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Waldkindergärten

In Waldkindergärten werden Kinder ab zwei Jahre ganzjährig und bei jedem Wetter im Freien betreut.

Naturpädagogische Angebote mit Einrichtungscharakter, in denen Kinder sich für einen Teil des Tages oder ganztägig aufhalten und in Gruppen gefördert werden sind Tageseinrichtungen für Kinder im Sinne der §§ 22 und 22a SGB VIII.

Unabhängig von der pädagogischen Ausrichtung sind sie betriebserlaubnispflichtige Angebote nach §§ 45 und  45 a Sozialgesetzbuch (SGB) Achtes Buch (VIII) – Kinder-und Jugendhilfe. Die Betriebserlaubnis ist bei dem jeweils zuständigen Landesjugendamt zu beantragen.

Prüfrechte der Betriebserlaubnisbehörde, Melde-, Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten der Träger  der naturpädagogischen Angebote ergeben sich aus §§ 45, 46 und 47 SGB VIII.