Familienberatungsstellen
Das LVR-Landesjugendamt fördert die Personalkosten von Familienberatungsstellen. Die Förderung erfolgt aus Mitteln des Landes Nordrhein-Westfalen.
Die Personalkosten von Familienberatungsstellen fördert der LVR auf Grundlage der "Grundsätze der Förderung der Familienberatung in Nordrhein-Westfalen".
Fördergrundsätze Familienberatung
Regeln fachlichen Könnens (Dezember 2023) ( PDF, 436 kB )
Gefördert werden die Personalkosten von
- Erziehungsberatungsstellen in freier und kommunaler Trägerschaft,
- Ehe- und Lebensberatungsstellen,
- integrierten Beratungsstellen,
- Beratungsstellen mit besonderem Beratungsschwerpunkt,
- Anlauf- und Beratungsstellen bei Misshandlung, Vernachlässigung und sexuellem Missbrauch von Kindern sowie
- Online-Beratungen durch Erziehungsberatungsstellen.
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Förderprogrammcontrolling
Es ist vorgesehen, dass die Fördernehmerinnen und Fördernehmer in diesem Bereich verpflichtend am Förderprogrammcontrolling teilnehmen. Das bedeutet, dass die Daten bezüglich der Beratungsangebote von Ihnen erfasst und zu Beginn des Folgejahres für das zurückliegende Jahr in die Jahresstatistik, das sogenannte Förderprogrammcontrolling, des MKJFGFI eingepflegt werden.
Für das Förderprogrammcontrolling wird derzeit ein neues webbasiertes Verfahren Fachdatenerhebung.NRW entwickelt. Dieses soll ab dem 01. Januar 2024 für das Berichtsjahr 2023 an den Start gehen. Inhaltlich wird die Fachdatenerhebung.NRW wesentliche Überschneidungspunkte zum Sachbericht für die Landesförderung zur spezialisierten Beratung haben, den Sie im Rahmen der Verwendungsnachweisprüfung erfassen. Durch die Teilnahme am Förderprogrammcontrolling wird für Sie die Vorlage des Sachberichts ab dem Berichtsjahr 2023 in Textform wegfallen.
Wir gehen davon aus, dass die neu in die Landesförderung aufgenommenen Beratungsstellen die HzE-Statistik befüllen und eine von daher vorgesehene Datenerfassung der Beratungsfälle etc. vornehmen. Für das Einpflegen der Daten in das Förderprogrammcontrolling hat zunächst der Träger/Beratungsstelle vorhandene oder neue Software/Excel-Tabellen zu erstellen. Hierfür benötigen Sie das Konzept zum Förderprogrammcontrolling.
Die Zugangsdaten für die webbasierte Fachdatenerhebung.NRW werden Ihnen von den Bewilligungsbehörden rechtzeitig mitgeteilt.
Als Serviceleistung bietet der mit der Verfahrensentwicklung befasste Dienstleister BMS Consulting GmbH die Möglichkeit an, sich bei Rückfragen zur technischen Umsetzung an folgende Ansprechpartner zu wenden:
- Claudia Wotzka ( claudia.wotzka@bms-consulting.de)
- Torsten Wruck ( torsten.wruck@bms-consulting.de) oder
- die zentrale Telefonnummer +49 211 302127-00. Die Kolleg_innen der zentralen Telefonnummer stellen bei einem Anruf durch oder nehmen eine Rückrufbitte auf.
Ansprechperson
Christian Wunderlich
Telefon
- workTelefon:
- 0221 809-6284
- faxTelefax:
- 0221 8284-4772
- E-Mail:
- Christian.Wunderlich@lvr.de
Servicebereich zum Thema
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Formulare
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Antrag auf Förderung von Familienberatungsstellen; Ergänzende Förderung für die Beteiligung a. d. "Virtuellen Beratungsstelle" (Online-Formular, barrierefrei, 29.06.2017)
Antrag auf Familienberatungsstellen; Ergänzende Förderung f. d. Beteiligung an der "Virtuellen Beratungsstelle"
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Honorarstundenabrechnung (RTF, 168 KB, 02.03.2011)
Förderung von Familienberatungsstellen
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Honorarstundennachweis (RTF, 140 KB, 02.03.2011)
Förderung von Familienberatungsstellen
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