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LVR senkt Landschaftsumlage

Landschaftsversammlung verabschiedet Doppelhaushalt 2017 und 2018 / Hebesatz für Landschaftsumlage sinkt auf 16,15 Prozent (2017) und 16,20 Prozent (2018) / Über 90 Prozent des Milliarden-Etats für soziale Leistungen

Köln. 21. Dezember 2016. Die Landschaftsversammlung Rheinland hat heute einstimmig einen Doppelhaushalt für die Jahre 2017 und 2018 verabschiedet. Die politische Vertretung des Landschaftsverbandes Rheinland (LVR) beschloss einen Etat in Höhe von rund 4 Milliarden Euro für 2017 und von rund 4,1 Milliarden Euro für 2018. Die Umlage soll im Jahr 2017 um 0,6 von zurzeit 16,75 auf 16,15 Prozentpunkte sinken. 2018 wird die Landschaftsverbandsumlage auf 16,20 Prozent festgesetzt.

„Trotz des bevorstehenden Inkrafttretens des Bundesteilhabegesetzes, das für den LVR erheblichen finanziellen Mehraufwand bedeuten wird, zeigt sich der LVR in der Umlagegestaltung weiter als verantwortungsvoller Partner der rheinischen Städte und Kreise. Dass der Umlagesatz nun sogar gesenkt werden kann, bestätigt den erfolgreichen Konsolidierungs- und Steuerungskurs des LVR,“ so Prof. Dr. Jürgen Wilhelm, Vorsitzender der Landschaftsversammlung Rheinland.

Der LVR finanziert sich zu rund zwei Dritteln über die von seinen Mitgliedskörperschaften zu entrichtende Landschaftsumlage. Die zwölf rheinischen Kreise, 13 kreisfreie Städte im Rheinland und die StädteRegion Aachen werden 2017 rund 2,59 Milliarden Euro und 2018 rund 2,68 Milliarden Euro Umlage entrichten. In fast alle Mitgliedskörperschaften fließen Leistungen des LVR in höherem Umfang zurück, als Umlage entrichtet wird.

Die Leistungsübersichten der 26 Mitgliedskörperschaften des Jahres 2015 finden Sie hier: Leistungsübersichten 2015.

Knapp 90 Prozent der Aufwendungen werden für gesetzlich festgelegte soziale Leistungen eingesetzt – insbesondere für die Hilfen zum Wohnen und zur Beschäftigung für Menschen mit Behinderungen, die sogenannte Eingliederungshilfe. Die Zahl und der Hilfebedarf der Menschen, die Leistungen des LVR in Anspruch nehmen, steigen kontinuierlich und führen zu Kostensteigerungen von rund 100 Mio. Euro jährlich. Aufgrund der mit dem Bundesteilhabegesetz ab 2020 vorgesehenen erhöhten Einkommens- und Vermögensfreigrenzen rechnet der LVR mit einer weiteren Erhöhung des Zuschussbedarfes in der Eingliederungshilfe um rund 100 Mio. Euro.

„Gerade vor dem Hintergrund der sich verändernden Sozialgesetzgebung, die auch die Kommunen betrifft, möchte der LVR mit seinem zweiten Doppelhaushalt den Mitgliedskörperschaften ein Höchstmaß an planerischer Sicherheit für die eigenen Haushalte geben“, so Renate Hötte, Kämmerin des LVR. „Der LVR hat für die kommenden Jahre ein weiteres Konsolidierungsprogramm mit einem Volumen von 70 Millionen Euro aufgelegt und wird die geplanten Defizite der Jahre 2017 und 2018 über die Ausgleichsrücklage, also über Eigenkapital decken. Im Jahresabschluss 2016 aufzulösende Rückstellungen aus dem Rechtsstreit über die Kostenübernahme der Integrationshilfen werden die Mitgliedskörperschaften zudem im Jahr 2017 weiter entlasten“, stellt Renate Hötte für das kommende Jahr in Aussicht.

Ansprechpartnerin für redaktionelle Rückfragen:

Jill Wagner
LVR-Fachbereich Kommunikation
Tel. 0221 809-3119
E-Mail: jill.wagner@lvr.de

Bilder zum Download

  1. Die Landschaftsversammlung Rheinland hat heute den Doppelhaushalt 2017/2018 verabschiedet. Foto: Guido Schiefer / LVR

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  2. Foto: Guido Schiefer / LVR

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