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Pressemeldung

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Diversitätsfonds Nordrhein-Westfalen

Mit dem neuen Programm werden Künstler*innen und künstlerische Perspektiven gefördert, die bisher unzureichend in der Kunst- und Kulturszene in NRW vertreten sind. Ziel des Programms ist es, die Diversitätsentwicklung insbesondere im Bereich der freien Künste zu stärken.

Der Diversitätsfonds NRW ersetzt das bisherige Programm „Künste im interkulturellen Dialog“ und erweitert dieses um andere Diversitätsdimensionen (z. B. BiPoC, ältere Menschen, Menschen mit Behinderung oder LSBTIQ*).

Vorbehaltlich der Bereitstellung entsprechender Mittel durch den Haushaltsgesetzgeber stehen insgesamt bis zu 1.000.000 EUR an Fördermitteln zur Verfügung.

Bewerbungsfrist ist der 15.10.2021

Gefördert werden Projekte von Kultureinrichtungen und anderen Kulturträgern aus Nordrhein-Westfalen, die unterrepräsentierten künstlerischen Perspektiven eine Plattform oder Weiterentwicklungsmöglichkeiten bieten (im Sinne einer glaubwürdigen „Anwaltschaft“) sowie Konzeptentwicklungen für künstlerische oder Empowerment-Projekte, die kooperativ und beteiligungsorientiert erarbeitet und öffentlichkeitswirksam angelegt sind. Die Förderung ist spartenoffen.

Die Förderung richtet sich in erster Linie an Kulturschaffende bzw. -initiativen. Es können aber auch Kultureinrichtungen oder -verbände Anträge stellen, die in Kooperation mit unterrepräsentierten Künstler*innen Projekte durchführen und damit eine öffentlichkeitswirksame Plattform stellen oder Empowerment-Prozesse initiieren. Explizit angesprochen werden auch Erstantragsteller*innen.

Grundlage für die Antragstellung und Förderung ist die Ausschreibung „Diversitätsfonds NRW“.

Projekte können einjährig (2022) oder überjährig (2022/2023) durchgeführt werden. Es können in der Regel Fördermittel in Höhe von bis zu 20.000 EUR pro Jahr beantragt werden. In Ausnahmefällen, z. B. bei landesweiten (Pilot-)Projekten, kann die Förderhöhe mit einer entsprechenden Begründung überschritten werden. Zusätzlich können bei Vorhaben von und für Menschen mit Behinderung pro Jahr bis zu 5.000 EUR Ergänzungsmittel für die Herstellung von Barrierefreiheit geltend gemacht werden.

Weitere Informationen zum Downloadbereich, den Bewerbungsunterlagen, fristgerechter postalischer Zustellung etc. finden Sie hier:

https://www.mkw.nrw/kultur/foerderungen/diversitaetsfonds

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