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Archiv- und Publikationsförderung

Archivförderung

Ein Regal mit alten Akten darin. Eine Person in Kittel und Schutzhandschuhen steht davor und schreibt etwas auf.
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LVR-Archiv- und Fortbildungszentrum

Zur Förderung des Ausbaus und der Sicherung der archivischen Infrastruktur im Rheinland stellt der LVR – vermittelt über das LVR-Archivberatungs- und Fortbildungszentrum (LVR-AFZ) – jährlich eigene Fördermittel zur Verfügung, die allein für die nichtstaatlichen Archive im Rheinland reserviert sind. Diese spartenspezifische Archivförderung kommt insbesondere auch kleineren Projekten zugute.

Fördermittel können grundsätzlich von allen nichtstaatlichen Archiven in Anspruch genommen werden. Sowohl Kommunalarchive als auch das breite Spektrum der übrigen, privaten und öffentlichen Archive können Förderanträge stellen.

Grundvoraussetzung für die Unterstützungsmaßnahmen des LVR ist die öffentliche Zugänglichkeit der geförderten Einrichtung. Weitere Voraussetzungen für die Gewährung einer Zuwendung sind die Zweckdienlichkeit der beantragten Maßnahme, die Orientierung an aktuellen archivfachlichen Standards sowie die rechtzeitige, enge Abstimmung mit dem LVR-AFZ. Die Höchstförderungssumme je Förderfall beträgt 50 Prozent der nachgewiesenen Kosten. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

Nähere Informationen zur Art der geförderten Projekte sowie zur Antragstellung entnehmen Sie bitte den Fördergrundsätzen des LVR-AFZ.

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Förderung von Publikationen im Bereich der Landeskunde und Regionalgeschichte des Rheinlandes

Der Landschaftsverband Rheinland fördert finanziell Publikationen im Bereich der rheinischen Landeskunde und Regionalgeschichte. Voraussetzung ist grundsätzlich die wissenschaftliche bzw. fachliche Durcharbeitung der behandelten Themen und eine entsprechende Präsentation der Ergebnisse. Inhaltlich müssen sich die zu fördernden Publikationen der rheinischen Geschichte (verstanden im Sinne des Verwaltungsgebietes des LVR) widmen, wobei vergleichend angelegte Untersuchungen evtl. auch förderungswürdig sein können.

Ausgeschlossen von der Förderung durch den LVR sind reine Bildbände, Vereinsfestschriften, Kataloge zu Ausstellungen (o.ä.), Publikationen in Form von „Führern“ (wie Kunst- oder Kulturführer) sowie literarische Werke und Anthologien.

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