Veranstaltung
BZ 05 - SGB IX und kirchliches Arbeitsrecht
Inhalt und Ziele
Die evangelische und katholische Kirche sind gemeinsam der größte Arbeitgeber in Deutschland und beschäftigen eine Vielzahl von schwerbehinderten Menschen. Aufgabe der Schwerbehindertenvertretung ist es, für die Rechte der schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Mitarbeiter*innen einzutreten. Das Selbstverwaltungsrecht der Kirchen führt dazu, dass sowohl im Arbeitsrecht als auch speziell hinsichtlich der Schwerbehindertenvertretung bestimmte Sonderregelungen zu beachten sind. Diese weichen teilweise vom SGB IX ab. Der Kurs erläutert die Rolle der Schwerbehindertenvertretung in kirchlichen Einrichtungen und bespricht aktuelle gerichtliche Entscheidungen zum kirchlichen Arbeitsrecht.
Themenüberblick
- Rechtliche Grundlagen
- Rechtsstellung der Vertrauenspersonen
- Mitwirkungsrechte der Schwerbehindertenvertretung
- Fallbeispiele aus der Praxis
Methodik
Die Kursinhalte werden in einer Mischung aus Präsentation, Vortrag und Diskussion vermittelt und erarbeitet.
Referent/in
- Mitarbeiter*innen des LVR-Inklusionsamtes
Zielgruppe
- Vertrauenspersonen und stellvertretende Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung
- Inklusionsbeauftragte
- Angehörige der Mitarbeitervertretung
„ACHTUNG: ES WIRD ENTSPRECHEND IHRES ARBEITGEBERS AB 2024 EIN KURS FÜR DAS KATHOLISCHE UND EIN KURS FÜR DAS EVANGELISCHE KIRCHLICHE ARBEITSRECHT ANGEBOTEN. BITTE ACHTEN SIE AUF DIE TERMINBEZEICHNUNG.“
Hinweis für Disability Manager (DGUV): 14 Stunden
Teilnahmevoraussetzung
- Beschäftigung in einer kirchlichen Einrichtung und Zugehörigkeit zu einer der Zielgruppen
Teilnehmerzahl
LVR (IBS): max. 16
Seminardauer
2 Tage
Seminarzeiten:
LVR (IBS): tägl. 9.00 bis 16.00 Uhr
Termine
Datum | Enddatum | Terminbezeichnung | Ort | Kosten | Anmeldung |
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Do. 21.11.2024 09:00 Uhr | Fr. 22.11.2024 16:00 Uhr | BZ05-01/24_kath. | LVR-Informations- und Bildungsstätte (IBS) im Köln-Triangle, Ottoplatz 1, 50679 Köln | Es werden keine Teilnahmegebühren erhoben. Tagungsgetränke werden gestellt. Die Kursteilnehmer*innen können in der Kantine des LVR ein Mittagessen einnehmen. | ANMELDUNG |
Mo. 02.12.2024 09:00 Uhr | Di. 03.12.2024 16:00 Uhr | BZ05-02/24_evang. | LVR-Informations- und Bildungsstätte (IBS) im Köln-Triangle, Ottoplatz 1, 50679 Köln | Es werden keine Teilnahmegebühren erhoben. Tagungsgetränke werden gestellt. Die Kursteilnehmer*innen können in der Kantine des LVR ein Mittagessen einnehmen. | ANMELDUNG |