Veranstaltung
IV 47 - Das Sozialgericht-Berufsunfähigkeit und Erwerbsminderung
Inhalt und Ziele
Wenn Anträge auf Gewährung von Berufsunfähigkeits- oder Erwerbsminderungsrente nicht zum gewünschten Erfolg führen und auch dem Widerspruch nicht abgeholfen wird, bleibt den Antragsteller*innen nur noch der Klageweg vor dem Sozialgericht übrig. Hier setzt der Kurs an: Die Teilnehmer*innen nehmen an Kammerverhandlungen teil. Nachdem der Aufbau und die Zuständigkeiten der Sozialgerichtsbarkeit erläutert wurden, bespricht die vorsitzende Richterin die Rechtsprechung der Erwerbsminderung und Berufsunfähigkeit sowie Aktuelles zum Rentenversicherungsrecht.
Themenüberblick
- Aufbau der Sozialgerichtsbarkeit
- Zuständigkeiten
- Berufsunfähigkeit
- Erwerbsminderung
- Teilnahme an einem Kammertermin beim Sozialgericht Köln
- Besprechung von Klageverfahren
Methodik
Die Kursinhalte werden in einer Mischung aus Vortrag und Diskussion vermittelt und erarbeitet.
Referent/in
- Richter*innen am Sozialgericht Köln
Zielgruppe
- Vertrauenspersonen und stellvertretende Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung
- Inklusionsbeauftragte
- Betriebs- und Personalräte
Hinweis für Disability Manager (DGUV): 6 Stunden
Teilnahmevoraussetzung
Zugehörigkeit zur Zielgruppe
Teilnehmerzahl
Sozialgericht: max. 18
Seminardauer
1 Tag
Seminarzeiten:
Sozialgericht: 9.30 bis 15.00 Uhr
Termine
Datum | Enddatum | Terminbezeichnung | Ort | Kosten | Anmeldung |
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Mi. 15.05.2024 09:30 Uhr | Mi. 15.05.2024 15:00 Uhr | IV47-01/24 - !!! Nur noch Warteliste !!! | Sozialgericht Köln, An den Dominikanern 2, 50668 Köln (Nähe Hauptbahnhof) | Es werden keine Teilnahmegebühren erhoben. Wir bitten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer, sich selbst mit Tagungsgetränken zu versorgen. Ein Mittagessen kann in der umliegenden Gastronomie eingenommen werden. | hat stattgefunden |
Mi. 11.09.2024 09:30 Uhr | Mi. 11.09.2024 15:00 Uhr | IV47-02/24 - !!! Nur noch Warteliste !!! | Sozialgericht Köln, An den Dominikanern 2, 50668 Köln (Nähe Hauptbahnhof) | Es werden keine Teilnahmegebühren erhoben. Wir bitten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer, sich selbst mit Tagungsgetränken zu versorgen. Ein Mittagessen kann in der umliegenden Gastronomie eingenommen werden. | ANMELDUNG |