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Pressemeldung

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Newsletter Soziales, Ausgabe Januar 2024

1. LVR-Fachinformation „Einkommen und Vermögen“ aktualisiert

Die LVR-Fachinformation „Höhere Freigrenzen in der Eingliederungshilfe: Verbesserungen bei Einsatz von Einkommen und Erspartem für Menschen mit Behinderung“ steht ab sofort in aktualisierter Fassung zum Download bereit. Grund für die Aktualisierung ist, dass die Freigrenzen für das Vermögen und Einkommen von Menschen mit Behinderung, die Leistungen der Eingliederungshilfe beziehen, 2024 erneut angehoben wurden. Sie können die Publikation auf soziales.lvr.de als PDF herunterladen oder als Printbroschüre bestellen.

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2. „Feiern für alle“: LVR belohnt inklusive Veranstaltungen

Bunte Veranstaltungen, für alle zugänglich und erlebbar – dieses Ziel möchte der Landschaftsverband Rheinland (LVR) aktiv vorantreiben und ruft daher Veranstalter*innen im Rheinland dazu auf, ihre Events barrierefreier und inklusiver zu gestalten. Hierzu hat der LVR den Wettbewerb „Feiern für alle“ ins Leben gerufen. Bewerben können sich Organisator*innen von öffentlichen Veranstaltungen im gesamten Rheinland, die mehr als 2.000 Gäste erwarten und bereits Barrierefreiheit mitdenken bzw. bereit sind, ihr Event (noch) barrierefreier und inklusiver zu gestalten.

Die drei Veranstalter*innen, die mit besonders guten Ansätzen überzeugen, werden vom LVR für ihr Engagement mit einem abwechslungsreichen und bunten Veranstaltungspaket belohnt. Die Gewinner*innen können sich auf folgende attraktive Programmpunkte auf ihrer Veranstaltung freuen: Auftritte der Bands Planschemalöör und Collective One, eine inklusive Sportstation wie etwa ein Rolli-Basketballparcours, das „Mobil der Begegnung“ des LVR mit vielen Mitmachangeboten und Unterstützung bei weiteren Barrierefrei-Maßnahmen. Die Bewerbungsfrist läuft bis zum 20. Februar 2024. Die Teilnahme erfolgt über das Anmeldeformular unter tms.aloom.de/feiern-fuer-alle. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Ausrichter*innen von LVR-Veranstaltungen können sich nicht bewerben. Die Gewinner*innen werden am 1. März 2024 bekannt gegeben.
Mehr Infos unter inklusion-erleben.lvr.de

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3. Gemeinsame Kommission SGB IX in NRW: Geschäftsstelle wechselt zum LVR

Zum 1. Januar 2024 ist der Sitz der Gemeinsamen Kommission zum LVR gewechselt. Dr. Dieter Schartmann, Fachbereichsleiter 73 im LVR-Dezernat Soziales, übernimmt für zwei Jahre den Vorsitz. Er wurde am 13.12.2023 auf der Sitzung der Gemeinsamen Kommission einstimmig zum Nachfolger von Volker Supe, Diözesancaritasverband für das Bistum Münster, gewählt. Aufgabe der Gemeinsamen Kommission ist die Umsetzung des Landesrahmenvertrages zum SGB IX. In den Gremien der Gemeinsamen Kommission werden grundsätzliche Vereinbarungen zur Ausgestaltungen der Leistungen der Eingliederungshilfe verhandelt und beschlossen. Beteiligt sind die Träger der Eingliederungshilfe (beide Landschaftsverbände sowie die Kommunalen Spitzenverbände) und die Vereinigungen der Leistungserbringer (Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege des Landes NRW, die Landesarbeitsgemeinschaft der öffentlichen Träger, der Bundesverband der privaten Anbieter sozialer Dienste [bpa] und der Verband Deutscher Alten- und Behindertenhilfe [VDAB]) sowie die Verbände der Selbsthilfe.

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4. Inklusive Bauprojektförderung: LVR will künftig noch mehr Projekte fördern

Der LVR fördert seit 2019 Bauprojekte mit inklusivem Charakter. Um künftig noch mehr Projekte flexibler fördern zu können, wurden jetzt die Satzung und die Förderrichtlinien zur inklusiven Bauprojektförderung überarbeitet. Ziel ist es, dass sich künftig noch mehr Interessierte für die Förderung bewerben können und somit noch mehr inklusive Bauprojekte entstehen können. Geplant ist dabei unter anderem, dass die Bewohnenden-Quote flexibler gestaltet wird, in Abhängigkeit von der Größe des Projekts und der Zahl der Bewohnenden. Zudem soll auch die maximale Förderhöhe angepasst werden: Dabei sollen eine gestaffelte, individuelle Förderhöhe je nach Größe/Bewohnendenzahl bis maximal 400.000 Euro bzw. maximal 20 Prozent der anerkennungsfähigen Baukosten möglich sein, statt wie bisher 200.000 Euro bzw. max. 10 Prozent der Baukosten. Die Vorlagen Nr. 15/2153 sowie Nr. 15/2154 für den Sozialausschuss fassen alle geplanten Veränderungen zusammen. Die Landschaftsversammlung wird am 26. April 2024 über die Änderung der Satzung entscheiden; der Sozialausschuss hat am 23.01. einen empfehlenden Beschluss gefasst. Mehr Informationen zur Inklusiven Bauprojektförderung des LVR finden Sie unter lvr.de/inklusive-bauprojektfoerderung.

