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Pressemeldung

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LVR unterstützte mit rund 43 Millionen Euro die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen im Rheinland

LVR-Inklusionsamt veröffentlicht Jahresbericht 2022

Rheinland, 7. November 2023. Im Jahr 2022 haben das Inklusionsamt des Landschaftsverbandes Rheinland (LVR) und die rheinischen Fachstellen für behinderte Menschen im Arbeitsleben mit rund 43 Millionen Euro die Beschäftigung schwerbehinderter und ihnen gleichgestellten Menschen im Rheinland unterstützt. Davon flossen mehr als 28,4 Millionen Euro an Arbeitgeber, um beispielsweise neue Ausbildungs- und Arbeitsplätze zu schaffen oder Räumlichkeiten und Arbeitsplätze behinderungsrecht zu gestalten. Rund 14,6 Millionen Euro erhielten Menschen mit Schwerbehinderung, beispielsweise für technische Arbeits-, Kraftfahrzeug-, Wohnungshilfen oder Arbeitsassistenzen. Dies geht aus dem neuen Jahresbericht 2022 des LVR-Inklusionsamtes hervor, den heute der LVR-Sozialausschuss zur Kenntnis genommen hat.

Menschen mit Schwerbehinderung im Rheinland

Insgesamt lebten zum 31. Dezember 2021 im Rheinland 1.011.900 Menschen mit einer Schwerbehinderung – rund 9.000 mehr als bei der letzten Erhebung im Jahr 2019 (Quelle: IT.NRW). Der Anteil der Behinderungen nimmt ab dem 45. Lebensjahr deutlich zu: Fast 90 Prozent aller Menschen mit Schwerbehinderung sind älter als 45 Jahre.

Arbeitsmarktsituation von Menschen mit einer Schwerbehinderung

In 2021 waren im Rheinland 194.405 Arbeitsplätze mit schwerbehinderten und gleichgestellten Menschen besetzt. In den 14 Arbeitsagenturbezirken verfügten 7.402 Arbeitgeber über 60 und mehr Arbeitsplätze. Diese erreichten eine durchschnittliche Beschäftigungsquote von 5,6 Prozent. In 2022 waren im Rheinland 17.175 Menschen mit einer Schwerbehinderung arbeitslos gemeldet.

Erhebung der Ausgleichsabgabe

Das LVR-Inklusionsamt hat 2022 für das Erhebungsjahr 2021 von rund 9.000 Arbeitgebern im Rheinland rund 98 Millionen Euro an Ausgleichsabgabe erhoben. Die Ausgleichsabgabe soll Arbeitgeber motivieren, Menschen mit Schwerbehinderung einzustellen. Gleichzeitig soll sie einen finanziellen Ausgleich schaffen, zwischen Arbeitgebern, die schwerbehinderte Menschen beschäftigen und denen dadurch ein zusätzlicher Aufwand entsteht, und Arbeitgebern ohne schwerbehinderte Beschäftigte. Die Ausgleichsabgabe wird von Arbeitgebern erhoben, die ihrer Beschäftigungspflicht nicht nachkommen. Arbeitgeber mit mindestens 20 Arbeitsplätzen müssen mindestens fünf Prozent ihrer Arbeitsplätze mit Menschen mit einer Schwerbehinderung besetzen. Für Arbeitgeber mit jahresdurchschnittlich monatlich weniger als 40 oder weniger als 60 Arbeitsplätzen sieht das Gesetz Erleichterungen vor.

Förderung von 154 Inklusionsbetrieben

Ende 2022 gab es im Rheinland 154 anerkannte Inklusionsbetriebe mit insgesamt 3.612 Arbeitsplätzen, davon 1.574 für Menschen mit einer Schwerbehinderung. Die Förderung von Inklusionsbetrieben ist ein besonderes Instrument zur Schaffung und dauerhaften Sicherung von Arbeitsplätzen für Menschen mit Schwerbehinderung. Sie beschäftigen auf 30 bis 50 Prozent ihrer Arbeitsplätze Menschen mit besonderem Unterstützungsbedarf.

Informations- und Schulungsangebot

Auf www.inklusionsamt.lvr.de informiert das LVR-Inklusionsamt zu aktuellen Projekten, Veröffentlichungen oder wichtigen Gesetzesänderungen. Den schnellen Kontakt zu den jeweils örtlich zuständigen Ansprechpersonen bekommen die Nutzer*innen über die Ansprechpartnerdatenbank. Das LVR-Inklusionsamt bietet persönliche und individuelle Beratung an – auch online. Die Zeitschriften „ZB Behinderung und Beruf“ und „ZB Rheinland“ erscheinen digital und informieren kostenfrei über gelungene Beispiele von Inklusion im Arbeitsleben und Unterstützungsmöglichkeiten: www.bih.de/integrationsaemter/zb-magazin .

Darüber hinaus bietet das LVR-Inklusionsamt ein breites Kursangebot für Inklusionsbeauftragte, Schwerbehindertenvertretungen, Betriebs- und Personalräte, Personalverantwortliche und weitere Interessenvertretungen.

Das LVR-Inklusionsamt

Das LVR-Inklusionsamt ist im Rheinland für einen Großteil der Aufgaben der beruflichen Teilhabe schwerbehinderter und gleichgestellter Menschen zuständig und führt diese in enger Zusammenarbeit mit den 37 rheinischen Fachstellen für behinderte Menschen im Arbeitsleben durch. Schwerpunkte sind die Beratung von Arbeitgebern und Menschen mit Schwerbehinderung Menschen bei der richtigen Arbeitsplatzauswahl sowie die behindertengerechte Gestaltung von bestehenden Arbeitsplätzen sowie deren finanzielle Förderung. Darüber werden auch regionale Arbeitsmarktprogramme initiiert. Alle Leistungen werden ausschließlich aus den Mitteln der Ausgleichsabgabe finanziert. Kosten für die Verwaltungsaufgaben des LVR-Inklusionsamtes werden nicht aus der Ausgleichsabgabe finanziert. Diese trägt der LVR.

Der aktuelle Jahresbericht 2022 bietet einen umfassenden Einblick in die vielschichtigen Aufgaben des LVR-Inklusionsamtes, seiner Fachdienste und Partner. Er ist kostenlos als PDF-Datei unter www.publikationen.lvr.de erhältlich.

  1. Titelbild Jahresbericht 2022

    Titelbild Jahresbericht 2022

    Foto: LVR

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Pressekontakt

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Michael Sturmberg

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0221 809-7084

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