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Pressemeldung

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Anpassung der Novellierung des Denkmalschutzgesetzes: LVR behält Vorschlagsrecht und bekommt festen Sitz im Sakralausschuss

Ministerin Scharrenbach stellt im Landschaftsausschuss Anpassungen der Novellierung in Aussicht / Politische Vertretung des LVR begrüßt angekündigte Überarbeitung des Entwurfs des Denkmalschutzgesetzes / Konstruktiver Austausch mit den Mitgliedern des Landschaftsausschusses der Landschaftsversammlung Rheinland

Köln. 22. Juni 2021. NRW-Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung, Ina Scharrenbach, hat in der gestrigen Sitzung des Landschaftsausschusses den Gesetzesentwurf zum Denkmalschutz vorgestellt und hierbei Überarbeitungen der Novellierung in Aussicht gestellt. Der bisherige Entwurf des Denkmalschutzgesetzes (DSchG) sieht vor, die Rolle der Landschaftsverbände Rheinland (LVR) und Westfalen-Lippe (LWL) mit ihren zuständigen Fachämtern in der Denkmalpflege sowie Bodendenkmalpflege erheblich zu schwächen.

Ministerin Scharrenbach: „396 Städte und Gemeinden sind seit vier Jahrzehnten zuständig für den hoheitlichen Denkmalschutz. Diese Verantwortlichkeit möchte ich stärken. Wir müssen im Interesse der Denkmaleigentümer schneller werden. Wichtig ist mir aber zu betonen: Die Landschaftsverbände bleiben drin. Ihre Mitwirkung ist weiterhin gefragt und die Gemeinden sind verpflichtet, die Landschaftsverbände zu beteiligen.“ Auch dankte Frau Ministerin Scharrenbach dem LVR für die umfangreiche und sachliche Stellungnahme zum Gesetzesentwurf.

„Ich freue mich, dass wir heute mit Frau Ministerin Scharrenbach über die Veränderungen des Denkmalschutzgesetzes sprechen konnten. Die in Aussicht gestellten Anpassungen des Gesetzesentwurfes begrüßen wir sehr. Das ist ein Schritt in die richtige Richtung und ein guter Anfang. Ich wünsche mir, dass auch die weiteren von den Landschaftsverbänden geforderten Punkte noch aufgegriffen werden“, sagt Anne Henk-Hollstein, Vorsitzende des Landschaftsausschusses.

In der Sitzung hatte Ministerin Scharrenbach angekündigt, den Landschaftsverbänden auch künftig zumindest das Recht einzuräumen anzuregen, Denkmäler unter Schutz zu stellen. Weiterhin hat die Ministerin zugesagt, für die Landschaftsverbände einen festen Sitz im Sakralausschuss vorzusehen. Der bisher vorliegende Gesetzesentwurf sieht lediglich vor, dass Mitarbeitende der Denkmalfachämter bei Bedarf hinzugezogen werden können. Ein Sakralausschuss soll künftig bei der obersten Denkmalbehörde gebildet werden, um diese bei bestimmten Entscheidungen zu kirchlichen Denkmälern zu beraten.

Damit werden in zwei Aspekten wesentliche Kritikpunkte der Landschaftsverbände seitens des NRW-Heimatministeriums zumindest teilweise aufgegriffen. Die Landschaftsverbände hatten insbesondere gefordert, weiterhin Anträge auf Unterschutzstellung stellen zu können. Derzeit stellt der LVR mit seinen Denkmalwertgutachten über 90 Prozent dieser Anträge. Der Besuch von Ministerin Scharrenbach im Landschaftsausschuss kam auf Initiative von Frank Boss MdL zustande.

Die Stellungnahme des LVR zum Gesetzesentwurf finden Sie hier: https://denkmalpflege.lvr.de/media/denkmalpflege/publikationen/kurzberichte/DSchG-Novelle-2021_Stellungnahme-LVR_09042021.pdf

Bilder-Download:

  1. Das Bild zeigt fünf Menschen in einer Reihe. Der Kölner Dom ist im Hintergrund.

    Beim Besuch der Ministerin (v.l.n.r.): Frank Boss MdL (Mitglied der Landschaftsversammlung Rheinland), LVR-Direktorin Ulrike Lubek, NRW-Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung, Ina Scharrenbach, Anne Henk-Hollstein (Vorsitzende der Landschaftsversammlung Rheinland) und Prof. Dr. Jürgen Wilhelm (stellvertretender Vorsitzender der Landschaftsversammlung Rheinland). Foto: Uwe Weiser/LVR

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  2. Zu sehen ist eine Frau an einem Rednerpult.

    Ministerin Scharrenbach bei ihrem Vortrag im Landschaftsausschuss. Foto: Uwe Weiser/LVR

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Pressekontakt

Christine Bayer
Leiterin LVR-Fachbereich Kommunikation
E-Mail presse@lvr.de
Tel. 0221 / 809-7742

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