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Pressemeldung

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Newsletter Soziales, Ausgabe März 2022

1. Wer hilft wann? Faktenblatt informiert über Zuständigkeiten für Leistungen der Eingliederungshilfe

Mit dem Bundesteilhabegesetz haben sich in Nordrhein-Westfalen einige Zuständigkeiten bei den Unterstützungsleistungen für Menschen mit Behinderung im Rahmen der Eingliederungshilfe geändert. Während die Landschaftsverbände für alle Leistungen für erwachsene Menschen mit Behinderung gebündelt zuständig sind, sind die örtlichen Träger häufig Ansprechpartner bei Leistungen für Kinder und Jugendliche. Aber auch hier gibt es Zuständigkeiten der Landschaftsverbände. Antworten auf die Frage „Wer hilft wann?“ gibt daher eine neue Fachinformation des LVR. Es soll Leistungsberechtigten, Angehörigen und Fachleuten helfen, schnell die richtige Ansprechperson für die individuelle Unterstützungsleistung zu finden. Auf vier Seiten stellt die Publikation die Aufgaben und Zuständigkeiten der verschiedenen Leistungsträger unterteilt nach Altersgruppen dar. Die Fachinformation schließt dabei sowohl Leistungen für Kinder vor und während der Schulzeit als auch für erwachsene Menschen mit Behinderung ein.

Die Publikation kann unter diesem Link als PDF heruntergeladen und als Printversion bestellt werden.

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2. LVR-Fachinformation Teilhabe am Arbeitsleben in aktualisierter Fassung erhältlich

Ab sofort ist eine aktualisierte Fassung der LVR-Fachinformation Teilhabe am Arbeitsleben erhältlich. Diese informiert über die neuen Regelungen durch das BTHG und nimmt Fördermöglichkeiten zur Teilhabe am Arbeitsleben wie das Budget für Arbeit und Andere Leistungsanbieter im Rheinland in den Blick. Die Neuauflage enthält neben aktualisierten Informationen einen neuen Abschnitt zum Budget für Ausbildung.

Die Publikation ist unter diesem Link als PDF erhältlich und kann dort als Printversion kostenlos bestellt werden.

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3. Neue „Beratung vor Ort“ des LVR für Menschen mit Behinderung im Oberbergischen Kreis

Der LVR bietet Menschen mit Behinderung und Eltern von Kindern mit (drohender) Behinderung im Rheinland eine individuelle, kompetente und umfassende Beratung rund um mögliche Unterstützungsleistungen als Träger der Eingliederungshilfe an. Dazu richtet der LVR in allen Städten und Kreisen des Rheinlandes Beratungsbüros ein. Gestartet wird in drei Pilotregionen, darunter auch der Oberbergische Kreis. Dort führt der LVR ab sofort in Räumlichkeiten in der Moltkestraße 42, 51643 Gummersbach die neue „Beratung vor Ort“ durch. Für Terminvereinbarungen stehen die Fallmanager*innen der LVR-Dezernate Soziales sowie Kinder, Jugend und Familie per Mail und Telefon zur Verfügung (E-Mail: Beratung.OberbergischerKreis@lvr.de; Telefon: 0221 809 6330).

Die Beratung richtet sich an erwachsene Menschen mit wesentlichen Behinderungen sowie an deren Angehörige, Vertrauenspersonen und rechtliche Betreuungen. Der LVR ist zudem für Kinder mit (drohender) Behinderung im Vorschulalter zuständig, die Unterstützung in der Kindertagesstätte oder Kindertagespflege oder im Bereich Frühe Förderung benötigen, sowie für Kinder und Jugendliche mit Behinderung, die in einer Pflegefamilie oder einer Wohneinrichtung leben oder ein Internat besuchen.

Neben dem Oberbergischen Kreis bietet der LVR die Beratung vor Ort bereits in den beiden anderen Pilotregionen – der Stadt Duisburg und dem Rhein-Erft-Kreis – an, sowie nach Vereinbarung im Einzelfall auch rheinlandweit.

Eine Übersicht aller Beratungsstellen des LVR finden Sie unter diesem Link. Weitere Beratungsstellen und Themen sind auf www.beratungskompass.lvr.de zu finden.

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4. Landespolitik diskutiert Gewaltschutz und gesetzliche Konsequenzen

In der Sitzung des Sozialausschusses der Landschaftsversammlung Rheinland am 08. März informierte LVR-Sozialdezernent Dirk Lewandrowski in einem mündlichen Bericht über die Aktivitäten auf Landesebene zur Verbesserung des Schutzes vor Gewalt für Menschen mit Behinderungen in Einrichtungen der Eingliederungshilfe. Ausgehend von den Geschehnissen in der Diakonischen Stiftung Wittekindshof hatte die Landesregierung mit der Drucksache Nr. 17/15188 den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Wohn- und Teilhabegesetzes (WTG) sowie des Ausführungsgesetzes zum SGB IX (AG-SGB IX) in den Landtag NRW eingebracht. Dieser Gesetzesentwurf sieht u.a. striktere Regelungen zu freiheitsentziehenden Maßnahmen vor, die Einführung neuer Prüfrechte bei den WTG-Behörden und den Bezirksregierungen, eine Ausweitung der ordnungsrechtlichen Prüfungen auch auf die Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) sowie regelmäßige anlassunabhängige Qualitätsprüfungen durch die Träger der Eingliederungshilfe.

