Veranstaltung
IV 03 - Umsetzung des betrieblichen Eingliederungsmanagements in Betrieben und Dienststellen
Inhalt und Ziele
Sind Beschäftigte länger als sechs Wochen innerhalb von zwölf Monaten ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig, ist der Arbeitgeber verpflichtet, ein betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) anzubieten. Neben Arbeitgeber und der/dem Betroffenen sind auch Schwerbehindertenvertretung, Betriebs- oder Personalrat und gegebenenfalls noch weitere Personen am Klärungsprozess beteiligt. Alle Bemühungen der (Wieder-) Eingliederung sind jedoch von der Zustimmung der/des Betroffenen abhängig. Klare betriebliche Abläufe und eindeutige Regelungen sind unerlässliche Faktoren, um BEM im Betrieb oder einer Verwaltung zu etablieren. Neben der Rollenklärung der Akteure werden auch die einzelnen Schritte eines erfolgreichen BEM besprochen. Am 2. Seminartag werden Schritte zur Erstellung einer Betriebs-/Dienstvereinbarung erarbeitet.
Themenüberblick
- Gesetzlicher Auftrag
- Chancen und Risiken
- Aufgaben und Rollen der Akteure
- Schritte der Umsetzung im Einzelfall
- Rechtliche Aspekte
- Inhalte einer möglichen Betriebs-/ Dienstvereinbarung
Methodik
Die Kursinhalte werden im Wechsel zwischen Präsentation, Gruppenarbeit und Diskussion erarbeitet.
Referent/in
- Mitarbeiter*innen des LVR-Inklusionsamtes (1. Tag)
- Externe Referent*innen (2. Tag)
Zielgruppe
- Vertrauenspersonen und stellvertretende Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung
- Inklusionsbeauftragte
- Betriebs- und Personalräte
- andere am BEM beteiligte Betriebs-/Dienststellenangehörige
Hinweis für Disability Manager (DGUV): 14 Stunden
Teilnahmevoraussetzung
Zugehörigkeit zu einer der Zielgruppen
Teilnehmerzahl
max. 16
Seminardauer
2 Tage
Seminarzeiten:
Köln (IBS): 9.00 bis 16.00 Uhr
Termine
Datum | Enddatum | Terminbezeichnung | Ort | Kosten | Anmeldung |
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