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5. Jahresbericht zum Aktionsplan BRK für 2022 erschienen

In enger Zusammenarbeit mit allen LVR-Dezernaten berichtet die LVR-Stabsstelle Inklusion – Menschenrechte – Beschwerden einmal im Jahr darüber, welche besonderen Aktivitäten der gesamte LVR im Kontext seines LVR-Aktionsplans zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (BRK) unternommen hat. Der Bericht über das Jahr 2022, der Ende 2023 erschienen ist, beschreibt insgesamt 69 Aktivitäten, mit denen die LVR-Dezernate einen besonderen Beitrag zu den Zielrichtungen des LVR-Aktionsplans geleistet haben. Dabei geht es zum Beispiel um Aktivitäten, die die Partizipation von Menschen mit Behinderungen stärken, die bauliche und kommunikative Barrierefreiheit im LVR voranbringen oder das Wissen über Menschenrechte verbessern. Der Jahresbericht 2022 ist auf lvr.de als barrierefreies PDF abrufbar. Zusätzlich gibt es seit Sommer 2023 eine kompakte Kurzbroschüre, die anschaulich eine Auswahl an Aktionen vorstellt, mit denen sich der LVR für die Verwirklichung der BRK einsetzt.

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6. Unterstützung für Leistungsberechtigte außerhalb des Rheinlands

13 Prozent der Leistungsberechtigten beim LVR oder gut 2.700 Menschen mit Behinderung, die Unterstützung in einer Wohneinrichtung erhalten, lebten Ende 2022 außerhalb des Rheinlandes in Westfalen-Lippe oder einem anderen Bundesland. Das geht aus einer Vorlage des LVR-Dezernates Soziales für den Sozialausschuss hervor. Da es Aufgabe des LVR ist, die regionale Versorgung sicher zu stellen, untersucht das Dezernat Soziales regelmäßig die Entwicklung bei den außerrheinischen stationären Unterstützungsleistungen und analysiert auch die Gründe für den Wechsel in andere Regionen. Häufig ist dies unkritisch: Etwa, wenn der Umzug auf Wunsch der leistungsberechtigten Person erfolgte. Oder wenn die Einrichtung zwar außerhalb der Grenzen des LVR-Gebietes liegt, aber dennoch recht nah zum bisherigen Wohnort. So leben zwei Drittel der außerrheinisch wohnenden Leistungsberechtigten in Nachbarregionen im Zuständigkeitsgebiet des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (LWL) oder dem angrenzenden Rheinland-Pfalz. Mitunter sind die Umzüge in andere Regionen jedoch auch Folge eines fehlenden passgenauen Angebots im LVR-Gebiet. Dies war im untersuchten Zeitraum 2021/2022 bei 46 Leistungsberechtigten der Fall. Hier gelangen Sie zur Vorlage Nr. 15/2147.

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7. 7,6 Prozent der Werkstattbeschäftigten arbeiten betriebsintegriert

Die rheinischen Werkstätten für Menschen mit Behinderung bieten durchschnittlich Tätigkeiten in zehn verschiedenen Arbeitsbereichen an. Dabei sind etwas mehr als die Hälfte (50,19 Prozent) aller Werkstattbeschäftigten im Bereich Verpackung/Montage tätig. Der Anteil der Werkstattbeschäftigten, die ihren konkreten Arbeitsplatz in einem Unternehmen des allgemeinen Arbeitsmarktes haben, ist weiter steigend: Ende 2022 bestanden 2.837 sogenannte betriebsintegrierte Arbeitsplätze (BiAp). Damit arbeiteten 7,6 Prozent aller Beschäftigten, die in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung (WfbM) beschäftigt sind, betriebsintegriert. Das geht aus einer Vorlage für den aktuellen LVR-Sozialausschuss vor, die alle wesentlichen Ergebnisse der Leistungsdokumentation der 43 rheinischen Werkstätten für Menschen mit Behinderung zum Stand 31. Dezember 2022 zusammenfasst. Die Leistungsdokumentation ist ein landesweit einheitlich abgestimmtes Instrument, über das die WfbM jährlich Nachweise vorlegen, dass die von ihnen eingegangenen Verpflichtungen zur Qualität der Leistungen im Vereinbarungszeitraum eingehalten wurden und geeignete Qualitätssicherungsmaßnahmen erfolgt sind. Die Ergebnisse zeigen zudem, dass im Jahr 2022 139 Beschäftigte der WfbM in eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt wechselten. Zum Vergleich: Im Vorjahr waren es 95 Beschäftigte. 57 Prozent aller Vermittlungen erfolgten dabei aus einer bestehenden betriebsintegrierten Beschäftigung. Alle Ergebnisse können Sie der Vorlage Nr.15/2140 entnehmen.

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8. Kölner Schauspielschule „Der Keller“ erhält Bildungspreis für inklusive Schauspielausbildung

Die Schauspielschule „Der Keller“ hat Ende November 2023 den Bildungspreis „Rheinischer Bildungsplatz“ der Rheinischen Stiftung für Bildung in der Bewerbungsthematik „Kulturelle Bildung“ für ihren inklusiven Ausbildungsgang „Rheinkompanie“ erhalten. Der LVR fördert den inklusiven Schauspiellehrgang für Menschen mit kognitiven Behinderungen, der im August 2023 gestartet ist, mit insgesamt 264.000 Euro. Die ersten vier Auszubildenden nehmen an zwei Tagen in der Woche am Unterricht teil, an den anderen Tagen sind sie in einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) beschäftigt. Das Ziel der zweijährigen Ausbildung ist der Erwerb der Bühnenreife und die Aufnahme in die Zentrale Arbeits- und Fachvermittlung für Schauspieler*innen der Bundesagentur für Arbeit. Mehr Infos zur Rheinkompanie finden Sie unter schauspielschule-koeln.de sowie unter der Vorlage Nr. 15/1126 für den LVR-Sozialausschuss.

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