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Pressemeldung

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Newsletter Soziales, Ausgabe Mai 2024

1. „Eingliederungshilfe heute“: Neue LVR-Publikation bietet Fakten, Hintergründe und Fallbeispiele rund um das Thema Eingliederungshilfe

Interessierten einen kompakten Überblick liefern über Fakten, Trends und rechtliche Grundlagen zur Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung – das ist das Ziel der neuen LVR-Publikation „Eingliederungshilfe heute: Unterstützung auf dem Weg zu Teilhabe und Selbstbestimmung“. Auf 24 Seiten finden die Leser*innen Daten zu Fallzahl- und Kostenentwicklungen, rechtliche und sozialpolitische Hintergründe, aber auch illustrative Fallbeispiele. Die Broschüre soll aufklären: was Eingliederungshilfe ist, wem sie hilft, was sie kostet und welche Ziele sie verfolgt. Die Publikation kann auf soziales.lvr.de kostenlos bestellt oder direkt als PDF heruntergeladen werden.

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2. Inklusive Bauprojektförderung: LVR erhöht und flexibilisiert Förderung von Wohnprojekten für Menschen mit und ohne Behinderung

Der Landschaftsverband Rheinland (LVR) fördert seit 2019 Bauprojekte mit inklusivem Charakter. Um künftig noch mehr Projekte flexibler fördern zu können, wurden jetzt die Satzung und die Förderrichtlinien zur inklusiven Bauprojektförderung überarbeitet. Diese hat die Landschaftsversammlung Ende April einstimmig beschlossen. So wurde die maximale Förderhöhe pro Projekt verdoppelt: von bisher 200.000 Euro auf künftig 400.000 Euro bzw. maximal 20 Prozent der anerkennungsfähigen Baukosten. Zudem wurde die bislang geltende Quote von 30 Prozent Bewohner*innen mit einer wesentlichen Behinderung im Leistungsbezug der Eingliederungshilfe angepasst. Diese ist künftig flexibler gestaltet, in Abhängigkeit von der Größe des Projekts und der Zahl der Bewohnenden. So sollen künftig vor allem auch größere Bauprojekte für die inklusive Bauprojektförderung in Frage kommen.

Die Pressemitteilung zum Thema finden Sie hier: >zur Pressemeldung

Die neuen Förderrichtlinien sowie die Satzung können Sie den Vorlagen Nr. 15/2153 sowie Nr. 15/2154 für die Landschaftsversammlung Rheinland entnehmen.

Einen Überblick über alle bisherigen geförderten Projekte sowie weitere Informationen finden Sie unter lvr.de

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3. Neues inklusives Bauprojekt in Wuppertal eröffnet

In Wuppertal-Oberbarmen wurde jetzt ein vom LVR gefördertes inklusives Wohnprojekt eröffnet. Das inklusive Mehrfamilienhaus des Ehepaares Sabine Tunnat-Seidel und Ralf Seidel, das der LVR im Rahmen der Inklusiven Bauprojektförderung mit 200.000 Euro gefördert hat, umfasst insgesamt acht barrierefreie Wohneinheiten. Das Ehepaar Seidel hat die Villa Luhns in Oberbarmen, das frühere Verwaltungsgebäude der ehemaligen Seidenfabrik Luhns, aufwendig umgebaut. In fünf der insgesamt acht Wohneinheiten werden Menschen mit einer wesentlichen Behinderung leben. Das Wohnangebot liegt in unmittelbarer Nähe zu diversen Geschäften für den täglichen Bedarf. Unmittelbar vor dem Haus befindet sich ein Anschluss an den öffentlichen Personennahverkehr.
Näheres erfahren Sie in der Pressemitteilung.

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4. Fachtag am 26.06.2024 zur Teilhabe am Arbeitsleben für Menschen mit komplexem Unterstützungsbedarf: Jetzt letzte Plätze sichern

„Und es geht doch!“ - unter diesem Titel veranstaltet das LVR-Dezernat Soziales am Mittwoch, dem 26. Juni, einen Fachtag zur Teilhabe am Arbeitsleben für Menschen mit komplexem Unterstützungsbedarf. Dabei stehen zwei Fragen im Fokus: Wie können Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben für Menschen mit einer komplexen Behinderung organisiert und umgesetzt werden? Und wie können diese Leistungen personenzentriert, betrieblich und sozialräumlich ausgestaltet werden? Namhafte Referent*innen aus Wissenschaft und Praxis geben Antworten in ihren Vorträgen. Aus der Perspektive der Wissenschaft tragen Dr. Caren Keeley (Universität zu Köln) und Prof. Dr. Erik Weber (Deutsche Heilpädagogische Gesellschaft) vor, aus ihrer Praxis berichten Isabel Torres-Ehm (Lebenshilfe Bonn) sowie Heinz Becker (asb Bremen) und Mathias Westecker (Leben mit Behinderung Hamburg).

