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Veranstaltung

IV 48 - Das Sozialgericht - Feststellung des GdB und Merkzeichen

Inhalt und Ziele

Häufig empfinden Antragstellende die Feststellung des Grades der Behinderung (GdB) durch die zuständigen Behörden als zu gering und/oder sind mit der Ablehnung von Merkzeichen nicht einverstanden. Wird auch dem Widerspruch nicht abgeholfen, bleibt den Antragsteller*innen nur noch der Klageweg vor dem Sozialgericht übrig. Hier setzt der Kurs an: Die Teilnehmer*innen nehmen an einer Kammerverhandlung teil. Nachdem der Aufbau und die Zuständigkeiten der Sozialgerichtsbarkeit erläutert wurden, bespricht der vorsitzende Richter die gerade verhandelten Fälle und diskutiert die zuvor getroffenen Gerichtsentscheidungen.

Themenüberblick

  • Aufbau der Sozialgerichtsbarkeit
  • Zuständigkeiten
  • Grundlage der GdB-Feststellung
  • Merkzeichen
  • Teilnahme an einem Kammertermin beim Sozialgericht Köln
  • Besprechung von Klageverfahren

Methodik

Die Kursinhalte werden in einer Mischung aus Vortrag und Diskussion vermittelt und erarbeitet.

Referent/in

  • Richter*innen am Sozialgericht Köln

Zielgruppe

  • Vertrauenspersonen und stellvertretende Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung
  • Inklusionsbeauftragte
  • Betriebs- und Personalräte

Hinweis für Disability Manager (DGUV): 6 Stunden

Teilnahmevoraussetzung

Zugehörigkeit zur Zielgruppe

Teilnehmerzahl

Sozialgericht: max. 18

Seminardauer

1 Tag

Seminarzeiten:

Sozialgericht: 9.30 bis 15.00 Uhr


Termine

Datum Enddatum Terminbezeichnung Ort Kosten Anmeldung
Mo. 10.06.2024 09:30 Uhr Mo. 10.06.2024 15:00 Uhr IV48-02/24 Sozialgericht Köln, An den Dominikanern 2, 50668 Köln (Nähe Hauptbahnhof) Es werden keine Teilnahmegebühren erhoben. Wir bitten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer, sich selbst mit Tagungsgetränken zu versorgen. Ein Mittagessen kann in der umliegenden Gastronomie eingenommen werden. hat stattgefunden
Mo. 04.11.2024 09:30 Uhr Mo. 04.11.2024 15:00 Uhr IV48-03/24 Sozialgericht Köln, An den Dominikanern 2, 50668 Köln (Nähe Hauptbahnhof) Es werden keine Teilnahmegebühren erhoben. Wir bitten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer, sich selbst mit Tagungsgetränken zu versorgen. Ein Mittagessen kann in der umliegenden Gastronomie eingenommen werden. ANMELDUNG