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Leistungen der Eingliederungshilfe jetzt einfach online beantragen

LVR erweitert Service / Anträge für erwachsene Menschen mit einer wesentlichen Behinderung sowie für Kinder mit (drohender) Behinderung bis Schuleintritt ab sofort online verfügbar

Rheinland/Köln, 1. Februar 2024. Menschen, die eine wesentliche Behinderung haben oder von einer solchen bedroht sind, haben Anspruch auf Leistungen der Eingliederungshilfe. Um diese zu erhalten, muss zunächst ein Antrag gestellt werden. Dies geht beim Landschaftsverband Rheinland (LVR) ab sofort unproblematisch digital: Auf www.beratungskompass.lvr.de unter dem Menüpunkt „Anträge“. Eine Formularnavigation erleichtert das Ausfüllen und gibt Hilfestellungen für jeden Schritt des Antrags, wie zum Beispiel bei der elektronischen Identifizierung mittels des neuen Personalausweises. Auch Sorgeberechtigte von Kindern mit (drohender) Behinderung finden dort den Antrag auf heilpädagogische Leistungen im Rahmen der Kindertagesbetreuung und der Frühförderung bis zum Schuleintritt. Mit diesem Online-Antrag setzt der LVR ein Ziel des bundesweiten Onlinezugangsgesetzes um.

Derzeit erhalten rund 115.000 Erwachsene, Kinder und Jugendliche mit Behinderungen im Rheinland Leistungen der Eingliederungshilfe durch den LVR. Der LVR ist damit bundesweit der größte Leistungsträger für Menschen mit Behinderung. Eingliederungshilfe umfasst grundsätzlich alle Leistungen, die dazu beitragen, dass Menschen mit Behinderung selbstbestimmt am Leben teilhaben können – von der Assistenz im Alltag, der Frühförderung über die Teilhabe an Arbeit wie zum Beispiel in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderungen (WfbM) oder durch das Budget für Arbeit bis hin zur Freizeitassistenz, Hochschulhilfe oder Hilfsmittel.

Weitere Leistungen des LVR wie zum Beispiel der digitale Antrag auf Blinden- und Gehörlosenhilfe, sind ebenfalls bereits auf www.beratungskompass.lvr.de zu finden.

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