Am 13.01.2022 fand dazu eine virtuelle Anhörung im Landtags-Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales statt, zu der die Landschaftsverbände LVR und LWL sowie die Kommunalen Spitzenverbände eine gemeinsame Stellungnahme abgegeben hatten. Gleichzeit bekräftigte die LVR-Landesdirektorin Ulrike Lubek in der mündlichen Anhörung die Bedeutung des Themas Gewaltschutz und sagte die Unterstützung des LVR für alle Bemühungen für eine bessere Gewaltschutzprävention zu. Eine wichtige Bedeutung komme darin der Aufsicht und einer zielführenden und klaren Aufsichts-Struktur zu. Die Aufsicht über die WfbM solle daher aus fachlicher Sicht bei den Landschaftsverbänden verortet werden.

Der Abschlussbericht des Ausschusses liegt noch nicht vor; die weiteren Lesungen im Landtag sind noch nicht terminiert.

Zum Protokoll der Ausschuss-Anhörung vom 13.01.2022: https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMA17-1682.pdf

Zum Gesetzentwurf, LT-Drucksache 17/15188: https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD17-15188.pdf


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5. Regenbogen Duisburg gGmbH ist neuer Anderer Leistungsanbieter

Die Regenbogen Duisburg gGmbH ist ein neuer Anderer Leistungsanbieter für Leistungen zur Teilhabe an Arbeit im Rheinland. Das Unternehmen bietet künftig 27 Menschen mit Behinderungen einen Arbeitsplatz. Dabei gibt es drei Möglichkeiten: Zum einen können die Menschen mit psychischen Behinderungen im Bereich haushaltsnahe Dienste und Reinigung bei der Serviceagentur reboservice arbeiten. Zum anderen im Verkauf und Lager in der Second-Hand-Boutique rebochic. Bei der dritten Möglichkeit arbeiten die Menschen mit psychischen Behinderungen auf betriebsintegrierten Arbeitsplätzen bei externen Firmen des allgemeinen Arbeitsmarkts. Dabei handelt es sich um Firmen, mit denen die Regenbogen Duisburg gGmbH zusammenarbeitet.

Die Regenbogen Duisburg gGmbH ist der sechste Andere Leistungsanbieter im Rheinland. Mit dem Angebot der Anderen Leistungsanbieter schafft der LVR eine Alternative zur Beschäftigung in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung.

Weitere Informationen zu Anderen Leistungsanbietern im Rheinland

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6. Unterstützung für Menschen mit Behinderung außerhalb des LVR-Gebiets

Knapp 2.900 Menschen mit Behinderungen leben in einer Wohneinrichtung außerhalb des LVR-Gebiets. Das entspricht einem Anteil von 13,3 Prozent aller Leistungsberechtigten mit Unterstützungsleistungen in besonderen Wohnformen. Anteil und Anzahl sind in den letzten Jahren leicht gesunken. Der LVR untersucht diese Entwicklung regelmäßig und informiert die politische Vertretung entsprechend. Denn eine Leitlinie der fachlichen Arbeit ist die Sicherstellung regionaler, herkunftsnaher Unterstützungsangebote: Menschen mit Behinderungen sollen nicht ihr gewohntes Lebensumfeld verlassen müssen, um die notwendige Unterstützung zu erhalten. Andererseits gilt das Wunsch- und Wahlrecht: Mitunter suchen Menschen mit Behinderung gezielt ein Unterstützungsangebot in einer anderen Region als dem Rheinland, weil dort beispielsweise Angehörige leben.

Die Sozialausschuss-Vorlage 15/729 enthält statistische Daten sowie die Ergebnisse einer vertiefenden Untersuchung von Erstanträge auf eine außerrheinische Unterstützungsleistung in einer besonderen Wohnform aus den Jahren 2019 und 2020 im Hinblick auf die Gründe für die Aufnahme in einer „außerrheinischen“ Wohneinrichtung. Danach leben mehr als 40 Prozent der außerrheinisch wohnenden Leistungsberechtigten im Gebiet des LWL und knapp 25 Prozent im angrenzenden Rheinland-Pfalz. Das LVR-Dezernat stuft in 35 Prozent der Fälle die Gründe für den Umzug in eine andere Region als „kritisch“ ein. In diesen Fällen fehlten im Rheinland die entsprechenden Angebote für die speziellen Bedarfe oder die Personen fanden aufgrund ihres besonders herausfordernden Verhaltens kein Unterstützungsangebot im Rheinland.

