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Pressemeldung

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Newsletter Soziales, Ausgabe August 2022

1. Neue Fachinformation bietet Tipps rund um den Einsatz von Leichter Sprache

Leichte Sprache ist keine leichte Sache. Bereits seit 2016 ist das Recht auf Informationen in Leichter Sprache im Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz verankert, doch das Angebot ist immer noch überschaubar, und viele Akteur*innen tun sich schwer mit Leichter Sprache. Um einige Fragezeichen und Unsicherheiten aufzulösen, die rund um das Thema existieren, hat das LVR-Dezernat Soziales die Publikation „Sag es einfach! Tipps und Hintergründe zum Einsatz von Leichter Sprache“ entwickelt. Auf vier Seiten gibt die Fachinformation einen Überblick über die Ziele und Zielgruppen der Leichten Sprache, erklärt die wichtigsten Regeln und bietet nützliche Links. Die Leser*innen sollen so ermutigt werden, sich im Übersetzen auszuprobieren und eigene Erfahrungen zu sammeln. Sie können das Faktenblatt unter lvr.soziales.de als PDF herunterladen oder als Printversion bestellen.

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2. „Qualitätsprüfung: Philosophie und Umsetzung beim LVR“: Neue Fachinformation erschienen

Mit der Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes in Landesrecht hat das Land Nordrhein-Westfalen ein anlassloses Prüfrecht für die Träger der Eingliederungshilfe (EGH) eingeführt. Eine neue Fachinformation des LVR-Dezernats Soziales informiert nun darüber, wie der LVR den neuen Prüfauftrag umsetzt. „Qualitätsprüfung: Philosophie und Umsetzung beim LVR“ kann als Druckversion bestellt sowie als PDF heruntergeladen werden.

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3. Beschäftigung von Menschen mit Behinderung: Lotsen im Rheinland helfen und koordinieren

Viele Arbeitgeber möchten Menschen mit Behinderung einstellen. Doch sie vermuten hohe bürokratische Hürden. Ihr Wunsch: Eine Ansprechstelle rund um das Thema Inklusion im Arbeitsmarkt. Mit den „Einheitlichen Ansprechstellen“ wird dies nun Realität: Sie koordinieren für die Arbeitgeber in der Mittlerrolle das gesamte Verfahren zur Beschäftigung von Menschen mit einer Behinderung. Im Rheinland hat das LVR-Inklusionsamt verschiedene Träger mit dieser Aufgabe regional beauftragt: Acht neue Einheitliche Ansprechstellen, die Arbeitgeber bei der Einstellung und Beschäftigung von Menschen mit Behinderung beraten und unterstützen, sind bereits an den Start gegangen.

Hier finden Arbeitgeber im Rheinland die für sie zuständigen Einheitlichen Ansprechstellen.

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4. Schauspielausbildung für Menschen mit geistiger Behinderung: LVR finanziert Modellprojekt

Der Landschaftsverband Rheinland fördert mit insgesamt 264.000 Euro einen neuen Ausbildungsgang für Menschen mit geistiger Behinderung an der Schauspielschule des Kölner Theaters „Der Keller“. Dies hat der LVR-Sozialausschuss in seiner August-Sitzung einstimmig beschlossen. Die Finanzierung erfolgt im Rahmen eines zunächst auf fünf Jahre befristeten Modellprojektes, mit Mitteln der Eingliederungshilfe und der Ausgleichsabgabe. Im Sommer 2023 soll der erste Ausbildungsjahrgang starten. Zielgruppe sind Menschen mit geistiger Behinderung, die derzeit in der Werkstatt für behinderte Menschen tätig sind. Die Schauspielausbildung wird dabei in Teilzeit erfolgen und zielt auf eine (freiberufliche) Tätigkeit auf dem ersten Arbeitsmarkt. Mehr Informationen zum Projekt bietet die Vorlage 15/1126 des Sozialausschusses.

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5. Neue Peer-Berater*innen ausgebildet

30 Teilnehmende aus neun Regionen haben Ende Juni 2022 die Schulungsreihe „Peer-Beratung in der KoKoBe“ des LVR-Dezernates Soziales erfolgreich abgeschlossen. Zwölf Frauen und zehn Männer bieten ab sofort als Peer-Berater*innen Beratungsgespräche für Menschen mit Behinderung in den Beratungsstellen der Koordinierungs-, Kontakt- und Beratungsstellen (KoKoBe) an. Acht der Teilnehmenden wurden innerhalb der Schulungsreihe zu Peer-Koordinator*innen ausgebildet.

