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Zwölf Millionen Euro für Menschen mit Behinderung im Arbeitsleben

Landschaftsversammlung Rheinland hat Zuweisung an rheinische Fachstellen für 2026 beschlossen / Mittel fördern vor allem behinderungsgerechte Gestaltung von Arbeitsplätzen

Rheinland/Köln, 9. Oktober 2025. Die Landschaftsversammlung des Landschaftsverbandes Rheinland (LVR) hat in ihrer heutigen Sitzung (9. Oktober 2025) über die Zuweisung von Mitteln aus der Ausgleichsabgabe an die rheinischen Fachstellen für behinderte Menschen im Arbeitsleben beschlossen. Diese erhalten für das Jahr 2026 zwölf Millionen Euro, um damit Menschen mit Behinderung im Beruf und deren Arbeitgeber bei der behinderungsgerechten Gestaltung von Arbeitsplätzen zu fördern. Die Zuweisung der Mittel erfolgt jährlich.

Entscheidend für die Verteilung auf die einzelnen Fachstellen ist die Zahl der vor Ort lebenden schwerbehinderten Menschen im erwerbsfähigen Alter. Um auch kleinere Fachstellen abzusichern, erhält jede Fachstelle einen Sockelbetrag in Höhe von 52.000 Euro. Sollten Fachstellen einen höheren Bedarf nachweisen, können sie Nachforderungen stellen. Der tatsächliche Bedarf der Fachstellen im Kalenderjahr 2024 lag bei 13,3 Millionen Euro. Für das Kalenderjahr 2025 ist mit einer ähnlichen Summe zu rechnen.

LVR-Inklusionsamt und Fachstellen teilen sich die Aufgaben

Bei den Leistungen im Rahmen der Begleitenden Hilfe im Arbeitsleben teilen sich das LVR-Inklusionsamt und die Fachstellen für behinderte Menschen im Arbeitsleben die Aufgaben. Die Fachstellen sind zuständig für finanzielle Hilfen an Arbeitgeber zur behinderungsgerechten Gestaltung sowie für Leistungen an die Menschen mit Behinderung selbst. Das LVR-Inklusionsamt ist insbesondere zuständig für finanzielle Hilfen an Arbeitgeber zur Schaffung neuer, zusätzlicher Ausbildungs- und Arbeitsplätze für schwerbehinderte und gleichgestellte Menschen. Außerdem übernimmt das LVR-Inklusionsamt die behinderungsgerechte Gestaltung der Räumlichkeiten der Arbeitgeber, die nicht Teil des Arbeitsplatzes sind, wie zum Beispiel Aufzüge, Rampen oder Sanitäranlagen. Im Jahr 2023 haben das LVR-Inklusionsamt und die rheinischen Fachstellen mit insgesamt rund 83 Millionen Euro die Beschäftigung schwerbehinderter und ihnen gleichgestellten Menschen im Rheinland unterstützt.

Zuweisungen an die Fachstellen in 2026

  • Bergheim: 129.114 Euro
  • Bonn: 350.002 Euro
  • Düsseldorf: 612.442 Euro
  • Duisburg: 650.426 Euro
  • Dinslaken: 135.742 Euro
  • Düren: 157.920 Euro
  • Essen: 669.162 Euro
  • Kerpen: 129.496 Euro
  • Köln: 1.088.380 Euro
  • Krefeld: 309.470 Euro
  • Kreis Düren: 223.306 Euro
  • Kreis Euskirchen: 292.772 Euro
  • Kreis Heinsberg: 315.842 Euro
  • Kreis Kleve: 362.620 Euro
  • Kreis Mettmann: 358.414 Euro
  • Kreis Viersen (inkl. Stadt Viersen): 402.644 Euro
  • Kreis Wesel: 334.962 Euro
  • Leverkusen: 237.072 Euro
  • Mönchengladbach: 410.674 Euro
  • Moers: 180.862 Euro
  • Mülheim an der Ruhr: 213.748 Euro
  • Oberbergischer Kreis: 348.728 Euro
  • Oberhausen: 294.430 Euro
  • Ratingen: 127.074 Euro
  • Remscheid: 175.636 Euro
  • Rhein-Erft-Kreis: 428.008 Euro
  • Rheinisch-Bergischer Kreis: 345.924 Euro
  • Rhein-Kreis-Neuss (inkl. Stadt Neuss): 524.878 Euro
  • Rhein-Sieg-Kreis: 604.412 Euro
  • Solingen: 223.690 Euro
  • StädteRegion Aachen: 536.222 Euro
  • Troisdorf: 138.290 Euro
  • Velbert: 138.546 Euro
  • Wesel: 132.938 Euro
  • Wuppertal: 416.154 Euro

Pressekontakt

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Michael Sturmberg

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