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Pressemeldung

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Newsletter "Rechtsfragen der Jugendhilfe"

Ausgabe Juli 2022

1. Aus der Gesetzgebung des Bundes

Referentenentwurf eines Gesetzes zur Abschaffung der Kostenheranziehung von jungen Menschen in der Kinder- und Jugendhilfe

In der Kinder- und Jugendhilfe werden junge Menschen, die in einer Pflegefamilie oder einer Einrichtung oder sonstigen Wohnform der Kinder- und Jugendhilfe leben und die ein eigenes Einkommen haben, zu den Kosten der Leistung der Kinder- und Jugendhilfe aus ihrem Einkommen herangezogen. Sie haben bis zu 25 % ihres Einkommens als Kostenbeitrag einzusetzen. Der Referentenentwurf sieht nun einen vollständigen Verzicht auf die Kostenheranziehung vor. Bis Ende Juni konnten die Verbände ihre Stellungnahmen zum Entwurf abgeben.

Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Chancen-Aufenthaltsrechts

Menschen, die am 1. Januar 2022 seit fünf Jahren geduldet, gestattet oder mit einer Aufenthaltserlaubnis in Deutschland leben, sollen ein einjähriges Chancen-Aufenthaltsrecht erwerben können. Das Bundesinnenministerium hat einen entsprechenden Referentenentwurf vorgelegt. Zudem sollen die geltenden Bleiberechtsregelungen weiterentwickelt werden. Auswirkungen könnte dies auch auf Regelungen für Jugendliche und Heranwachsende haben. Bislang eröffnete § 25a AufenthG gut integrierten Jugendlichen und Heranwachsenden den Weg zum Erhalt einer Aufenthaltserlaubnis aufgrund erfolgter Integration. Nach dem Entwurf soll diesen Jugendlichen und Heranwachsenden die Aufenthaltsgewährung nach § 25a AufenthG ermöglicht werden, wenn sie sich seit drei Jahren ununterbrochen geduldet, gestattet oder mit einer Aufenthaltserlaubnis im Bundesgebiet aufgehalten haben.

Der Kabinettsbeschluss zum Chancen-Aufenthaltsrechtsgesetz soll am 6. Juli 2022 gefasst werden.

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2. Aus der Gesetzgebung des Landes Nordrhein-Westfalen

Gewährung von Zuwendungen für Investitionen für zusätzliche Plätze in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege

Die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für Investitionen für zusätzliche Plätze in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege ist durch Runderlass vom 18. Mai 2022 geändert und am 7. Juni 2022 in Kraft getreten. Damit verlängert sich das Landesförderprogramm im Rahmen der Umsetzung des Bundes-U3-Investitionsprogramms „Kinderbetreuungsfinanzierung“ um ein Jahr, bis 2024.

Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für Investitionen für zusätzliche Plätze in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege

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3. Rechtsprechung

Ausrichtung des Kindergelds an Wohnsitzland des Kindes europarechtswidrig

Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 16. Juni 2022

Rechtssache C‑328/20,

In seinem Urteil hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden, dass die EU-Mitgliedstaaten Kindergeld einheitlich auch EU-Bürgern mit Kindern an einem ausländischen Wohnort gewähren müssen. Das Kindergeld für EU-Bürger darf demnach nicht nach den Lebenshaltungskosten am Wohnort des Kindes in einem anderen Mitgliedstaat ausgerichtet werden. Anfang 2019 führte Österreich einen Anpassungsmechanismus für die Berechnung der Pauschalbeträge der Familienbeihilfe (Kindergeld) und verschiedener Steuervergünstigungen ein, die Erwerbstätigen gewährt werden, deren Kinder ständig in einem anderen Mitgliedstaat wohnen. Die Anpassung kann sowohl nach oben als auch nach unten erfolgen und richtet sich nach dem allgemeinen Preisniveau im betreffenden Wohnsitzstaat des Kindes. Ist dieses niedriger als in Österreich, gibt es eine geringere Familienbeihilfe. Laut EuGH sei dies nicht mit dem Gemeinschaftsrecht vereinbar.