Mehr Informationen können Sie dem Veranstaltungs-Flyer entnehmen. Anmeldungen sind bis zum 30. Mai 2024 unter diesem Link möglich. Die Teilnehmerplätze sind begrenzt.

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5. LVR sucht Gastfamilien für Menschen mit Behinderung

Aktuell leben im Rheinland rund 170 erwachsene Menschen mit Behinderung in einer Gastfamilie. Eine davon ist Familie Dörning in Goch: Bereits über zehn Jahren leben dort „Gasttochter“ Jasmin L. (24 Jahre) und „Gastsohn“ Demokrat M. (33 Jahre). Eine aktuelle Pressemeldung des LVR gibt einen Einblick in den Alltag der Familie und bietet allgemeine Informationen über das Thema.

Der LVR sucht Familien oder Einzelpersonen, die sich vorstellen können, einen erwachsenen Menschen mit Behinderung bei sich zuhause aufzunehmen. Gastfamilien bieten erwachsenen Menschen mit Behinderung, die weder in einem Wohnheim noch alleine leben möchten und die Sicherheit eines familiären Umfelds schätzen, ein passendes Unterstützungs-Setting. Die Gastfamilien erhalten eine finanzielle Aufwandsentschädigung von monatlich 1.189 Euro. Darin enthalten sind auch die Kosten für Kost und Logis. Auch Einzelpersonen oder andere Lebensgemeinschaften können Menschen mit Behinderung als Mitbewohner aufnehmen. Alle Gastfamilien beim LVR werden von Fachleuten begleitet und beraten.
Mehr Informationen erhalten Interessierte bei Frank Möres (Tel. 0221 809-6431, E-Mail frank.moeres@lvr.de).

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6. Bundesweiter Kennzahlenvergleich 2024 zur Eingliederungshilfe erschienen

Die Zahl der Menschen mit Behinderung, die Unterstützungsleistungen der Eingliederungshilfe erhalten, ist 2022 weiter gestiegen. Bundesweit erhielten knapp 462.000 Personen Assistenz- bzw. Unterstützungsleistung der Sozialen Teilhabe - 1,5 Prozent mehr als im Vorjahr. Dies ist eines der Ergebnisse des neuen Kennzahlenvergleichs Eingliederungshilfe 2024, den die Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Eingliederungs- und Sozialhilfe (BAGüS) in Zusammenarbeit mit der Hamburger Firma con_sens GmbH jährlich erstellt. Der aktuelle Bericht enthält Daten aus dem Berichtsjahr 2022. Während die Zahl der Menschen in besonderen Wohnformen leicht rückläufig ist, steigt die Zahl derjenigen, die Unterstützung in ambulanten Settings erhalten. Die sogenannte Ambulantisierungsquote liegt bundesweit bei 58 Prozent. Im Rheinland liegt der Anteil der Menschen mit Unterstützung in der eigenen Häuslichkeit mit 69,2 Prozent mehr als zehn Punkte über dem Bundesdurchschnitt. Wie in der Vergangenheit nimmt der LVR im bundesweiten Vergleich hinter den Stadtstaaten Berlin und Hamburg bei der Ambulantisierung den dritten Platz ein. Die Träger der Eingliederungshilfe gaben für die Assistenz innerhalb und außerhalb besonderer Wohnformen 2022 bundesweit 11,9 Milliarden Euro aus.
Knapp 273.000 Menschen mit Behinderung waren 2022 in einer Werkstatt für behinderte Menschen tätig. Ihre Zahl ging gegenüber dem Vorjahr leicht zurück. Die Ausgaben aller Eingliederungshilfeträger für Werkstatt-Leistungen beliefen sich auf insgesamt 5,2 Milliarden Euro.

Der Kennzahlenvergleich Eingliederungshilfe zum Berichtsjahr 2022 steht als pdf-Datei zum Download zur Verfügung. In der Sozialausschuss-Vorlage Nr. 15/2289 finden Sie Informationen zu den bundesweiten Kennzahlen und der Entwicklung beim LVR.
Einen regionalisierten Datenbericht mit Informationen zur Fallzahlentwicklung in den LVR-Mitgliedskörperschaften bietet ergänzend die Vorlage Nr. 15/2286.

