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Pressemeldung

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Kommunen haben gewählt

Zusammensetzung der 14. Landschaftsversammlung Rheinland steht fest / Zukünftig 124 Mitglieder / Zehn Gruppen und Parteien vertreten

Rheinland. 9. Juli 2014. Zwischen dem 23. Juni und dem 4. Juli 2014 haben die Mitgliedskommunen des LVR ihre Mitglieder für die Landschaftsversammlung Rheinland gewählt. Damit steht die Zusammensetzung der 14. Landschaftsversammlung Rheinland fest. Allerdings muss der Landschaftsausschuss im Rahmen seiner Sitzung am 29. August 2014 das Ergebnis noch formell feststellen, bevor sich die Versammlung am 29. September 2014 endgültig konstituiert.

Tortendiagramm
Sitzverteilung in der 14. Landschaftsversammlung Rheinland nach Durchführung des Verhältnisausgleichs. (Quelle: LVR)

Die 14. Landschaftsversammlung besteht aus 124 Mitgliedern. Stärkste Fraktion ist die CDU mit 47 Sitzen, gefolgt von der SPD mit 38 Sitzen. Drittstärkste Kraft sind Bündnis 90/DIE GRÜNEN, die 16 Sitze erringen konnten, darauf folgen die FDP mit sieben und DIE LINKE mit sechs Sitzen. Mit jeweils drei Sitzen ziehen die Freien Wähler NRW und die Alternative für Deutschland in die Landschaftsversammlung ein, die Piraten kommen auf zwei Sitze. Mit jeweils einem Sitz sind DEINE FREUNDE und die Duisburger Alternative Liste vertreten. Damit umfasst die Landschaftsversammlung Rheinland erstmals zehn Parteien oder politische Gruppierungen.

Hintergrund

Die Landschaftsversammlung Rheinland ist das höchste politische Gremium des LVR. Grundsätze der Verwaltungsführung sowie die Höhe der durch die Mitgliedskommunen zu entrichtenden Landschaftsumlage werden dort beschlossen. Ebenso sind die Wahlen der Landesdirektorin oder des Landesdirektors sowie der LVR-Dezernentinnen und Dezernenten diesem Gremium vorbehalten. Gleiches gilt für die Wahl der Mitglieder des Landschaftsausschusses sowie der Fachausschüsse.

Gewählt werden die Mitglieder der Landschaftsversammlung in den Kommunalparlamenten der Mitgliedskommunen des LVR – also den rheinischen kreisfreien Städte, Landkreise sowie der Städteregion Aachen. Jede Person in den kommunalen Gremien hat zwei Stimmen. Mit der Erststimme wählt sie eine Kandidatin oder einen Kandidaten, die oder der als Direktkandidatin oder -kandidat in die Landschaftsversammlung einzieht. Pro 100.000 Einwohner einer Kommune wird eine solche Direktkandidatin oder ein solcher Direktkandidat entsendet. Liegt die Restzahl der Einwohnerschaft über 50.000, also beispielsweise bei 150.001 Einwohnern, kann ein weiteres Mitglied entsendet werden. Insgesamt wurden auf diesem Wege 98 Sitze vergeben.

Säulentabelle
Vergleich Sitzverteilung 14. Wahlperiode (2014 - 2020) mit 13. Wahlperiode (2009 - 2014). (Quelle: LVR)

Wenn die Sitzverteilung in der Landschaftsversammlung durch die so entsendeten Mitglieder nicht dem Ergebnis der Sitzverteilung nach dem Stimmenverhältnis der Kommunalwahlen im Verbandsgebiet entspricht, wird ein Verhältnisausgleich durchgeführt.

Dazu wird eine neue Ausgangszahl für die Verteilung weiterer Sitze gebildet. Aufgrund dieser neuen Ausgangszahl werden für die Parteien und Wählergruppen neue Zuteilungszahlen errechnet und ihnen die an diesen Zahlen noch fehlenden Sitze aus den Reservelisten zugewiesen. Mit ihrer Zweitstimme wählen die Mitglieder der Kommunalparlamente Kandidatinnen oder Kandidaten der Reservelisten. Also setzt sich die Landschaftsversammlung sowohl aus direkt gewählten, als auch aus über die Reservelisten gewählten Politikerinnen und Politikern zusammen.

Bilder zum Download

  1. Tortendiagramm

    Sitzverteilung der 14. Landschaftsversammlung

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  2. Säulentabelle

    Vergleich Sitzverteilung

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