Das deutsche Kindergeld differenziert nicht nach dem Wohnsitz des Kindes. Dies ist vielmehr beim Bayerischen Familiengeldgesetz der Fall, das für Eltern mit gewöhnlichem Aufenthalt in Bayern ein landesrechtliches Familiengeld pro Kind vorsieht. Hat das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Staat, wird durch Rechtsverordnung für 15 Staaten eine abgesenkte Leistungshöhe bestimmt. Die EU-Kommission hat im November 2021 mit Blick auf die bayerische Regelung ein entsprechendes Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet. Das Verfahren ist noch nicht abgeschlossen.

Entscheidung des Europäische Gerichtshof (EuGH)

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4. Veranstaltungen

Web-Sprechstunde Kinderschutz in der Kita - Das neue Landeskinderschutzgesetz und die institutionelle Schutzkonzepterstellung

Mit der 2021 erfolgten Novellierung des SGB VIII wurde ein weiterer Baustein des Kinderschutzes gesetzlich festgeschrieben, der durch das neue Landeskinderschutzgesetz NRW (LKSchG NRW) noch erweitert wurde. § 45 Abs. 2 Nr. 4 SGB VIII sieht die Verankerung verpflichtender Institutioneller Schutzkonzepte vor, die zur Sicherung der Rechte von Kindern und Jugendlichen und des Schutzes vor Gewalt in Einrichtungen vorzuhalten sind.

Um Fragen zu klären und in den Austausch zu kommen, lädt das LVR-Landesjugendamt Rheinland am 21.Juli 2022 um 9.30 Uhr zur Web-Sprechstunde Kinderschutz zum Thema Landeskinderschutzgesetz und die Institutionelle Schutzkonzepterstellung – speziell für den Bereich Kita - ein.

Veranstaltungs-/Anmeldeseite im Online-Katalog

Veranstaltung „Alle Kinder haben gleiche Rechte – Teilhabe und Beteiligungsmöglichkeiten von Kindern stärken“

Die Koordinationsstelle Kinderarmut des LVR-Landesjugendamtes lädt zu einer Veranstaltung ein. Rund um das Thema Kinderechte wird die Veranstaltung von Prof. Dr. Jörg Maywald, dem langjährigen Geschäftsführer der Deutschen Liga für das Kind und Sprecher der National Coalition Deutschland – Netzwerk zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention, inhaltlich gestaltet. Im Rahmen des Tagesseminars, welches sich an Fachkräfte aus der freien und öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe und den Bereichen Gesundheit, Schule und Soziales, Koordinierende von Netzwerken gegen Kinderarmut und kommunaler Präventionsketten richtet, soll ein tieferer Einblick in das Thema gewonnen werden und über einen Impulsvortrag und die Arbeit an Fallbeispielen ein praxisnaher Austausch erfolgen.

Die Anmeldung kann bis zum 11. August 2022 erfolgen.

Veranstaltungs-/Anmeldeseite im Online-Katalog

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5. Publikationen

Einmaliger Heizkostenzuschuss aufgrund stark gestiegener Energiekosten – zweckgleiche Leistungen im Sinne der Kostenheranziehung junger Menschen

Zur Entlastung einkommensschwächerer Haushalte durch stark gestiegene Energiekosten wurde im Mai 2022 das Gesetz zur Gewährung eines einmaligen Heizkostenzuschusses verabschiedet. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat mit Rundschreiben vom 15. Juni 2022 darüber informiert, dass die Gewährung des Heizkostenzuschusses unter Umständen eine zweckgleiche Leistung im Sinne des § 93 Abs. 1 Satz 3 SGB VIII sein und somit Auswirkungen auf die Kostenheranziehung junger Menschen haben kann.

Das LVR-Landesjugendamt Rheinland hat die rheinischen Jugendämter über das Rundschreiben per Rundmail informiert.

Rundschreiben des LVR-Landesjugendamt Rheinland

Vorhabenplanung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) – Vorhaben im Bereich „Alle Generationen im Blick – Kinder nach vorn“

Einige Abgeordnete sowie die Fraktion DIE LINKE haben eine Kleine Anfrage zur Vorhabenplanung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) – Vorhaben im Bereich „Alle Generationen im Blick – Kinder nach vorn“ gestellt. Gefragt wurde zu unterschiedlichen bundesweiten Vorhabeplanungen des BMFSFJ. Die ausführlichen Antworten der Bundesregierung zu den Fragestellungen aus den Bereichen Umsetzung Gute Kita-Gesetz, Ganztagsbetreuung, Fachkräfte in der Kinderbetreuung, Inklusive Kinder- und Jugendhilfe und Abschaffung Kostenheranziehung, Nationaler Aktionsplan, Kinderschutz, Schutz vor sexualisierter Gewalt, Digitales und Kindergrundsicherung können hier abgerufen werden.