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7. AG „Herausforderndes Verhalten und Gewaltschutz in Einrichtungen für Kinder und Jugendlich ein NRW“ nimmt Arbeit auf

Behinderte Kinder und Jugendliche mit herausforderndem Verhalten, die in einer Wohneinrichtung leben, benötigen bedarfsgerechte Betreuungs- und Unterstützungsangebote. Die Landschaftsverbände Rheinland (LVR) und Westfalen-Lippe (LWL) stellen sich dieser Aufgabe und haben eine beratende Arbeitsgruppe zum Thema ins Leben gerufen, die am 19. April zu einer ersten konstituierenden Sitzung zusammengekommen ist. Dirk Lewandrowski, LVR-Dezernent Soziales, führt aus: „Als Träger der Eingliederungshilfe haben wir einen Sicherstellungsauftrag für die Leistungen für Menschen mit Behinderungen. Diesem kommen wir mit der Einrichtung der Arbeitsgruppe nach“. Kinder und Jugendliche mit einer Behinderung und besonders herausforderndem Verhalten haben oft bereits mehrere Betreuungs- und Hilfsangebote durchlaufen. Viele von ihnen mussten mehrfach die Einrichtung wechseln – meist aufgrund von Zwischenfällen mit aggressivem und fremd- oder selbstgefährdendem Verhalten.
Die Landschaftsverbände wollen die relevanten Rahmenbedingungen und Lösungen für die Schaffung bedarfsgerechter Angebote analysieren. Dazu soll die AG Empfehlungen entwickeln und dabei unterschiedliche Bereiche in den Blick nehmen: von der Gewaltprävention über die bauliche Gestaltung von Wohneinrichtungen über die Anforderungen an die fachliche Arbeit bis hin zu regionalen Kooperationsstrukturen.
In der AG vertreten sind die Bereiche Wissenschaft, Kinder- und Jugendpsychiatrie, Justiz, Kommunale Spitzenverbände, Freie Wohlfahrtspflege und Selbsthilfe. Auch das Schul-, Sozial-, sowie Kinder- und Jugendministerium in NRW nehmen an der AG teil.
> zur Pressemitteilung

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8. LVR-Leistungen der Sozialhilfe jetzt online beantragen

Der LVR ist für mehrere Sozialhilfe-Leistungen im Rheinland zuständig. Dazu zählt beispielsweise die Blindenhilfe für alle blinden Menschen, die 60 Jahre und älter sind, und in bestimmten Fallkonstellationen die Hilfe zur Pflege sowie die Hilfe in besonderen sozialen Schwierigkeiten. Diese Leistungen können nun auf www.beratungskompass.lvr.de digital beantragt werden. Eine Formularnavigation unter dem Menüpunkt „Anträge“ erleichtert das Ausfüllen und gibt Hilfestellungen für jeden Schritt des Antrags. Im dritten Schritt kann die ausfüllende Person auswählen, welche Leistung sie konkret beantragen möchte. Bei den Hilfen in besonderen sozialen Schwierigkeiten ist der LVR dann zuständig, wenn die hilfebedürftige Person jünger als 65 Jahre ist. Bei der Hilfe zur Pflege können diejenigen Menschen sich an den LVR wenden, die aufgrund einer Behinderung gleichzeitig Eingliederungshilfe beziehen oder unter 65 Jahre alt sind und stationäre Hilfe zur Pflege benötigen.

Weitere Leistungen des LVR wie zum Beispiel der digitale Antrag auf Leistungen der Eingliederungshilfe oder auf Blinden- und Gehörlosenhilfe, sind ebenfalls im Beratungskompass zu finden.

9. Neuer Rechtsratgeber für behinderte Menschen und Angehörige in Russisch und Arabisch erhältlich

Der Rechtsratgeber „Mein Kind ist behindert – diese Hilfen gibt es“ des Bundesverbandes für körper- und mehrfachbehinderte Menschen e.V. (bvkm) wurde 2023 komplett überarbeitet und ist jetzt in die russische und arabische Sprache übersetzt worden. Die zweisprachigen Publikationen bieten einen umfassenden und gut verständlichen Überblick über alle Leistungen und Nachteilsaugleiche, die Menschen mit Behinderung in Anspruch nehmen können. Die neueste Version hat den Rechtsstand von Oktober 2023 und berücksichtigt bereits die Änderungen, die zum 1. Januar 2024 durch das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) in Kraft getreten sind. Die Druckversionen in deutscher Sprache sowie in arabisch-deutscher und russisch-deutscher Sprache sind auf bvkm.de/ratgeber erhältlich. Zudem sind dort auch die türkisch-deutsche sowie die englisch-deutsche Version verfügbar.

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