Peer-Berater*innen sind Menschen mit Behinderung, die andere Menschen mit Behinderung beraten. Bereits seit 2019 finanziert und fördert der LVR den Auf- und Ausbau der Peer-Beratung an mittlerweile 13 Standorten der KoKoBe im Rheinland. Die Gespräche finden in den Räumlichkeiten der KoKoBe, nach Absprache auch an einem anderen Ort oder virtuell statt. Die Beratungen sind kostenlos und richten sich an Menschen mit allen Behinderungsarten.

Mehr Informationen zur Peer-Beratung bei der KoKoBe unter lvr.soziales.de und auf dem LVR-Beratungskompass.

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6. BAGüS-Kennzahlenvergleich der Eingliederungshilfe 2022 veröffentlicht: Zahl der Leistungsbezieher*innen steigt weiter

Der Kennzahlenvergleich Eingliederungshilfe 2022 der Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe und der Eingliederungshilfe (BAGüS) liegt vor und informiert über die Entwicklungen bei Kosten und Leistungsgeschehen im Berichtsjahr 2020. Mit Berichtsvorlage 15/1037 hat das LVR-Dezernat Soziales die Mitglieder des Sozialausschusses über die wesentlichen Ergebnisse informiert. Die Zahl der Menschen mit Behinderung, die Leistungen der Eingliederungshilfe zur Sozialen Teilhabe erhalten, steigt bundesweit um 1,9 Prozent an. Rund 425.500 erwachsene Menschen mit Behinderungen erhalten bundesweit eine Unterstützung im Bereich Wohnen und Alltag.

Bundesweit leben 54,4 Prozent der Leistungsbeziehenden in ihrer eigenen Häuslichkeit mit ambulanter Unterstützung. Im Rheinland sind es bereits mehr als zwei Drittel (67,2 Prozent). Damit erreicht der LVR wie in den Vorjahren im Bundesvergleich den dritthöchsten Wert bei der Ambulantisierung der Wohnunterstützung, hinter den Stadtstaaten Berlin und Hamburg.

Während die Zahl der Menschen in besonderen Wohnformen sinkt – um 3 Prozent – steigt die Zahl der Menschen mit ambulanter Unterstützung deutlich um 6,4 bundesweit. Die Zahl der Beschäftigten in Werkstätten für behinderte Menschen sinkt erstmal leicht im bundesweiten Schnitt und stagniert beim LVR.

Hier gelangen Sie zur Vorlage 15/1037 für den Sozialausschuss: Zentrale Ergebnisse des BAGüS-Kennzahlenvergleichs 2021 sowie zum Kennzahlenvergleich 2021 der BAGüS.

Ergänzend zum bundesweiten Kennzahlenvergleich informiert die Vorlage 15/1036 über die regionalisierten Leistungsdaten für die Städte und Kreise im Rheinland.

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7. Frauenbeauftragte in Werkstätten für Menschen mit Behinderungen - Stand der Umsetzung

Um die Rechte von Frauen, die in Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) arbeiten, zu stärken und zu schützen, wurde mit Verabschiedung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) zum 01.01.2017 die verbindliche Einführung von Frauenbeauftragten vorgeschrieben. Das LVR-Dezernat Soziales hat nun eine schriftliche Befragung in allen rheinischen Werkstätten sowie Interviews mit sechs Frauenbeauftragten durchgeführt. Die Untersuchung zeigt, dass in allen 44 WfbM im Rheinland Frauenbeauftragte gewählt wurden, die Unterstützung der Frauenbeauftragten durch unter anderem Schulungen oder Ausstattung von Werkstatt zu Werkstatt unterschiedlich gehandhabt wird. In einigen Fällen wurden zum Beispiel keine Sachmittel wie ein Büro oder ein Computer bereitgestellt. Das LVR-Dezernat Soziales wird die Ergebnisse mit den rheinischen WfbM besonders mit Hinblick auf Verbesserungspotentiale besprechen und die Vernetzung von Frauenbeauftragten weiter unterstützen. Detaillierte Infos können Sie folgenderVorlage des Sozialausschusses entnehmen.

