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Veranstaltung

IV 39 - Beschäftigungsfähigkeit erhalten: Leistungen der Unfallversicherung

Inhalt und Ziele

Inhaltlicher und zeitlicher Schwerpunkt ist die Darstellung der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben im Leistungsbereich der Unfallversicherung. Die Frage nach der Zuständigkeit stellt sich immer wieder bei der Beantragung von Leistungen. Wann wende ich mich ans Inklusionsamt oder unmittelbar an den Unfallversicherungsträger? Ziel ist es hier, die einzelnen Leistungen der beiden Institutionen darzustellen und anhand praktischer Fallbeispiele die Zuständigkeiten zu erläutern.

Themenüberblick

  • Rechtliche Grundlagen
  • Leistungsvoraussetzung
  • Die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
  • Schnittstellen und Zuständigkeiten
  • Rechtsmittel

Methodik

Die Kursinhalte werden in einer Mischung aus Präsentation, Vortrag und Diskussion vermittelt und erarbeitet.

Referent/in

  • Mitarbeiter*innen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung
  • Mitarbeiter*innen des LVR-Inklusionsamtes

Zielgruppe

  • Vertrauenspersonen und stellvertretende Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung
  • Inklusionsbeauftragte
  • Betriebs- und Personalräte

Hinweis für Disability Manager (DGUV): 7 Stunden

Teilnahmevoraussetzung

  • Zugehörigkeit zu einer genannten Zielgruppe und Grundlagenkenntnisse:
    - für Schwerbehindertenvertretungen Besuch des Grundkurses GK 01
    - für Inklusionsbeauftragte Besuch des Kurses BZ 01
    - für Betriebs-/Personalräte Besuch des Kurses BZ 03
    - für Mitarbeitervertretungen Besuch des Kurses BZ 05

Teilnehmerzahl

LVR (IBS): max. 16

Seminardauer

1 Tag

Seminarzeiten:

LVR (IBS): 9.00 bis 16.00 Uhr


Termine

Datum Enddatum Terminbezeichnung Ort Kosten Anmeldung
Mo. 29.04.2024 09:00 Uhr Mo. 29.04.2024 16:00 Uhr IV39-01/24 LVR-Informations- und Bildungsstätte (IBS) im Köln-Triangle, Ottoplatz 1, 50679 Köln Es werden keine Teilnahmegebühren erhoben. Tagungsgetränke werden gestellt. Die Kursteilnehmer*innen können in der Kantine des LVR ein Mittagessen einnehmen. hat stattgefunden