Finanzielle Förderung von Kindertagesbetreuung
Das LVR-Landesjugendamt fördert mit Mitteln des Landes Nordrhein-Westfalen Kindertageseinrichtungen und die Kindertagespflege.
Kindertagesbetreuung und Kindertagespflege werden nach den Gesetzen, Richtlinien und Weisungen des Landes Nordrhein-Westfalen gefördert.
Das Land Nordrhein-Westfalen stellt für den Betrieb von Kindertageseinrichtungen und Familienzentren im Zuständigkeitsbereich des LVR-Landesjugendamtes jährlich über eine Mrd. Euro bereit. Zusätzlich stellt das Land Nordrhein-Westfalen investive Fördermittel des Landes und des Bundes für die Schaffung neuer Plätze in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege zur Verfügung.
Das LVR-Landesjugendamt bewilligt die zur Verfügung gestellten Finanzmittel an die Jugendämter der rheinischen Kommunen.
Weitere Infos zur Förderung von:
- Betriebskosten nach KiBiz
- Ausbau und Betrieb von Familienzentren
- Kinderbetreuung in besonderen Fällen: Förderung von Maßnahmen für Kinder aus Flüchtlingsfamilien und vergleichbaren Lebenslagen
- Fortbildungsmaßnahmen für pädagogische Fachkräfte im Elementarbereich
- Neues Förderprogramm zum Ausbau U6
- Ausbau U3 und Ü3