Qualitative Weiterentwicklung der rechtskreisübergreifenen Zusammenarbeit von SGB II, SGB III, SGB VIII und SGB IX

Der Deutsche Verein hat Empfehlungen zur qualitativen Weiterentwicklung der übergreifenden Zusammenarbeit von SGB II, SGB III, SGB VIII und SGB IX veröffentlicht, um die systematische und verbindliche Zusammenarbeit in diesen Rechtsgebieten zu stärken und aufzubauen. Das Papier betrachtet junge Menschen, die Schwierigkeiten haben beim Übergang von der Schule in den Beruf. Aufgezeigt werden Schnittstellen, an denen eine Abstimmung einer gemeinsamen Integrations- und Hilfeplanung unter Beteiligung des jungen Menschen erforderlich ist. Themenfelder sind die individuelle Förderplanung, das Zusammenwirken bei einem Wechsel der Zuständigkeit, die abgestimmte Planung von Angeboten und Maßnahmen sowie die gegenseitige Information über Unterstützungsbedarfe. Zudem wird in den Empfehlungen die Rolle der Schulen bei der beruflichen Orientierung verdeutlicht.

Empfehlungen zur qualitativen Weiterentwicklung der übergreifenden Zusammenarbeit von SGB II, SGB III, SGB VIII und SGB IX

Bericht von UNICEF und ISS „Assessment of the child protection and alternative care system in Ukraine“ (2020)

In 2020 haben UNICEF und der International Social Service (ISS) einen Bericht zum Kinderschutzsystem in der Ukraine veröffentlicht. Anlässlich der derzeitigen Ereignisse ist die umfassende Übersicht zum Kinderschutzsystem, zur außerfamiliären Unterbringung von Kindern, stationären Einrichtungen, zum Pflegekinderwesen sowie zu weiteren alternativen Hilfeformen in der Ukraine für Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland besonders interessant.

UNICEF- und ISS-Bericht zum Kinderschutzsystem in der Ukraine

Jugendliche aufklären und Straftaten im Bereich der Verbreitung von Kinder- und Jugendpornographie verhindern

Die Landesanstalt für Medien NRW möchte Kinder und Jugendliche über die möglicherweise strafrechtliche Relevanz ihres Handelns bei der Verbreitung und dem Austausch von sexuellen Fotos und Videos aufklären und für diese Straftat und ihre Konsequenzen sensibilisieren. Sie bietet unter anderem Material zur Aufklärung über Kinder- und Jugendpornographie im Klassenchat für den Schulunterricht an, das dazu genutzt werden kann, um mit Schüler*innen rechtliche und moralische Grenzen in der Online-Kommunikation zu erarbeiten und über Konsequenzen der Verbreitung strafbarer Inhalte aufzuklären.

Zudem geht die Landesanstalt für Medien NRW gegen das Phänomen des Cybergroomings, also die zielgerichtete Ansprache von Kindern mit sexuellen Absichten im Netz – vor allem durch erwachsene Täter - vor. Bereits im Juni 2021 veröffentlichte die Landesanstalt dazu ein Aufklärungsvideo und seit Januar 2022 stellt die Landesanstalt unter www.fragzebra.de/cybergrooming die Möglichkeit zur Verfügung, Verdachtsfälle von Cybergrooming auf dem direkten Wege zu melden.

Material zur Aufklärung über Kinder- und Jugendpornographie im Klassenchat für den Schulunterricht

Was hilft gegen sexuelle Gewalt?

Der Verein Zartbitter e.V. hat eine Website freigeschaltet, die Unterstützung für von sexueller Gewalt betroffene Kinder und Jugendliche und deren Freund*innen anbietet. Die Website befasst sich umfassend mit dem Thema sexuelle Gewalt und bietet Videomaterial und Clips zu den Punkten: „Was hilft? Was hilft nicht?, Strategien, Strafanzeige, Respekt, Wo gibt’s Hilfe? und Das geht gar nicht!“.

Seit Frühjahr 2022 wird auf der Seite zudem eine Online-Beratung zu dem Themenkomplex angeboten.

