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Finanzielle Förderung von Kindertagesbetreuung

Das LVR-Landesjugendamt fördert mit Mitteln des Landes Nordrhein-Westfalen Kindertageseinrichtungen und die Kindertagespflege.

Kindertagesbetreuung und Kindertagespflege werden nach den Gesetzen, Richtlinien und Weisungen des Landes Nordrhein-Westfalen gefördert.

Das Land Nordrhein-Westfalen stellt für den Betrieb von Kindertageseinrichtungen und Familienzentren im Zuständigkeitsbereich des LVR-Landesjugendamtes jährlich über eine Mrd. Euro bereit. Zusätzlich stellt das Land Nordrhein-Westfalen investive Fördermittel des Landes und des Bundes für die Schaffung neuer Plätze in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege zur Verfügung.

Das LVR-Landesjugendamt bewilligt die zur Verfügung gestellten Finanzmittel an die Jugendämter der rheinischen Kommunen.