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LVR-Fachinformation: Zuständigkeiten für Leistungen der Eingliederungshilfe
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Stand:
Januar 2022
Seitenzahl:
4 Seiten
Format:
DIN A4

LVR-Fachinformation: Zuständigkeiten für Leistungen der Eingliederungshilfe

Mit dem Bundesteilhabegesetz haben sich in Nordrhein-Westfalen einige Zuständigkeiten bei den Unterstützungsleistungen für Menschen mit Behinderung im Rahmen der Eingliederungshilfe geändert. Leistungsberechtigte und Angehörige, aber auch manche Fachleute sind mitunter unsicher: Wer ist für die Unterstützung zuständig? Wo kann man den Antrag stellen? Wer hilft oder berät? Die nachfolgenden Informationen geben einen Überblick.

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