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Pressemeldung

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Rheinische Städte und Kreise ziehen positive Bilanz beim ersten Schritt zur BTHG-Umsetzung

LVR befragte seine 26 Mitgliedskörperschaften / 75 Prozent beurteilen Umsetzung bei Trennung der Leistungen überwiegend bis sehr erfolgreich

Rheinland/Köln, 12. März 2020. 75 Prozent der rheinischen Städte und Kreise sind der Meinung, dass die Trennung der Leistungen als erster Schritt bei der Umsetzung der Veränderungen für die Hilfen für Menschen mit Behinderung in Folge des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) „überwiegend erfolgreich“ beziehungsweise „sehr erfolgreich“ umgesetzt werden konnte. Das ergab eine Online-Umfrage des Landschaftsverbandes Rheinland (LVR) unter seinen Mitgliedskörperschaften, an der sich 20 der 26 rheinischen Städte und Kreise beteiligten.

Gefragt wurde konkret nach der zum 1. Januar 2020 in Kraft getretenen neuen gesetzlichen Regelung zur Trennung der Fachleistung der Eingliederungshilfe von den existenzsichernden Leistungen. Während der LVR weiterhin die Fachleistungen bewilligt und finanziert, sind die existenzsichernden Leistungen, wie die Grundsicherung, jetzt beim örtlich zuständigen Sozialamt zu beantragen. Diese Verwaltungsumstellung war durch Abstimmungen zu Fallübergaben, Datenlieferungen und Beantragungsverfahren zwischen den verschiedenen Beteiligten seit Monaten vorbereitet worden.

Etwas mehr als die Hälfte der rheinischen Städte und Kreise meldete, dass fast alle Anträge auf Existenzsicherung – 90 Prozent und mehr – zum 1. Januar 2020 bewilligt und zahlbar gemacht werden konnten. Sieben Mitgliedskörperschaften berichten über Erfolgsquoten zwischen 70 und 90 Prozent bei den ausgezahlten Grundsicherungsleistungen. Um diesen Arbeitsaufwand zu stemmen, wurden in allen Mitgliedskörperschaften besondere personelle oder organisatorische Maßnahmen ergriffen.

Rund die Hälfte der rheinischen Städte und Kreise berichtet von häufiger oder sehr häufiger Kritik seitens der Leistungsberechtigten oder deren Angehörigen und rechtlichen Betreuerinnen sowie Betreuer. Sie äußerten grundsätzliches Unverständnis über die gesetzlich vorgeschriebene Trennung der Leistungen, kritisierten den damit verbundenen, erhöhten bürokratischen Aufwand und beklagten eine Überforderung durch die zusätzlichen Antragsverfahren.

Daneben hat der LVR aufgrund von Zuständigkeitsänderungen Fälle von den Städten und Kreisen übernommen – insgesamt rund 5.000 in den Bereichen Pflegefamilien, ambulante Pflege und ambulante Assistenzleistungen. Auch hier hat das LVR-Dezernat Soziales die Mitgliedskörperschaften nach ihrer Einschätzung bei der Umsetzung der Fallübergaben gefragt. Etwas mehr als die Hälfte bewertete den Kooperations- und Kommunikationsprozess im Vorfeld als „überwiegend“ oder „sehr erfolgreich“, die anderen als „teils/teils“.


Pressekontakt:

Michael Sturmberg
Landschaftsverband Rheinland
LVR-Fachbereich Kommunikation
Tel 0221 809-7084
Mail michael.sturmberg@lvr.de

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