdem Sie Ihre Daten an uns übermitteltt haben, erhalten Sie umgehend eine Nachricht, die den Eingang Ihrer Anmeldung bestätigt.

Wir "registrieren" Ihre Anmeldung zunächst. Mit dieser Registrierung können Sie noch nicht direkt an der Veranstaltung teilnehmen. Eine Auswahl der Teilnehmer*innen nach sachlichen und fachlichen Kriterien erfolgt in der Regel nach dem Anmeldeschluss. Anschließend erhalten Sie von uns eine Zusage für Ihre Teilnahme (sowie ggf. eine Rechnung über den ausgewiesenen Teilnahmebeitrag).

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Teilnahme an Veranstaltungen mit Übernachtungen

Berücksichtigen Sie bei Ihrer Anmeldung bitte die zu den Veranstaltungen angebotenen Kategorien (Einzelzimmer, Doppelzimmer, Tagesgast und/oder Online-Teilnahme). Anmeldungen unter Kategorien, die für die jeweilige Veranstaltung nicht geplant sind (bspw. als Tagesgast bei Veranstaltungen, die wir nur mit Übernachtung anbieten), sind nicht möglich und werden nicht akzeptiert.

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Zusage/Absage

Auf Ihre Anmeldung erhalten Sie grundsätzlich eine schriftliche Zu- oder Absage. Die Teilnahmezusage erhalten Sie in der Regel unmittelbar nach dem Anmeldeschluss. Da zuvor keine sachliche und fachliche Teilnehmer*innen auswahl getroffen werden kann, sind vorherige Teilnahmezusagen nicht möglich.

Zusammen mit der Zusage erhalten Sie bei Veranstaltungen, zu denen eine Teilnahmebeitrag erhoben wird, eine Rechnung, eine Anfahrtsskizze zum Veranstaltungsort sowie gegebenenfalls aktuelle Informationen.

Bei Online-Veranstaltungen erhalten Sie den Link für den Zugang zum "Veranstaltungsraum" auf der jeweiligen Plattform einige Tage vor dem Termin.

Eine Teilnahme ohne schriftliche Zusage von uns ist nicht möglich. Eine (nachträgliche) Anmeldung direkt vor Veranstaltungsbeginn ist ausgeschlossen.

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Rücktritt

Der Rücktritt von der Anmeldung/Teilnahme ist bis zum Anmeldeschluss kostenfrei.

Der Anmeldeschluss ist auf der Einladung zu der Veranstaltung, in der Programmbroschüre und auf der jeweiligen Veranstaltungsseite im Online-Katalog ausgewiesen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Fortbildungsbüro.

Der Grund für den Rücktritt (etwa Krankheit oder dienstliche Verhinderung) ist unerheblich.

Erfolgt der Rücktritt nach dem Anmeldeschluss und kann der frei werdende Platz nicht anderweitig vergeben werden, wird der volle Kostenbetrag in Rechnung gestellt. Die Vergabe des freien Platzes an eine*n andere*n Interessentin*en ist nur möglich, wenn Sie uns rechtzeitig über Ihren Rücktritt informieren. Nur unter dieser Voraussetzung ist eine Befreiung von der Zahlungsverpflichtung möglich.

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Teilnahmebeiträge

Der Teilnahmebeitrag ist auf der jeweiliegen Veranstaltungsseite und im Anmeldedialog ausgewiesen.

Falls keine anderen Teilnahmeoptionen angeboten werden, wird die Teilnahme an der gesamten Veranstaltung vorausgesetzt und entsprechend in Rechnung gestellt.

Eine Erstattung von nicht in Anspruch genommenen Leistungen (etwa Mahlzeiten oder ähnliches) ist nicht möglich.

Aufgrund von Änderungen hinsichtlich des Veranstaltungsablaufs, des Veranstaltungsortes oder der Teilnehmerzahl kann es vorkommen, dass sich die Teilnahmebeiträge diesen Gegebenheiten anpassen müssen. Über etwaige Abweichungen von veröffentlichten Preisen werden die Teilnehmer*innen umgehend informiert. Sie können in diesen Fällen kostenfrei von der Teilnahme an der Veranstaltung zurückzutreten.

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Besondere Hinweise zu Veranstaltungen des LVR-Landsjugendamts im Zusammenhang mit SARS-COV-19

Für "in Präsenz" stattfindende Veranstaltungen gelten die Regelungen der Corona-Schutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen in der aktuellen und zum Veranstaltungstermin gültigen Fassung und die lokalen Verordnungen der Behörden am Veranstaltungsort.

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