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Interdisziplinäre Frühförderung: Kaum noch weiße Flecken auf der Rheinland-Karte

Neue Angebote in den Kreisen Euskirchen und Mettmann sowie im Oberbergischen Kreis sowie in der Stadt Solingen / Landschaftsverbände unterstützen Träger von Frühförderstellen beim Ausbau / LVR-Dezernent Knut Dannat: „Landschaftsverbände schaffen gleichwertige Lebensumstände und bestmögliche Teilhabe für Vorschulkinder mit Behinderung von Aachen bis Minden“

Köln, 21. September 2023. Im Rheinland besteht mittlerweile eine nahezu flächendeckende Versorgung mit interdisziplinärer Frühförderung. Dies teilte der Landschaftsverband Rheinland (LVR) bei einer Sitzung des LVR-Landesjugendhilfeausschusses in Köln mit. Während Familien im Jahr 2019 noch in fünf der 26 kreisfreien Städten oder Landkreisen im Rheinland keinerlei entsprechende Leistungen zur Verfügung standen, sind heute in 25 der LVR-Mitgliedskörperschaften rund 60 Standorte von interdisziplinären Frühförderstellen angesiedelt. So verfügen mittlerweile auch die Kreise Euskirchen und Mettmann sowie der Oberbergische Kreis und die Stadt Solingen über Angebote zur interdisziplinären Frühförderung. Der letzte „weiße Fleck“ auf der Rheinlandkarte ist aktuell noch die Stadt Remscheid.

Eine optimale Förderung ist für Kinder mit Behinderung eine der Grundvoraussetzungen, um am gesellschaftlichen Leben teilhaben zu können. In interdisziplinären Frühförderstellen bieten multiprofessionelle Teams Kindern bis zum Schuleintritt diese Unterstützung durch eine Kombination aus heilpädagogischen und medizinisch-therapeutischen Angeboten wie Physio-, Sprach- und Ergotherapie.

Knut Dannat, LVR-Dezernent für Kinder, Jugend und Familie, betont: „Unser Ziel als Landschaftsverbände ist es, gleichwertige Lebensumstände und eine bestmögliche Teilhabe für alle Vorschulkinder mit Behinderung in NRW zu erreichen – und das von Aachen bis Minden. Ich freue mich sehr, dass durch unsere Bemühungen Leistungen der interdisziplinären Frühförderung im Rheinland flächendeckend und damit meist sehr wohnortnah verfügbar sind.“

Zum 1. Januar 2020 haben die beiden Landschaftsverbände Rheinland und Westfalen-Lippe (LWL) im Zuge der Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes von den kreisfreien Städten und Landkreisen in NRW, neben der Eingliederungshilfe in der Kindertagesbetreuung, auch die Zuständigkeit für die Leistungen der Frühförderung übernommen. Seitdem unterstützen die Verbände Träger von Frühförderstellen beim Ausbau der Angebote und führen Interessensbekundungsverfahren durch. 2019 haben LVR und LWL mit der Freien Wohlfahrtspflege und den gesetzlichen Krankenkassen/-verbänden eine Landesrahmenvereinbarung zur interdisziplinären Frühförderung unterzeichnet. Die Vereinbarung schafft seit 2020 verlässliche und einheitliche Rahmenbedingungen für alle Beteiligten und beinhaltet verbindliche Vorgaben für die Frühförderung von allen Vorschulkindern in Nordrhein-Westfalen, die von Behinderung bedroht sind oder eine Behinderung haben.

Informationen zu den regional verfügbaren Angeboten der Frühen Förderung erhalten Familien beim LVR-Fallmanagement in ihrer Kommune. Eine Übersicht der Ansprechpersonen sind auf der Website des LVR-Beratungskompass zu finden.

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