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Pressemeldung

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Regionale Kulturpolitik NRW: Förderaufruf – Einreichungsfrist

Die Regionale Kulturpolitik ist ein Förderprogramm zur Stärkung der Kultur in den zehn Kulturregionen Nordrhein-Westfalens (Bergisches Land, Hellweg, Münsterland, Niederrhein, Ostwestfalen-Lippe, Region Aachen, Rheinschiene, Ruhrgebiet, Sauerland und Südwestfalen). Dabei fördert es zum einen die Strukturentwicklung in den Regionen, zum anderen regt es innovative Projektentwicklungen an.

Das Förderprogramm bietet aufgrund des regionalen Bezugsrahmens eine gute Größe für interkommunale Diskurse und Entwicklungen. Es unterstützt die Profilierung der Region und schärft das regionale Bewusstsein. Die Regionale Kulturpolitik setzt auf Kooperation und Vernetzung der unterschiedlichen Akteur*innen in der Region. Durch diese Vernetzung entsteht ein besonderer Mehrwert, neue Impulse werden gesetzt, die Partizipation von Kultureinrichtungen jeglicher Größe wird ermöglicht, neue Partner und Themen werden einbezogen. Dabei wird Kultur auch mit ihren Schnittstellen zu anderen Politik- und Aufgabenbereichen wie z. B. Stadtentwicklung und Tourismus wahrgenommen.

Das wichtigste Förderkriterium der Regionalen Kulturpolitik ist Kooperation und Vernetzung. Dieses macht den Kern des Förderprogramms aus und rechtfertigt eine Landesförderung.

Kooperation heißt:

  • mindestens drei Partner (in begründeten Ausnahmefällen reichen zwei Partner) sind gleichberechtigt an der inhaltlichen Projektentwicklung beteiligt
  • weitere Partner sind wünschenswert – auch zur Bereitstellung von Ressourcen
  • mindestens zwei Partner stammen aus verschiedenen Kommunen
  • jeder Partner bringt sich entweder finanziell oder organisatorisch in das Projekt ein
  • jeder Partner beteiligt sich an den Marketingmaßnahmen/der Öffentlichkeitsarbeit

Eine Förderung kann alljährlich bis zum 30. September für das Folgejahr beim zuständigen Koordinierungsbüro der jeweiligen Kulturregion online beantragt werden. Mindestens eine Beratung muss frühzeitig vor Antragstellung in Anspruch genommen werden. Der Fördersatz der Regionalen Kulturpolitik liegt bei maximal 50 % der förderfähigen Gesamtkosten.

Ab dem kommenden Förderjahr stellt das Land Nordrhein-Westfalen ergänzend zur RKP-Förderung Mittel für barrierefreie Maßnahmen zur Verfügung. Abweichend von dem RKP-Fördersatz können diese Ausgaben bis zu einer Höhe von maximal 5.000 Euro in voller Höhe finanziert werden. Im Falle einer Förderentscheidung werden diese Mittel ergänzend zu den RKP-Projektmitteln bewilligt. Detaillierte Informationen zum Förderprogramm und den Antragsmodalitäten erhalten Sie auf den folgenden Seiten:

www.regionalekulturpolitiknrw.de/foerderprogramm-rkp/

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