Unterstützung für von sexueller Gewalt betroffene Kinder und Jugendliche und deren Freund*innen

Gewalt an Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen

Die Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz e.V. (BAJ) hat zusammen mit der Bundesvereinigung der Lebenshilfe e.V. ein Dossier mit dem Titel „Gewalt an Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen“ in Leichter Sprache verfasst. Zielgruppen sind neben den unmittelbar betroffenen Kindern und Jugendlichen alle, die verständliche Informationen zu dem Thema bedürfen, sowie Fachkräfte in der Kinder- und Jugendhilfe sowie Lehrer*innen an Förderschulen, die mit schutzbedürftigen Kindern und Jugendlichen arbeiten. Auf einem Plakat im Innenteil des 8-seitigen Dossiers werden unter anderem verschiedene Gewaltformen textlich und anhand von Piktogrammen veranschaulicht.

Das Dossier steht in Kürze zum Download bereit.

Dossier "Gewalt an Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen“ in Leichter Sprache

Pixi-Videos zum Datenschutz

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) hat sechs neue Videos veröffentlicht, in denen der Bereich des Datenschutzes einfach und kindgerecht erklärt wird.

Die einzelnen Videos erklären unter anderem, was Daten überhaupt sind, was eine Datenspur im Internet bedeutet oder was ein Datenschutzbeauftragter ist. Sie enthalten Empfehlungen für das Anmelden in sozialen Netzwerken, zu Privatsphäre-Einstellungen und Tipps für das Erstellen von Nutzernamen und Passwörtern. Außerdem werden weitere Adresse genannt, auf denen man zusätzliche Informationen erhält.

Datenschutzes einfach und kindgerecht erklärt

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6. Aktuelle Meldungen

Interdisziplinärer Kinderschutzfachtag nach Frankfurter Modell als kostenloses Online-Modul

Ab dem Wintersemester 2022/2023 bietet die Frankfurt University of Applied Sciences in Kooperation mit dem Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes NRW einen interdisziplinären Kinderschutzfachtag kostenfrei als E-Learning-Modul für die Lehre an Hochschulen an. In vielen hessischen Hochschulen seit Jahren verankert, wird er nun auch an einigen Hochschulstandorten in ganz Deutschland auf Lernplattformen integriert.

Bereits jetzt gibt es einen öffentlich zugänglichen Teil des Kurses zum Kinderschutz für die Praxis, welcher sich an Fachkräfte der Jugendhilfe und andere fallverantwortliche Berufsgruppen im Kinderschutz richtet. Der Basiskurs „Interdisziplinärer Kinderschutz“ bietet mit etwa acht Stunden Filmmaterial eine multimediale Einführung in die Grundlagen des Kinderschutzes. Der Kurs liefert Videos und Informationen zu den Themen Gefährdungseinschätzung, medizinischer Kinderschutz, Inobhutnahme und Diagnostik, kindzentrierte Elternarbeit, familiengerichtliches Verfahren, langfristige Hilfen sowie Jugendamt. Anhand des anonymisierten Falles der achtjährigen Mia werden alle wichtigen Stationen des Kinderschutzes – Fachdisziplinen und Institutionen - durchlaufen.

Interdisziplinärer Kinderschutzfachtag nach Frankfurter Modell als kostenloses Online-Modul

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7. Aktuelles zur Versorgung von Kindern und Jugendlichen aus der Ukraine auf den Internetseiten des LVR-Landesjugendamts Rheinland

Aktuelle Informationen zu Kindern und Jugendlichen aus der Ukraine finden Sie unter https://www.lvr.de/de/nav_main/jugend_2/jugendmter/landesverteilstelle/kinder_und_jugendliche_aus_der_ukraine/inhaltsseite_222.jsp. Hier finden Sie unter anderem Informationen, Rechtsgutachten, FAQs und Links zu den Themen Inobhutnahme und Verteilung unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge, der Landeskoordinierungsstelle, einrichtungsbezogene Fragestellungen, zur Kostenerstattung und anderen Themenfeldern sowie Ansprechpersonen im LVR-Landesjugendamt Rheinland.

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Der Newsletter "Rechtsfragen der Jugendhilfe" ist ein kostenloser Service des Landschaftsverbandes Rheinland, LVR-Dezernat Jugend, 50663 Köln.

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