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Häufig gestellte Fragen

Wie kann ich mich an einer Ausschreibung beteiligen?

Der LVR unterscheidet bei den Ausschreibungen der Schulbuslinien zwischen zwei Verfahren. Zu jedem neuen Schuljahr wird die Schülerbeförderung zu den LVR-Förderschulen europaweit im offenen Verfahren ausgeschrieben. Hier werden dann alle notwendigen Linien für das neue Schuljahr vergeben. Für jede Schulbuslinie wird dann ein separater Vertrag mit der in der Ausschreibung definierten Laufzeit und einer eventuellen Verlängerungsoption abgeschlossen. Die Veröffentlichung der Ausschreibung findet i. d. R. Mitte April auf der Vergabeplattform des LVR statt:https://vergabe.lvr.de/NetServer/Des Weiteren gibt es unterjährige Ausschreibung, die grundsätzlich im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung oder Verhandlungsvergabe durchgeführt werden. Hier werden innerhalb des Schuljahres oder kurz vor Schuljahresbeginn noch erforderliche Linien ausgeschrieben.Die Unternehmen müssen sich selbständig über die Vergabeplattform des LVR über mögliche Ausschreibungen informieren.

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Welche Regelungen gibt es bei der Abholung der Kinder?

Die Kinder werden grundsätzlich an der Wohnadresse abgeholt. Es können jedoch in Absprache zwischen den Eltern und den Unternehmen auch Haltepunkte vereinbart werden. Das Fahrpersonal muss nicht durch Hupen oder Klingeln auf sich aufmerksam machen. Das Fahrpersonal ist dazu angehalten, nicht länger als drei Minuten zu warten, da sonst eine pünktliche Abholung der nachfolgenden Kinder nicht mehr gewährleistet werden kann.

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Die Eltern der Kinder sind nicht zu Hause, wo soll das Kind hingebracht werden?

Wenn kein Elternteil das Kind zu Hause in Empfang nehmen kann, darf es nicht unbeaufsichtigt bleiben. In diesen Fällen sollte im Vorfeld eine nahe gelegene Ausweichadresse vereinbart werden. Das Kind sollte keinesfalls an jemanden übergeben werden, wenn dies nicht im Vorfeld mit den Eltern abgesprochen ist. Als letzte Möglichkeit sollte das Kind in eine öffentliche Aufnahmestelle für Kinder und Jugendliche (z.B. Kinderheim) gebracht werden. Die Kosten hierfür müssen von den Eltern getragen werden.

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Welche Ausstattung muss mein Fahrzeug haben?

Die eingesetzten Fahrzeuge dürfen nicht älter als zehn Jahre sein. Sie müssen den Anforderungen genügen und technisch einwandfrei, insbesondere straßen- und verkehrssicher sein. Die Berreifung muss der Witterung entsprechen. Die eingesetzten Fahrzeuge müssen innerhalb der vorgeschriebenen Fristen zur Hauptuntersuchung bzw. Sicherheitsprüfung vorgeführt werden. Festgestellte Mängel sind unverzüglich zu beseitigen. Die Fahrzeuge müssen sich in einem gepflegten Zustand befinden (innen und außen). Das eingesetzte Fahrzeug ist durch Anbringung von Schildern entsprechend der BOKraft als Schulbus zu kennzeichnen sowie mit der entsprechenden Linienbezeichnung auszustatten. Die Türen des Fahrzeuges sind mit einer Türschlusssicherung auszustatten. Beim Einsatz eines Kleinbusses und Kraftomnibusses sind die Ein- bzw. Ausstiege mit Haltegriffen zu versehen. Diese Fahrzeuge sind auch mit zwei zusätzlichen Blinkleuchten auszurüsten. Bei der Beförderung von Rollstuhlkindern ist die DIN-Norm 75078 zu beachten. Nähere Informationen können auch aus dem Mustervertrag entnommen werden.

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Welche Qualifikation muss das Fahrpersonal haben und welche Aufgaben muss es übernehmen?

Sowohl Fahrerinnen und Fahrer als auch Begleitpersonen müssen neben einem freundlichen und entgegenkommenden Verhalten ein gewisses Gespür und Geschick im Umgang mit (behinderten) Kindern mitbringen und den Erfordernissen bei deren Beförderung gewachsen sein. Dieses gilt insbesondere bei Schwerstmehrfachbehinderten.

Ihre Aufgabe ist es,

  • für die Sicherheit im Fahrzeug zu sorgen,
  • die Kinder morgens am Fahrzeug zu empfangen,
  • hnen beim Ein-, Aussteigen und Angurten zu helfen,
  • die Kinder während der Fahrt zu beaufsichtigen und zu betreuen,
  • Besonderheiten und Auffälliges während der Fahrt der Schule oder den Eltern mitzuteilen.

Es zählt nicht zu Ihren Aufgaben, Kinder in der Wohnung oder an der Haustür abzuholen. Da Fahrerinnen oder Fahrer und Begleitpersonen nicht medizinisch geschult sein müssen, kann von ihnen auch nicht verlangt werden, Notfallsituationen (Anfälle o.ä.) richtig einzuschätzen und Medikamente zu verabreichen.

Besonderen Wert legen die Eltern und Schulen darauf, dass das Fahrpersonal kontinuierlich eingesetzt wird. Aus diesem Grunde ist der Punkt „kontinuierliches Personal“ auch vertraglich vorgeschrieben. Natürlich kommt es vor, dass das Stammpersonal oder die Begleitperson einmal ausfällt und Sie für Ersatz sorgen müssen. Dieser muss aber vor der Fahrt entsprechend eingewiesen werden! Und auf jeden Fall sollten Sie auch die Eltern hierüber informieren. Die Fahrerinnen und Fahrer müssen immer im Besitz eines gültigen Personenbeförderungsscheines sein und diesen mit sich führen.

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Wer stellt Kindersitze zur Verfügung?

Die Kinder sind entsprechend § 21 Abs. 1 a StVO in amtlich genehmigten und für das Kind geeigneten Rückhaltesystemen zu sichern. Über spezielle Wünsche bzw. behinderungsbedingte Spezialanfertigungen von Kindersitzen müssen sich die Eltern eigenständig kümmern.

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Wie erfolgt die Abrechnung bzw. die Rechnungsstellung?

Für die Rechnungsstellung ist der Vordruck des Landschaftsverbandes Rheinland zu verwenden.

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Was ist in einem Notfall zu unternehmen?

Da Fahrerinnen oder Fahrer und Begleitpersonen nicht medizinisch geschult sein müssen, kann von ihnen auch nicht verlangt werden, Notfallsituationen (Anfälle o.ä.) richtig einzuschätzen und Medikamente zu verabreichen. Was Medikamente sind, sollte man sehr eng sehen. In Notfallsituationen soll - je nach Standort und Situation - der Notruf angerufen werden oder das nächstgelegene Krankenhaus, das Elternhaus oder die Schule angefahren werden. Die Eltern bzw. die Schule ist über eventuelle Verspätungen zu informieren. Sollte medizinisch geschultes Personal notwendig sein, ist dies beim örtlichen Sozialamt zu beantragen.

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