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8. Ergebnisse der Zielvereinbarungsprozesse mit WfbM veröffentlicht

Seit 2007 arbeiten der LVR und die Werkstatt-Träger im Rheinland in einem gemeinsamen Zielvereinbarungsprozess an der fachlichen Weiterentwicklung des Werkstatt-Angebots. Eine aktuelle Vorlage für den Sozialausschuss informiert nun über die Ergebnisse des zum 31. Dezember 2021 ausgelaufenen Zielvereinbarungsprozesses. In sechs festgelegten Handlungsfeldern wurden konkrete Ziele vereinbart: Personenzentrierte Teilhabeplanung, Übergänge von der WfbM auf den allgemeinen Arbeitsmarkt, Betriebsintegrierte Arbeitsplätze, Persönliches Budget, Partizipation und Gewaltschutz. In den Jahren 2018 bis 2021 wechselten im jährlichen Durschnitt 0,22 Prozent der Beschäftigten einer WfbM in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. Das liegt unter dem anvisierten Ziel von 0,5 Prozent. Der Anteil betriebsintegrierter Beschäftigter ist hingegen weiter steigend: Zum Stichtag arbeiten 7,2 Prozent aller WfbM-Beschäftigten betriebsintegriert. Zum Vergleich: 2009 lag der Anteil der betriebsintegrierten Beschäftigten noch bei 2 Prozent aller Beschäftigten. Beim Thema Gewaltschutzkonzept gibt es noch deutlich Verbesserungspotential: Während ein Teil der von den WfbM eingereichten Konzepten in sehr gutem Maße den vereinbarten Eckpunkten entsprechen, bestehen bei einem größeren Teil der eingereichten Konzepte erhebliche Mängel. Hier gelangen Sie zur gesamten Vorlage.

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9. LVR führt neues Verfahren bei der Meldung besonderer Vorkommnisse in der Eingliederungshilfe ein

Leistungserbringer sind nach dem Landesrahmenvertrag SGB IX verpflichtet, den Träger der Eingliederungshilfe über besondere Vorkommnisse während der Leistungserbringung unverzüglich zu informieren. Besondere Vorkommnisse können unter anderem tätliche Übergriffe von Mitarbeiter*innen gegenüber Leistungsberechtigten sein. Aber auch Gebäudeschäden z.B. durch Hochwasser oder Sturmschäden, die eine geregelte Weiterführung der Leistungserbringung gefährden. Der LVR hat für das Rheinland nun ein neues Verfahren eingeführt: Meldungen sollen ab sofort ausschließlich über das neue Formular Meldung – „Besonderes Vorkommnis“ Eingliederungshilfe - für Leistungserbringer (Nr. 737302) angezeigt werden. Sie finden dieses Formular, wenn Sie auf der Startseite des LVR unter „Suchen“ (oben rechts) den Begriff „besonderes Vorkommnis“ eingeben. Dieses Formular senden Sie anschließend an das Postfach Besonderes-Vorkommnis-SGBIX@lvr.de.

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10. KoKoBe Köln startet neue Videoplattform für und von Menschen mit Behinderung

Seit Anfang August bietet die KoKoBe Köln mit KoKoBe TV eine neue Videoplattform von und für Menschen mit Behinderung. Ziel ist es, einen digitalen Ort zu schaffen, wo überwiegend Menschen mit einer geistigen Behinderung ihre Themen und relevante Inhalte wiederfinden. Dabei übernehmen sie eine aktive Rolle bei der Erstellung der Videobeiträge, entweder als Interviewer*in oder Protagonist*in in den Videos oder als Ideengeber*innen für neue Beiträge. Jeden ersten Mittwoch im Monat erscheint ein neues Video aus einer der insgesamt fünf Rubriken „Einfach lecker“, „Mein Hobby“, „Fatih fragt nach“ „Ausflugs-Tipps“ und „Kurz erklärt“. Unter https://kokobe.tv/ kann man sich die Beiträge anschauen und zudem abonnieren.

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11. Neue Publikation bietet Orientierung im komplexen Sozialleistungssystem

Die Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) hat eine neue Publikation veröffentlicht, die Orientierung im komplexen gegliederten Sozialleistungssystem bieten soll. „Rehabilitation und Teilhabe - Ein Wegweiser“ richtet sich in erster Linie an Fachkräfte der Rehabilitationsträger sowie weitere Verantwortliche aus dem Bereich Rehabilitation und Teilhabe, aber auch an Menschen mit Behinderungen selbst. Der Wegweiser ist ausgerichtet an den zentralen Lebenslagen von Menschen mit Beeinträchtigungen: Die Leser*innen können sich unter verschiedenen Aspekten über das System Reha und Teilhabe informieren: Lebenslagen, Leistungen, Akteure oder Reha-Prozess. Der Wegweiser steht als Download auf der BAR-Website zur Verfügung.

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