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Eingliederungshilfe für Kinder mit (drohender) Behinderung bis zum Schuleintritt

Gemäß § 1 SGB IX ist das Ziel der heilpädagogischen Leistungen für Kinder mit (drohender) Behinderung die Selbstbestimmung sowie volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu gewährleisten. Ziel heilpädagogischer Leistungen ist es, Teilhabebeeinträchtigungen bei Kindern frühzeitig zu erkennen und durch individuelle Förderung eine (drohende) Behinderung abzuwenden, den fortschreitenden Verlauf einer Behinderung zu verlangsamen oder die Folgen einer Behinderung zu beseitigen oder zu mildern (vgl. § 79 SGB IX).

Die leistungsberechtigten Kinder mit (drohender) Behinderung und deren Erziehungsberechtigten werden durch das LVR-Fallmanagement gerne telefonisch oder persönlich vor Ort über die Angebote beraten.

Der Landschaftsverband Rheinland (LVR) als Eingliederungshilfeträger setzt sich daher in besonderer Weise für die Kinder mit (drohender) Behinderung ein und nimmt hierbei auch die kontextbezogenen Faktoren des Kindes in den Blick.

Je nach Bedarf des Kindes können die heilpädagogischen Leistungen in der Kindertagesbetreuung oder in der (interdisziplinären) Frühförderung erfolgen.

Grafik: Information

bthg.lvr.de - Unser neues Internetportal

Auf unsere neuen Internetseite bthg.lvr.de finden Sie umfangreiche Informationen rund um die neuen BTHG-Leistungen und Wissenswertes zum Übergangszeitraum.

Zum neuen Webportal

Das LVR-Fallmanagement führt die Erstberatung der Familien vor Ort oder auch aufsu-chend durch. Zunächst erfolgt eine umfangreiche Beratung und Unterstützung gem. §106 SGB IX.

Im zweiten Schritt wird der individuelle Bedarf des Kindes mithilfe des Bedarfsermittlungs-instruments ermittelt die Zugehörigkeit zum Personenkreis festgestellt (vorliegen muss eine gesundheitliche Einschränkung und Teilhabebeeinträchtigung).

Ansprechpartner*innen des LVR-Fallmanagements Ihrer Region

Auf unsere neuen Internetseite bthg.lvr.de finden Sie weitere Informationen rund um die BTHG-Leistungen sowie die LVR-Fallmanagements Ihrer Region.

Infos und Ansprechpartner*innen auf bthg.lvr.de

Vertragsspezifische Rückfragen

Mit Wirkung zum 1. Januar 2020 schließt der LVR mit allen Leistungserbringenden Verträge, in denen sowohl die Leistungsinhalte als auch die Vergütungen der jeweiligen geregelt werden.

Bitte wenden Sie sich für vertragsspezifische Rückfragen an das BTHG-Servicetelefon unter der Telefonnummer:

0221 809-6200

oder per E-Mail an:

team-bthg-elementarbereich@lvr.de

Inklusion in der Kita - Ein Film

„Anna gehört so zu uns, dass wir sie nicht mehr missen wollen.“

Seit zwei Jahren besucht Anna die Kita Wupper in Radevormwald. Sie lebt mit Trisomie 21 und ist dadurch in ihrer Entwicklung nicht gleichauf mit den Kindern in ihrer Gruppe. „Doch das beeinträchtigt sie nur bedingt“, sagt ihre Mutter Katharina Lichte. Die 36-Jährige ist froh, dass Anna so gut in der Kita angekommen ist und hier optimal gefördert wird.

Wie Kindertageseinrichtungen und Landschaftsverbände dazu beitragen, dass Inklusion in der Kita gelingt, zeigt dieser filmische Ausflug in Annas Gruppe. Tatjana Gelwig-Götz leitet die Kita Wupper und fasst es so zusammen: „Anna gehört so zu uns, dass wir sie nicht mehr missen wollen. Wir sind hier wie eine ganz große Familie.“

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