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Pressemeldung

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LVR stellt Sportstätten der LVR-Schulen den rheinischen Kommunen für Vereine zur Verfügung

Freie Kapazitäten können unentgeltlich genutzt werden / Vergabe an Vereine und Organisation erfolgen durch die Kommunen

Rheinland/Köln, 8. Dezember 2023. Der Landschaftsausschuss des Landschaftsverbandes Rheinland (LVR) hat sich in seiner Sitzung am Donnerstag, 7. Dezember 2023, mit den Schulsportstätten der LVR-Schulen befasst. Diese sollen den jeweiligen rheinischen Kommunen wieder für die Nutzung durch ortsansässige Vereine und Sportgruppen zur Verfügung gestellt werden – bevorzugt für Menschen mit Behinderung. Die Zeiten außerhalb der LVR-eigenen Nutzung können damit ohne Nutzungsentgelt an den LVR belegt werden. Auf Basis einer vertraglichen Vereinbarung zwischen dem LVR und der jeweiligen Kommune wird die für die Nutzung erforderliche Personalausstattung und Haftung sowie die Vergabe an Vereine in Verantwortung der Kommunen erfolgen.

Anne Henk-Hollstein, Vorsitzende der Landschaftsversammlung Rheinland, erklärt dazu: „Sport hat auch in den rheinischen Kommunen eine hohe gesellschaftliche Relevanz. Leider sind viele räumliche Möglichkeiten für sportliche Betätigungen in den letzten Jahren weggefallen, worunter viele Bürgerinnen und Bürger, Vereine und deren Mitglieder leiden. Im Rahmen der freien Kapazitäten an den LVR-Schulen unterstützt der LVR die rheinischen Kommunen gerne bei der Erfüllung ihrer Aufgaben hinsichtlich dieser wichtigen Daseinsvorsorge.“

LVR-Direktorin Ulrike Lubek ergänzt: „Infolge der Corona-Pandemie und der auch für den LVR stark gestiegenen Energie- und Unterhaltskosten war die Nutzung der Sportstätten an den LVR-Schulen in den letzten Jahren für Dritte leider teilweise stark eingeschränkt. Mit der Möglichkeit der Nutzung der Sportstätten bindet der LVR die rheinischen Kommunen in seine durch die Umlage finanzierte Infrastruktur nun wieder ein, damit die Bürger*innen von den sportlichen Möglichkeiten profitieren können.“

Pressekontakt

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Michael Sturmberg

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