Veranstaltung
IV 48 - Das Sozialgericht - Feststellung des GdB und Merkzeichen
Inhalt und Ziele
Häufig empfinden Antragstellende die Feststellung des Grades der Behinderung (GdB) durch die zuständigen Behörden als zu gering und/oder sind mit der Ablehnung von Merkzeichen nicht einverstanden. Wird auch dem Widerspruch nicht abgeholfen, bleibt den Antragsteller*innen nur noch der Klageweg vor dem Sozialgericht übrig. Hier setzt der Kurs an: Die Teilnehmer*innen nehmen an einer Kammerverhandlung teil. Nachdem der Aufbau und die Zuständigkeiten der Sozialgerichtsbarkeit erläutert wurden, bespricht der vorsitzende Richter die gerade verhandelten Fälle und diskutiert die zuvor getroffenen Gerichtsentscheidungen.
Themenüberblick
- Aufbau der Sozialgerichtsbarkeit
- Zuständigkeiten
- Grundlage der GdB-Feststellung
- Merkzeichen
- Teilnahme an einem Kammertermin beim Sozialgericht Köln
- Besprechung von Klageverfahren
Methodik
Die Kursinhalte werden in einer Mischung aus Vortrag und Diskussion vermittelt und erarbeitet.
Referent/in
- Richter*innen am Sozialgericht Köln
Zielgruppe
- Vertrauenspersonen und stellvertretende Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung
- Inklusionsbeauftragte
- Betriebs- und Personalräte
Hinweis für Disability Manager (DGUV): 6 Stunden
Teilnahmevoraussetzung
Zugehörigkeit zur Zielgruppe
Teilnehmerzahl
Sozialgericht: max. 18
Seminardauer
1 Tag
Seminarzeiten:
Sozialgericht: 9.30 bis 15.00 Uhr
Termine
Datum | Enddatum | Terminbezeichnung | Ort | Kosten | Anmeldung |
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Mo. 10.06.2024 09:30 Uhr | Mo. 10.06.2024 15:00 Uhr | IV48-02/24 | Sozialgericht Köln, An den Dominikanern 2, 50668 Köln (Nähe Hauptbahnhof) | Es werden keine Teilnahmegebühren erhoben. Wir bitten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer, sich selbst mit Tagungsgetränken zu versorgen. Ein Mittagessen kann in der umliegenden Gastronomie eingenommen werden. | hat stattgefunden |
Mo. 04.11.2024 09:30 Uhr | Mo. 04.11.2024 15:00 Uhr | IV48-03/24 | Sozialgericht Köln, An den Dominikanern 2, 50668 Köln (Nähe Hauptbahnhof) | Es werden keine Teilnahmegebühren erhoben. Wir bitten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer, sich selbst mit Tagungsgetränken zu versorgen. Ein Mittagessen kann in der umliegenden Gastronomie eingenommen werden. | ANMELDUNG |