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Pressemeldung

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Neubau am Ottoplatz: Schadstoffsanierung der Fassade notwendig

Vor dem Abbruch des LVR-Hauses muss eine asbestbelastete Beschichtung abgetragen werden / Jeweilige Arbeitsbereiche werden komplett abgeschottet / Abbruchterminplan verlängert sich voraussichtlich um 3-4 Monate

Köln. 7. Oktober 2021. Beim Abbruch des LVR-Hauses am Köln-Deutzer Ottoplatz kommt es zu einer ungeplanten Verzögerung: Die aktuell am Hochhaus des Landschaftsverbandes Rheinland (LVR) sichtbare schwarze Beschichtung ist mit Asbest belastet. Sie muss deshalb in einem Spezialverfahren vor dem eigentlichen Abbruch entfernt werden. Eine Gefahr besteht nicht, da die Masse witterungsbeständig ist und deshalb keine Fasern in die Umgebung gelangen können. Während der Schadstoffsanierung wird der jeweilige Arbeitsbereich komplett gegen die Umgebungsluft abgeschottet, sodass auch hierbei keine Schadstoffe nach außen gelangen können.

Eine erste Schätzung geht davon aus, dass sich der Abbruchterminplan durch die notwendigen Arbeiten um 3-4 Monate verzögert. Ursprünglich war geplant, dass bis Mitte 2022 das alte Gebäude abgebrochen und die Baugrube erstellt ist. Die Kosten sind von den Rahmenbedingungen der Arbeiten an der Fassade abhängig und werden durch das zuständige Unternehmen derzeit kalkuliert.

Es handelt sich bei der schwarzen Beschichtung um eine in der Errichtungsphase, Mitte der 1960er Jahre, auf den Beton aufgetragene asbesthaltige Antidröhnmasse, deren damalige Hauptanwendungsbereiche KFZ-Bodenanstriche (Unterbodenschutz) waren. Für die Entschichtung auf mineralischen Untergründen (Beton), wie am LVR-Haus vorgefunden, gibt es bisher kein zugelassenes Verfahren. Deshalb haben der LVR und das Abbruchunternehmen Probesanierungen in Abstimmung mit den zuständigen Behörden durchgeführt. Im Ergebnis wurde mittlerweile ein Hochdruckwasserstrahlverfahren für die restlose Entschichtung als geeignet ermittelt. Derzeit wird das weitere Vorgehen abgestimmt.

Bei der vor der Ausschreibung durch den LVR beauftragten Schadstoffuntersuchung wurden auch Fassadenteile abgenommen und beprobt. Da es sich bei der vorgefundenen Masse jedoch nicht um einen gelisteten Baustoff handelt, sondern um ein aus dem Fahrzeug- und Maschinenbau stammendes Produkt, konnte die Astbestbelastung in den standardisierten Prüfverfahren nicht erkannt werden.

Weiterführende Links:

www.lvr.de/neubau

Ansprechpartner für redaktionelle Fragen:

Till Döring
LVR-Fachbereich Kommunikation
Tel 0221 809-7737
Mail till.doering@lvr.de

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  1. Ein Hochhaus mit schwarzer Fassade. Davor steht ein Kran.

    Die schwarze Antidröhnmasse am LVR-Haus soll mit einem Hochdruckstrahlverfahren entfernt werden. Foto: Ludolf Dahmen/LVR

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