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Pressemeldung

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LVR: „Kein Mensch mit Behinderung verliert ungewollt seinen Werkstattarbeitsplatz“

Stellungnahme zur Pressemitteilung der Lebenshilfe NRW vom 10. Dezember 2020 / LVR ermöglicht Einzelfall-Lösungen und alternative Formen der Unterstützung

Rheinland/Köln, 10. Dezember 2020. Die Lebenshilfe NRW appelliert in einer Pressemitteilung vom 10. Dezember 2020 an den Landschaftsverband Rheinland (LVR), gemeinsam pragmatische Lösungen für Menschen mit Behinderung zu finden, die aus Sorge vor einer Corona-Infektion nicht zur Arbeit in die Werkstatt gehen möchten und denen daher möglicherweise der Arbeitsplatzverlust drohe. Der LVR handelt bereits wie erbeten und nimmt wie folgt Stellung:

„Kein Mensch mit Behinderung verliert ungewollt seinen Werkstatt-Arbeitsplatz durch die Corona-Krise“, erklärt LVR-Sozialdezernent Dirk Lewandrowski und sendet damit eine klare Botschaft der Beruhigung an alle besorgten leistungsberechtigten Menschen und ihre Angehörigen. „Unser Vorgehen ist seit Beginn der Pandemie von dem Doppelziel geprägt, Teilhabe an Arbeit zu ermöglichen und Gesundheitsschutz umzusetzen.“

Ähnlich, wie aufgrund der gesellschaftlichen Bedeutung Schule, Bildung und Kinderbetreuung offen gehalten werden sollen, arbeiten LVR und Werkstattträger dafür, auch die Teilhabe-Angebote für Menschen mit Behinderung offen zu halten. Der LVR finanziert aus diesem Grund die Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) unabhängig von der tatsächlichen Inanspruchnahme der Leistungen. Wenn eine Teilhabe am Arbeitsleben aufgrund räumlicher Bedingungen in der Werkstatt selbst nicht erreicht werden kann, sind nach vorheriger Abstimmung auch rollierende Schichtsysteme bei der Werkstattbeschäftigung durchaus vorstellbar. Lewandrowski: „Die geforderten pragmatischen Lösungen praktizieren wir längst: Abhängig vom regionalen Infektionsgeschehen können auch erneut alternative Formen der Unterstützung, etwa durch WfbM-Personal in der Wohnumgebung, in Betracht kommen.“ Die Werkstätten und der LVR seien in regelmäßigem Austausch, auch in Bezug auf das regionale Infektionsgeschehen.

Bereits anlässlich der Wiederaufnahme des Regelbetriebes der WfbM im September 2020 hatte der LVR klargestellt, dass keine Gefahr besteht, dass Menschen mit Behinderung ungewollt ihren Werkstattarbeitsplatz verlieren. (s. LVR-Pressemitteilung vom 29. September 2020). Alle Werkstätten wurden daher gebeten, sich mit dem LVR an die im Einzelfall zuständigen Fallmanagerinnen und -manager des LVR-Dezernates Soziales zu wenden, um eventuell erforderliche Lösungsalternativen zu finden. Auch wenn dann im Rahmen eines Gesamtplanverfahrens die vorübergehende Abmeldung aus der Werkstatt erfolgen sollte, geht der Werkstattarbeitsplatz keinesfalls dauerhaft verloren. Eine Rückkehr ist jederzeit möglich!

Die rheinischen WfbM haben seit dem 21. September 2020 wieder vollumfänglich ihren Betrieb aufgenommen. Gemeinsames Ziel aller Akteure im Bereich der Teilhabe am Arbeitsleben (LVR, LWL, Landesarbeitsgemeinschaft der WfbM sowie Werkstatträte) ist es, die Teilhabe an Arbeit für Werkstattbeschäftigte am gewohnten Ort, in gewohntem Umfang und zu den verabredeten Konditionen zu erreichen. Dies selbstverständlich unter Sicherstellung des Gesundheitsschutzes und Beachtung der regionalen Gegebenheiten vor Ort. Die WfbM hatten bereits mit der zunehmenden Öffnung umfassende Gesundheits- und Hygienekonzepte entwickelt und mit den örtlichen Gesundheitsbehörden abgestimmt, die fortlaufend weiterentwickelt werden.

Weitere Informationen zur wichtigen Abwägung von Recht auf Teilhabe an Arbeit und Infektionsschutz entnehmen Sie bitte auch den Leitlinien des LVR-Dezernates Soziales zur Sicherstellung von Teilhabe-Leistungen in der Corona-Pandemie.

Pressekontakt:

Michael Sturmberg
Landschaftsverband Rheinland
LVR-Fachbereich Kommunikation
Tel 0221 809-7084
Mail michael.sturmberg@lvr.de

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