Zur Vorlage 15/729

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7. Save the date: Landschaftsverbände präsentieren sich beim Deutschen Fürsorgetag

Vom 10. bis 12. Mai findet im Congress Center Essen Ost der 82. Deutsche Fürsorgetag statt. Unter dem Motto „Der Sozialstaat sichert unsere Zukunft – sichern wir den Sozialstaat“ kommen Expert*innen aus der Sozialpolitik, dem Sozialrecht und der Sozialen Arbeit zusammen, um gemeinsam nach Lösungen für die aktuellen Herausforderungen des Sozialen zu suchen.

LVR und LWL sind mit einem gemeinsamen Stand vertreten. Darüber hinaus beteiligen sich beide Landschaftsverbände an mehreren Fachforen und organisieren Info-Veranstaltungen auf der „Markt der Möglichkeiten“-Bühne. Am Stand der Landschaftsverbände erhalten die Besucher*innen Informationen zu allen Leistungen rund um die Themen Arbeit, Selbstbestimmung und Teilhabe für Menschen mit Behinderung. LVR-Sozialdezernent Dirk Lewandrowski moderiert am 11. Mai von 10.30 bis 12.30 Uhr das Fachforum „Wirkungsorientierung in der Eingliederungshilfe – ein Beitrag zur Qualitätsentwicklung“.

Tickets, das komplette Programm und weitere Informationen gibt es unter https://deutscher-fuersorgetag.de/

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8. Rheinland Reiseland informiert über inklusive Kulturangebote

Alle Kultur-Highlights des Landschaftsverbandes Rheinland (LVR) auf einen Blick – das bietet die neue Ausgabe des Magazins „Rheinland Reiseland“, das ab sofort erhältlich ist. In der Rubrik „Kultur für Alle – inklusives Erleben“ bilden diesmal die neuen Angebote 2022 für Menschen mit Behinderung den Schwerpunkt: Interessierte erhalten Informationen darüber, wie sie sich möglichst barrierefrei durch die LVR-Museen bewegen können, wie zum Beispiel mit den neuen Informationsflyern zu allen 16 LVR-Museen in Leichter Sprache.

Mehr Informationen und Bestellungen sind unter diesem Link möglich.

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9. Modellprojekt TexLL zur Erprobung des BTHG beendet

Seit 2018 haben die beiden Landschaftsverbände LVR und LWL das gemeinsame Verbundprojekt TexLL im Auftrag des Bundesarbeits- und Sozialministeriums durchgeführt. Dieses fand im Rahmen der modellhaften Erprobung der mit dem BTHG verbundenen strukturellen Änderungen statt. „TexLL“ steht für „Trennung der existenzsichernden Leistungen von den Fachleistungen/ neues Leistungssystem“. Im Fokus des Projekts standen neben der zum 01.01.2020 vollzogenen Trennung der Leistungen vor allem die Ausgestaltung der Assistenzleistungen, auch in gemeinsamer Leistungserbringung, sowie die Regelungen zu Zumutbarkeit und Angemessenheit. Dazu arbeitete das Projekt mit ausgewählten Leistungserbringern zusammen. Das Projekt ist am 31.12.2021 planmäßig abgeschlossen worden. In einer Vorlage für den LVR-Sozialausschuss informiert das LVR-Dezernat Soziales über den Abschlussbericht der beiden TexLL-Teilprojekte und stellt die Ergebnisse vor. Die Vorlage erhält zudem eine Auswertung der Ergebnisse durch das Unternehmen Kienbaum Consultants. Dieses wurde durch das BMAS beauftragt.

Hier gelangen Sie zur Vorlage 15/749 .

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10. MAGS startet neues Förderprogramm zur Sozialplanung

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) hat das neue Förderprogramm „Zusammen im Quartier – Sozialplanung initiieren, weiterentwickeln und stärken“ ins Leben gerufen. Das MAGS stellt hierbei zur Initiierung sowie zum Ausbau integrierter, strategischer Sozialplanungsprozesse für die Jahre 2022 bis 2024 Fördermittel zur Verfügung. Antragsberechtigt sind Kreise, kreisfreie Städte sowie die kreisangehörigen Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen. Ziel einer kommunalen integrierten und strategischen Sozialplanung ist es, unter Beteiligung der weiteren sozialen Akteure in den einzelnen Stadtteilen und Quartieren gleichwertige Lebensverhältnisse vor Ort herzustellen, Armutsprävention und Armutsfolgenbekämpfung zu unterstützen und die Teilhabechancen für alle Bürger*innen zu gewährleisten.

Mehr Informationen unter https://www.mags.nrw/armutsbekaempfung-und-sozialplanung.

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