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Pressemeldung

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Museen sind mehr als Freizeiteinrichtungen. Entwurf für Infektionsschutzgesetz wird der Bedeutung von Kultur nicht gerecht (Stellungnahme DMB)

Museen leisten als Bildungsakteure einen Beitrag zum sozialen Zusammenhalt, sie sind Orte der Selbstbildung sowie der öffentlichen Debatte und können nicht auf eine reine Unterhaltungsfunktion reduziert werden. Der Deutsche Museumsbund schließt sich daher der Forderung des Deutschen Kulturrates an den Bundestag an, die Relevanz und Bedeutung von Kultureinrichtungen für die Gesellschaft anzuerkennen und den Kulturbereich als eigenständigen Bereich im Infektionsschutzgesetz zu benennen.

Im Entwurf des Gesetzes zur Stärkung der Impfprävention gegen COVID-19 und der Änderung sind deutliche Verschärfungen für den Kulturbereich geplant, die der Bedeutung der Kultur für die Gesellschaft nicht gerecht werden. Darin wird u.a. geregelt, welche Bereiche von Schutzmaßnahmen ausgeschlossen und wo Schließungen möglich sind. „Freizeit- oder Kultureinrichtungen" werden dabei erneut zusammen genannt. Dies lässt den besonderen Schutz von Kultureinrichtungen durch die Verfassung (GG Art. 5, Abs. 3), der im November 2020 im „Dritten Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ formuliert wurde, vermissen. Bei Beschränkungen des Betriebs von Kultureinrichtungen oder von Kulturveranstaltungen sei diesem nach der Kunstfreiheit Rechnung zu tragen. Das wird im aktuellen Entwurf vernachlässigt.

Der Deutsche Museumsbund schließt sich daher der Forderung des Deutschen Kulturrates an, Kultureinrichtungen und Freizeiteinrichtungen im o. g. Gesetzesentwurf getrennt aufzuführen und damit den grundgesetzlich garantierten Schutz der Kunstfreiheit im Gesetz deutlich zu machen. Zudem müsse bei möglichen Schließungen von Kultureinrichtungen oder der Untersagung von Kulturveranstaltungen der Bedeutung der Kunstfreiheit ausreichend Rechnung getragen werden. Kultureinrichtungen können demnach nicht gemeinsam mit dem Freizeitbereich als eine Einheit genannt und bei pandemiebedingten Schließungen gleichbehandelt werden. Denn Kultureinrichtungen sind viel mehr als reine Freizeitorte, es sind Orte, an denen Kunst, die nach unserer Verfassung unter besonderem Schutz steht, präsentiert und zugänglich wird. Es sind Bildungsinstitutionen, die basierend auf ihren Sammlungen und Forschungen, Nutzungs-, Informations- und Vermittlungsangebote bereitstellen.

Nachtrag:
In der am 10.12.20021 vorgelegten Beschlussempfehlung des Hauptausschusses des Deutschen Bundestags steht nun in der Begründung: „Bei Untersagungen oder Beschränkungen im Bereich der Kultur muss daher der Bedeutung der Kunstfreiheit ausreichend Rechnung getragen werden.“

Der Deutsche Museumsbund e. V. ist seit 1917 die Interessenvertretung der deutschen Museen und ihrer Mitarbeitende. Er verbindet Menschen, vielfältige Institutionen und relevante Themen rund ums Museum. Mit seiner Arbeit setzt er sich für eine qualitätvolle Museumsarbeit und die Förderung des Austauschs zwischen Museumsfachleuten ein.

Der Deutsche Kulturrat e. V. ist der Spitzenverband der Bundeskulturverbände. Er ist der Ansprechpartner der Politik und Verwaltung des Bundes, der Länder und der Europäischen Union in allen die einzelnen Sparten (Sektionen) des Deutschen Kulturrates übergreifenden kulturpolitischen Angelegenheiten. Ziel des Deutschen Kulturrates ist es, kulturpolitische Diskussion auf allen politischen Ebenen anzuregen und für Kunst-, Publikations- und Informationsfreiheit einzutreten.

Informationen
www.museumsbund.de
www.kulturrat.de

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