Pressemeldung
LVR vergibt neu konzipierte Auszeichnung „Vorbild Prävention!“
Ehrung für Arbeitgeber, die für ihre Mitarbeitenden in besonderer Weise präventiv und verantwortungsbewusst handeln / Präventionspreis ist mit 10.000 Euro dotiert und wird jährlich bis zu fünf Mal vergeben
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- Aktionsvisual "Vorbild Prävention!"
Rheinland/Köln, 20. November 2025. Der Landschaftsverband Rheinland (LVR) zeichnet auch künftig Arbeitgeber aus, die sich in besonderer Weise für den Erhalt von Arbeitsplätzen von Menschen mit einer Schwerbehinderung und die Gesundheit ihrer Beschäftigten einsetzen. Ab 2025 wird das Engagement von Arbeitgebern, die über die gesetzlichen Anforderungen hinaus vorbildlich handeln, unter neuem Namen und mit neu konzipierter Ausrichtung geehrt. Der bisherige „BEM-Preis“, der vor allem das Betriebliche Eingliederungsmanagement in den Fokus nahm, wurde erweitert und heißt nun „Vorbild Prävention!“. Er würdigt ab sofort Arbeitgeber, die eine vorbildliche Präventionskultur leben und vorausschauend aktiv dazu beitragen, Arbeitsplatzverluste von Beschäftigten mit Behinderung oder von Behinderung bedrohten Beschäftigten zu vermeiden, Arbeitsunfälle zu verhindern, das Betriebliche Eingliederungsmanagement nachhaltig umzusetzen und die Gesundheit ihrer Mitarbeitenden zu fördern.
Die Bandbreite auszeichnungswürdiger Maßnahmen ist dabei groß und wird in Verbindung mit der jeweiligen Betriebsgröße und Branche und den damit einhergehenden Möglichkeiten bewertet. Sie reicht von der Einführung ergonomischer Arbeitsplätze über Gesundheitsförderung und psychologische Unterstützung bis hin zu flexiblen Arbeitszeitmodellen oder Projekten zur Verbesserung des Betriebsklimas.
„Der neue Präventionspreis stärkt den Blick auf das, was in der Arbeitswelt gelingen kann, wenn Arbeitgeber vorausschauend Verantwortung übernehmen – für Gesundheit, Inklusion und Teilhabe“, betont Dr. Alexandra Schwarz, LVR-Dezernentin Schulen, Inklusionsamt, Soziale Entschädigung.
Mit der Prämie „Vorbild Prävention!“ werden auch künftig jährlich bis zu fünf Arbeitgeber ausgezeichnet. Sie erhalten jeweils 10.000 Euro, eine Urkunde sowie einen Award, der gut sichtbar im Betrieb präsentiert werden kann. Er unterstreicht die inhaltliche Bedeutung der Präventionskultur auch visuell.
2025 erhalten folgende Arbeitgeber die Auszeichnung „Vorbild Prävention!“:
- Kreispolizeibehörde Euskirchen
- Schunk Ingenieurkeramik GmbH, Willich
- Avedo IV GmbH, Oberhausen (Dialogmarketing-Spezialist)
- REWE Markt GmbH, Zweigniederlassung West, Hürth
- Städtisches Klinikum Solingen
Die Auszeichnungen erfolgen im November und Dezember 2025 vor Ort.
Wer kann sich für den Präventionspreis „Vorbild Prävention!“ bewerben?
Bewerben können sich Betriebe mit Sitz im Rheinland, die die gesetzlichen Anforderungen des Schwerbehindertenrechts (SGB IX, 3. Teil) erfüllen und mindestens fünf Prozent Beschäftigte mit Behinderung haben. Auch eine gewählte Schwerbehindertenvertretung und ein Personal- oder Betriebsrat gehören zu den Voraussetzungen – mit Ausnahmen für Kleinbetriebe.
Für die Bewerbung ist keine bestimmte Form vorgegeben. Sie muss aussagekräftig sein und das erfolgreiche Handeln im Bereich der Prävention sowie dessen positive Wirkung nachvollziehbar belegen. Sie ist an das LVR-Inklusionsamt zu richten ( inklusionsamt@lvr.de). Die Bewerbungsfrist endet jährlich am 31. März.
Vorschläge für Preisträger*innen können auch von den rheinischen Fachstellen für behinderte Menschen im Arbeitsleben, den Integrationsfachdiensten (IFD) sowie den Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA) eingereicht werden.
Die Entscheidung über die Auszeichnung trifft eine Jury aus Vertretungen des LVR-Inklusionsamtes.



